Im März habe ich unter dem Titel (Privatschulen: alles Geld den Reichen?) einen Blogeintrag verfasst. Inzwischen hat sich die Schieflage im Förderbereich weiter verschlechtert.

Der ORF hat gestern ausführlich darüber berichtet (Eliteschule hätte Förderung wohl nicht nötig), heute habe ich in einer Pressekonferenz (Bild) nachgelegt.

Eines vorneweg: internationale Schulen sind ebenso wichtig wie die alternativen Privatschulen. Sie alle sollen in unserem Bildungssystem Platz haben und faire Bedingungen vorfinden.

Zu den Fakten: Die Vienna International School (VIS) erhält – alle öffentlichen Förderungen zusammengerechnet – über acht Millionen Euro Subventionen, dadurch können den Lehrkräften stolze Jahreseinkommen von bis zu 110.000,- € bezahlt werden, weil Eltern gleichzeitig ein Schulgeld von bis zu 17.500,- € pro Kind bezahlen müssen.

Nichts gegen Privatschulen, im Gegenteil: Ich kämpfe für eine gerechte Verteilung der öffentlichen Subventionen auf alle jene Schulen, welche die Standards erfüllen und Öffentlichkeitsrecht erhalten haben.

Ich habe heute darauf hingewiesen, dass auf die Bundesregierung noch einiges Ungemach zukommen wird: In einem Rechtsgutachten hat mit Dr. Karl Vrba ein ehemaliger Richter und Experte im Wettbewerbsrecht festgestellt, dass die Vorgangsweise der Regierung dem Gleichheitsgrundsatz ebenso widerspricht wie dem Transparenzgrundsatz und dem Nicht-Diskriminierungsgrundsatz. Falls die Regierung die jetzige Praxis nicht korrigiert, wird die Angelegenheit wohl seitens anderer Schulen vor Gericht eingeklagt werden. Das haben die bei meiner Konferenz anwesenden Geschäftsführer Franz Biber und Sabine Biber-Brussmann von der Danube International School bestätigt.

Meine Forderungen:

• Wir verlangen im Bereich der Förderung nichtkonfessioneller Privatschulen volle Transparenz und gleiche Chancen für alle Anbieter von Leistungen. Das gilt insbesondere für die Förderung an die VIS. Alle Anbieter gleicher Leistungen müssen sich in einem offenen Verfahren beteiligen können. Die einseitige Bevorzugung der VIS entspricht nicht dem österreichischen Recht.

• Auch die Beseitigung der finanziellen Benachteiligung von nicht konfessionellen gegenüber konfessionellen Privatschulen ist überfällig. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein.

Für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“