Im Rahmen einer Pressekonferenz habe ich heute einen Fall von Postenschacher in Salzburg aufgegriffen.

Dort wurde vor dreieinhalb Jahren die DirektorInnenstelle für die HLW Annahof ausgeschrieben. Unter den sechs BewerberInnen auch Ingeborg Gruber-Kopp. Sie wurde ebenso wie der inzwischen auf Wunsch des Landesschulrates („… ehestmöglich mit Herrn B zu besetzen …) mit der Leitung Betraute als „Sehr geeignet“ eingestuft und an zweite Stelle gereiht.

Frau Gruber-Kopp war nicht einverstanden und erhielt im Mai 2008 von der Gleichbehandlungskommission recht („Die Reihung an die zweite Stelle des Dreiervorschlages des LSR zur Besetzung der Leitung … stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes der Antragstellerin dar“ und „Es liegt eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes vor“). Soweit so klar.

Inzwischen ist nichts passiert. Der jetzige Leiter ist „betraut“ und nicht „bestellt“, letzteres ist nämlich nur mit Bescheid möglich und gegen den könnte man in Berufung gehen. Einzige Möglichkeit von Frau Gruber-Kopp ist daher eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich. Die läuft: Die erste Verhandlung war im Juli, Fortsetzung folgt im Oktober.

Weder Landesschulrat noch Ministerium sind aber in der Lage, sachlich zu begründen, warum der jetzige Leiter und nicht Frau Gruber-Kopp die Stelle erhalten hat. Um vor Gericht einer weiteren Peinlichkeit aus dem Weg zu gehen, versucht das Ministerium (dreieinhalb Jahre nach Beginn des Verfahrens!!), „den vom LSR für Salzburg vorgelegten Dreiervorschlag bezüglich des schulischen Besetzungsverfahrens an der HLW Annahof auf die Aktualität der damaligen Ermittlungsergebnisse und Beurteilungen zu prüfen. (…) insbesondere um die aktuelle persönliche und fachliche Eignung der Bewerber feststellen zu können“.

Für ein Verfahren aus dem Jahr 2007 soll die „aktuelle persönliche und fachliche Eignung der Bewerber“ festgestellt werden? Da hätte der seit drei Jahren im Amt befindliche Kandidat wohl mehr als nur einen leichten Vorteil.

Das Ganze hat natürlich eine parteipolitische Komponente. Der Kandidat kommt zwar eher aus dem „bürgerlichen Lager“, seine Frau ist aber bestens bekannt mit der Salzburger Landeshauptfrau. Da nutzte es Frau Gruber-Kopp auch nichts, dass sie als Personalvertreterin und Gewerkschafterin auf der sozialdemokratischen Liste kandidiert hat.

Ich bin übrigens in diesem Fall auch schon parlamentarisch aktiv gewesen und habe eine Anfrage an die Ministerin gemacht (Parlamentarische Anfrage und Beantwortung).

Wie schon mehrfach auf diesem Blog aufgezeigt: Postenschacher ist in Österreich gang und gäbe – vom „schwarzen“ Vorarlberg bis zum „roten“ Wien. Eine – wie von Pröll sen. und anderen Landesfürsten gewünschte – Verländerung des Schulwesens würde die Situation weiter verschlechtern.