3. Juli 2016

Nachwehen der Wahl – können Verfassungsrichter irren?

2016-07-03T12:08:36+02:0003.07.16, 13:32 |Kategorien: Nationalrat, Wahlkampf|Tags: , |

BPW_ErgebnisJetzt haben wir den Salat! Ursache ist die schludrige DurchfĂŒhrung der BundesprĂ€sidentenwahl. War das notwendig?

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist selbstverstĂ€ndlich zu respektieren und in Zukunft ohne Wenn und Aber zu beachten.“ Das schreibt Anwalt Georg BĂŒrstmayr zu Beginn seiner sachlichen EinschĂ€tzungen des VfGH-Spruchs („Anmerkungen zur Wahlanfechtungs-Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes“).

Er weist auf die sehr unterschiedliche EinschĂ€tzung der Sachlage durch die Verfassungsexperten Heinz Mayer, Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk hin: „Drei Spitzenjuristen, und sie hatten, wie in dem ur-alten Juristenwitz, tatsĂ€chlich: vier verschiedene Meinungen.“

Da darf auch ich als einfacher StaatsbĂŒrger meine Zweifel an der Entscheidung haben. Denn eines ist klar: Es gibt keinen einzigen Hinweis darauf, dass das hier abgedruckte Ergebnis nicht richtig ist.

Im „Standard“ gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid ist sich in ihrem Kommentar „Die schlampige Republik“ sicher: „Die Aufhebung der Stichwahl war zwingend.“ Sie hat ernstzunehmende Argumente. Mich ĂŒberzeugt aber ihre Schlussfolgerung nicht.

Einige Fragen und Hinweise seien gestattet: Der VfGH hat VerstĂ¶ĂŸe gegen die Wahlordnung in 14 Bezirken festgestellt, es geht also um 77.926 Stimmen – darunter die wenigen, in denen Hofer vorne lag. Bei 31.000 Stimmen RĂŒckstand ist daher nicht vorstellbar, dass Hofer hier seinen RĂŒckstand hĂ€tte aufholen können. Spielt PlausibilitĂ€t eigentlich gar keine Rolle? Etwa bei der Frage, wer denn die FĂ€lschungen in wessen Auftrag hĂ€tte durchfĂŒhren können? Warum hat der VfGH nicht schlicht eine NeuauszĂ€hlung oder auch ein Neuaustragung der Wahl in diesen 14 Bezirken angeordnet?

Die klagende Partei FPÖ war an allen (!) inkriminierten Sachverhalten durch Wahlzeugen oder ihr nahestehende Bezirkshauptleute selbst beteiligt. Ist es normal, dass sie durch das von ihr selbst verschuldete Fehlverhalten nun profitiert? Haben die Verfassungsrichter auch daran gedacht, dass sie Hofer und der FPÖ jetzt massive Vorteile sichern? Immerhin erhĂ€lt die FPÖ im Vergleich zu den GrĂŒnen fast die doppelte staatliche Parteienförderung und ist im Genuss von massiven Zuwendungen seitens der Industrie.

Ich halte es daher eher mit Eric Frey, der auf seinem Blog meint: „Kein Applaus fĂŒr die Verfassungsrichter“. Er spricht von „Rechtsfundamentalismus“ und verweist darauf, dass die Annahmen der Höchstrichter „auf realitĂ€tsfremden Fiktionen“ beruhen. Zudem betont Frey etwas sehr Wichtiges: „In der Verfassung selbst steht dezidiert, dass eine Wahl nur dann aufzugeben ist, wenn eine Verletzung auf das Ergebnis „von Einfluss war“ – nicht „von Einfluss hĂ€tte sein können“.“

Und belieben die Mitglieder des VfGH zu scherzen, wenn sie als zweiten Grund fĂŒr die Aufhebung die Tatsache nennen, dass das Innenministerium Ergebnisse schon vor Wahlschluss mit einer Sperrfrist (!) an Medien und Institutionen weitergeben hat? Wie bei allen frĂŒheren Wahlen ĂŒblich. Wie bei allen frĂŒheren Wahlen wurde die Sperrfrist tadellos eingehalten. Wer soll dadurch beeinflusst werden? Die Journalisten?

Herbert Lackner („Ein wenig weltfremd“): „Die Verfassungsrichter haben eine drastische Entscheidung getroffen – wirklich nachvollziehbar ist sie nicht.“

Und ich fĂŒge hinzu: Wenn Verfassungsrichter in anderen LĂ€ndern gleiche MaßstĂ€be anlegen wĂŒrden, wĂ€re etwa in den USA wohl noch keine einzige PrĂ€sidentenkĂŒr durchgegangen. Daher ist fĂŒr mich klar, dass die Verfassungsrichter mitverantwortlich dafĂŒr sind, dass sich Österreich international der LĂ€cherlichkeit preisgegeben hat.

18. Juni 2016

Fördermillionen fĂŒr Vienna International School im Parlament

2016-06-17T09:10:13+02:0018.06.16, 9:01 |Kategorien: Nationalrat|Tags: |

Verstehen kann ich es nicht, warum ÖVP, SPÖ und Neos einer einzigen Privatschule in Wien Millionen zukommen lassen, den Wettbewerb unter Ă€hnlichen Schulen extrem verzerren – und das im Parlament nicht einmal stichhaltig begrĂŒnden können. Vom zustĂ€ndigen Außenminister Sebastian Kurz gab es nur beredtes Schweigen.

Hier das Protokoll meiner Rede (XXV. GP-Nationalrat-132 NR-A – 20-13-27 Abgeordneter Dr. Harald Walser (GrĂŒne)) und ein Link zu frĂŒheren BeitrĂ€gen: „Vienna International School: Geld findet Geld!“

 

14. Juni 2016

Privatschulen: Wer hat, dem wird gegeben.

2016-06-14T15:24:11+02:0014.06.16, 15:50 |Kategorien: Bildung, Nationalrat|Tags: , |

Bildung_Kind_Chancengerechtigkeit
Seit 1979 wird die Vienna International School von der Republik jĂ€hrlich mit MillionenbetrĂ€gen gefördert („Vienna International School: Geld findet Geld!“). Lange Zeit war das in Ordnung, denn fĂŒr die Kinder von Bediensteten der UNO-Organisationen musste eine kostengĂŒnstige Möglichkeit fĂŒr einen Schulbesuch mit einem international anerkannten Abschluss geboten werden. Heute aber gibt es allein in Wien fĂŒnf weitere Schulen, die ein qualitativ zumindest gleichwertiges Angebot haben.

Dennoch hat sich die Regierung entschlossen, der VIS mit einem Umgehungstrick erneut Millionen zukommen zu lassen – laut dem Europarechtler Walter Obexer ist das aber dennoch ein klarer Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsbestimmungen. Morgen soll nun dieses Gesetz im Nationalrat beschlossen werden.
Nur einige weitere Kritikpunkte von meiner Seite:

  • Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier eine internationale Schule mehr Förderung erhĂ€lt als alle nicht-konfessionellen Privatschulen in ganz Österreich zusammen.
  • Die Liegenschaft wird der VIS (45.000 mÂČ) seitens der Republik gratis zur VerfĂŒgung gestellt: Mietentgang laut Gutachten weitere 1,28 Mio €.
  • Die VIS bezahlt ihren LehrkrĂ€ften dank öffentlicher Förderung das doppelte Gehalt (plus zusĂ€tzlicher Boni) gleich ausgebildeter LehrkrĂ€fte und hat gleichzeitig einen Millionenpolster an RĂŒcklagen aufgebaut.
  • Die VIS baut dank dieser öffentlichen UnterstĂŒtzung die Schule weiter aus und schĂ€digt dadurch kostengĂŒnstigere vergleichbare Privatschulen.

Eine Klage gegen das Gesetz ist so gut wie fix. Ich werde das unterstĂŒtzen.

WofĂŒr ich stehe?

Ich stehe fĂŒr soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles ĂŒber meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, AntrĂ€ge und Ausschussarbeit.


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