Im Rahmen einer Pressekonferenz habe ich heute zum Vorschlag der Regierung für ein neues LehrerInnen-Dienstrecht Stellung bezogen.

Meine Hauptkritik: Der Diskussion um ein neues Dienstrecht fehlt ein Fundament, sie ist „machtpolitisch“ und nicht sachbezogen.

Das Fundament wäre ein durchgängiger Plan und eine konkrete Vision (etwa individualisierter Unterricht, ganztägige Schulform, Gemeinsame Schule bis zum 14. Lebensjahr …) für eine staatliche Schule des 21. Jahrhunderts sowie ein plausibles Modell für die Arbeit und Qualifikation von LehrerInnen.

Weil das fehlt, verkommt Diskussion zum rechthaberischen Muskelspiel über unwesentliche Details. Das Ganze ist ein unprofessioneller Murks.

Der Vorschlag ist altmodisch und realitätsfern:

• Kindergarten-PädagogInnen nicht erfasst

• angelehnt an altes Bundeslehrerdienstrecht (für Halbtagsschulen ausgelegt, die sich aus Klöstern und Militärakademien entwickelt hat)

• unflexibeles Wochenarbeitszeitmodell ungeeignet (Projektarbeiten, neue Unterrichtsformen, Montessori, Schwerpunktwochen etc.)

• Fokussierung auf Unterrichtszeit ignoriert die Entwicklung der LehrerInnen von Vortragenden zu Lerncoaches

• Maßeinheit Unterrichtsstunde verunmöglicht innovative Gestaltung des Tagesablaufes (Lernrhythmus von SchülerInnen)

• Trend zu ganztägigen Schulen verstärkt sich, Dienstrecht bietet keine Grundlage für Anwesenheitszeiten

• Trotz gleicher Grundeinkommen Schlechterstellung von PflichtschullehrerInnen

• Alle Tätigkeiten außer der Unterrichtszeit bleiben, kein Leistungsanreiz

Grüne Alternativen auf Basis der „Grünen Schule“:

• Gleichwertige Ausbildung und gleiche Gehaltsstruktur für alle LehrerInnen (ab Kindergarten)

• Rahmenjahresarbeitszeitmodell mit Unterrichts-, Vor- und Nachbereitung und sonstige Tätigkeiten (Beratung, Projektbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Anwesenheit, Sprechstunden, Konferenzen etc.)

• Flexible Zeitabrechnung ermöglicht einen schulautonom gestalteten schülerInnengerechten Tagesablauf

• durchgehendes Qualitätsmanagement und verpflichtende Personalentwicklung (in Verantwortung der Schulleitung)

• Steigerung des Einkommens mit drei Maßnahmen (a) Gehaltsstufen (zB. alle 4-5 Jahre) und (b) durch höhere Qualifikation und/oder (c) Übernahme von mehr Verantwortung

• Schulisch autonome Personalhoheit (mit entsprechender externer Kontrolle)

• Faire Bezahlung für PflichtschullehrerInnen

• Zulagen schulautonom vergeben, da Anforderung je nach Standort sehr unterschiedlich sind.

Und an was sollten wir bei diesem Themen denken? Für die „Grüne Schule“ gilt: „Kein Kind zurücklassen!“