Der 3. Nationalratspräsident Dr. Martin Graf wirft uns Grünen in einem Leserbrief in den Vorarlberger Nachrichten vor, wir hätten die Bestelldaten seiner Mitarbeiter bei einem rechtsradikalen Online-Versand manipuliert. Das ist unwahr. Interessant ist, dass Herr Graf mit dieser Unwahrheit an die Öffentlichkeit geht – er steht im Schutz der parlamentarischen Immunität – und nicht seine Mitarbeiter. Wir haben die Listen den Medien zur Verfügung gestellt und sie wurden veröffentlicht. Wenn sie manipuliert wären, könnten die Mitarbeiter von Herrn Graf gerichtlich dagegen vorgehen. Schade, dass sie das nicht tun. Die Begründung aber ist einfach: In diesem Fall würde die Echtheit auch gerichtlich bestätigt.
Probleme hat der Herr Präsident Graf an sich noch größere. Der Rechnungshof attestierte ja dem Austrian Research Center in Seibersdorf unter tatkräftiger Beihilfe des Herrn Graf eine verheerende Misswirtschaft. Nachdem es in der letzten Woche zur Sache ging, dazu lieber ein Zitat aus den Medien (OÖN): „Als Spielwiese für ihre Politgünstlinge betrachteten die blauen und orangen Infrastrukturminister das Forschungszentrum Seibersdorf. Die Folgen dieser Günstlingswirtschaft sind nun in einem Rechnungshofbericht, der Dienstag dem Parlament übermittelt wurde, nachzulesen: Die Austrian Research Center GmbH (ARC), einst eine Vorzeige-institution, wurde unter der Geschäftsführung des blauen Ex-Verteidigungsministers Helmut Krünes völlig abgewirtschaftet. … Ein Beispiel, wie sehr man die ARC als Selbstbedienungsladen betrachtete, ist der Fall des dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FP). Er kann nun nachlesen, warum er die Staatsanwaltschaft am Hals hat. Graf war ab 1. Mai 2003 Geschäftsführer der ARC business Services GmbH, einer Art Hausmeisterfirma der ARC. Mit diesem Posten hatte man ihn versorgt, da er Ende 2002 sein Nationalratsmandat verloren hatte. Als diese Firma (wegen Erfolglosigkeit der davor erfolgten Aufspaltung der ARC) 2006 mit der ARC fusioniert wurde, erhielt Graf mit 1. Oktober 2006 einen unbefristeten Dienstvertrag. Obwohl bekannt war, dass Graf für das Parlament kandidierte, wurde dies bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt.
Nach Grafs Wahl zum Parlamentarier nur zwei Wochen nach Vertragsabschluss teilte ihm die ARC-Geschäftsführung formell mit, dass die Annahme des Mandates ein Entlassungsgrund wäre. Man einigte sich Ende Oktober 2006. Graf erhielt eine Abfertigung von 18 Monatsgehältern, plus eine Einmalprämie für die „Ausübung zusätzlicher Funktionen“. Diese Prämie widersprach laut Rechnungshof klar dem Vertrag Grafs.“
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