Natürlich ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber vorläufig doch ein deutliches Zeichen der Justiz an die HetzerInnen von Rechts:

Das Grazer Straflandes-Gericht hat heute die blaue Nationalrätin Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren – nicht rechtskräftig – zu drei Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt, weil sie den islamischen Proheten Mohammed im Wahlkampf als „Kinderschänder“ bezeichnet hatte.

Der Paragraph dazu: „Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der (…) Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

Genau das macht die FPÖ seit Jahren: Sie gefährdet die öffentliche Ordnung, sie schürt den Hass, sie spaltet die Gesellschaft. Immerhin ist es beruhigend, wenn RichterInnen hier deutliche Zeichen setzen!

Nach der Affäre Graf ein weiterer Beleg dafür, dass die Blauen in verantwortlicher und repräsentativer Funktion nichts zu suchen haben – übrigens sind sie nur noch in Vorarlberg in einer Landesregierung vertreten – angesichts der absoluten Mehrheit der ÖVP ein deutliches Zeichen für die politische Sensibilität der Landesschwarzen!