Am Zentralfriedhof rotieren die Altvorderen der Sozialdemokratie: Ihre Nachfahren erfüllen den ÖVP-Fundis jeden Wunsch und haben am Donnerstagabend im Nationalrat das alte sozialdemokratische Prinzip der Trennung von Staat und Kirche über Bord geworfen. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern Schwarz und Rot unter begeisterter Zustimmung der Rechtsparteien u.a., dass die Regierung gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klar machen soll, dass sein Urteil „nicht dem Verständnis des im Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechts auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit entsprechen“. Menschenrechte werden also jetzt von Schüssel & Co und nicht mehr von unabhängigen Richtern definiert! Ich habe dazu im Parlament Stellung bezogen: < file name="Kruzifixstreit" >
Übrigens, ein Freund von den Tiroler Grünen (Gerhard Fritz) hat auf folgenden Umstand hingewiesen: Die Religionsfreiheit erlaubt es natürlich den einzelnen (SchülerInnen genauso wie LehrerInnen, die in einer demokratischen Schule ja nicht „hoheitliche“ Vorgesetzte sind, sondern gemeinsam mit den SchülerInnen an deren Bildung arbeiten), religiöse Symbole zu tragen; die „Zumutung“ des Erlebens, dass es auch andere als den eigenen Glauben gibt, ist dem gesellschaftlichen Pluralismus durchaus förderlich. Der Staat aber, insbesondere dann, wenn er mit Zwangsgewalt ausgestattet ist, darf nicht den Eindruck erwecken, eine bestimmte Religion sei „die richtige“.
Daraus zu schließen, das Urteil sei eigentlich ein Angriff auf die Religionsfreiheit, und als nächstes würden Kirchen und Klöster geschlossen, ist abwegig. Es geht nicht darum, christliche (oder jüdische, oder islamische…) Symbole aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen und die Zivilgesellschaft gleichsam „a-religiös“ zu missionieren. Es geht nur darum, was der Staat nicht darf: nämlich eine Präferenz für eine bestimmte Religion manifestieren.
Der tägliche Kniefall vor den Islamisten. Das Kreuz kann sofort raus, wenn Österreich wie Frankereich ALLE religiöse Symbole aus der Schule entfernt. Inklusive der islamistischen Symbole, und das sind die Kopftücher, die viele Mädchen heute tragen. Die gibt es in dieser Form überhaupt erst seit der iranischen Revolution, und unterscheiden sich zB deutlich von denen, die ältere türkische Frauen aus traditionellen Gründen (auch in Wien) tragen.
Aber ich bin sicher, die Grünen finden Argumente, warum Kopftücher unbedingt in den Schulen zulässig sein müssen. So wie alles zulässig ist, was von islamischer Seite kommt. Wie auch Minarette, deren Bedeutung auch der türkische Ministerpräsident gerne herausstreicht: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unserer Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ Der islamistische Ministerpräsident des Landes, von dem die Grünen so gerne hätten, es wäre EU-Mitglied.
Wenn SIe derartiges hysterisch oder übertrieben finden, empfehle ich ein wenig Selbstreflexion über die grünen Aussagen zu Martin Graf und anderen Rechten. (Mit dem ich sicher nichts am Hut habe. Nur ist für mich Demokratiefeindlichkeit nicht besser, nur weil sie von Muslimen kommt.)
Das Zitat „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unserer Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“
hat schon so einen langen Bart – ist schon fad.
Es wird immer verwendet wenn man keine Argumente hat.
Das Zitat ist um nichts älter… …als diverse Haider-Zitate, die die Grünen jedesmal als Beleg für seine Nähe zu Rechtsradikalen gebracht haben.
Dieses bezeichnende Zitat von Erdogan aussitzen zu wollen, nur weils nichts ins grüne Weltbild passt, ist nur ein weiterer Beweis für die grüne Doppelmoral.
Gut zusammengefasst Danke Harald! Es ist auch nicht notwendig viel ausführlicher zu argumentieren. Der Sachverhalt ist tatsächlich so einfach gelagert. Der EGMR hat (auch in der Presseaussendung zum Urteil nachzulesen) v. a. auch 2 Dinge sinngemäß so festgestellt:
– Der Staat darf keine Werbung für Religion machen. Schon gar nicht, in dem er eine herausgreift und privilegiert.
– Die Schule ist ein Ort, wo kritisches Denken angeregt wird („… to foster critical thinking …“) und kein Platz für absolute Wahrheiten.
Und in der Kopftuchfrage ist das Urteil nicht anzuwenden, weil das Trägermedium des religiösen Symbol ein anderes ist: Nämlich ein Mensch und keine Wand.
Wenn das Kopftuch in der Schule geduldet wird… …muss auch eine Hakenkreuzschleife geduldet werden.
Bzgl Menschenrechte und Demokratie ist das ohnehin nicht weit auseinander.
Ein Beamter ist Organ des Staates und daher de jure wohl nicht anders als eine Wand. Daher stimmt es auch fürs Kopftuch.
@Tobias: Wenn Sie schon Wände und Personen auf eine Stufe stellen:
Heißt das jetzt, dass jeder Beamter ein Kruzifix tragen muss oder dass die Wand sich selbst dekorieren darf wie sie will? Wer bekommt das Recht der Wand seine persönlichen religiösen Vorlieben aufzuzwingen?
„Schüssel & Co“ als Schimpfwort? Was für eine unglaubliche Entgleisung, Herr Dr. Walser! Dabei waren die Dänen und Osteuropäer für Ex-Kanzler Schüssel als Ratspräsident der EU. Aber Bundeskanzler Faymann will nichts gehört haben.
Jetzt müssen Sie es doch endlich wissen: Diese SPÖ taugt nichts. Auch den Hahn hat uns Faymann in die EU entsorgt. Ein Zeichen, dass diesem aalglatten Möchtel die EU genau so schnurz egal ist, wie seine einst stolze SPÖ.
Schüssel Sie sind EU-Gegner, oder weshalb sind Sie für Schüssel als Ratspräsident?
XXX Ich war von Anfang an für die EU. Damals kämpften die Grünen noch vehement dagegen. Schüssel ist international immer noch sehr angesehen, nur bei uns in Österreich wird sein Name dazu missbraucht, eine dem Herrn Walser zuwidere Partei zu diffamieren. Und, wie sich jetzt herausstellt, hätte Molterer das Landwirtschaftsressort bekommen.
„Das mächtige Agrarressort, das Ex-Vizekanzler Wilhelm Molterer bekommen hätte können, dürfte Dänemark zufallen, das seine Agrarministerin Eva Kjer Hansen nominieren dürfte. Barroso hat keinen Kandidaten mit Agrarkompetenz, weil Rumänien seinen Kandidaten zurückziehen soll. (Thomas Mayer aus Brüssel /DER STANDARD, Printausgabe, 23.11.2009)“
@ KFWB Sollte ein Land ernsthaft (nicht nur taktisch) für Schüssel gewesen sein, kann der einzige Grund dafür gewesen sein, dass es einen möglichst schwachen Präsidenten wollte. Das ist ja durchaus im Sinne der osteuropäischen Staatschefs. Schüssel ist nirgends ernsthaft angesehen, höchstens in einem kleinen Teil der ÖVP.
schlechte Argumentation! Erstens sind Lehrer auch als Organe des Staats zu verstehen und stehen auch für die staatliche Bildung bzw. das staatliche Bildungssystem. Daher müsste diesen auch jedes religiöse Symbol verboten werden (Kopftuch, Kreuz-Keterl, Sikh-Turban, usw…) Das wäre nur stringent, würde aber klar gegen die Menschenrechte verstoßen! Daher ist dieses Argument ungeeignet und schwach. Vielmehr müssten auch andere rel.Symbole zugelassen werden.
Denn – zweitens – finde ich es nicht OK, dass Religion immer mehr aus dem Öffentlichen Raum verdrengt wird! Eine Art Atheistischer Kreuzzug (sic!) ist auf Schiene gebracht und versucht alle Religion als böses Mittelalterwerk zu verdammen. Was kommt als nächstes? Glöckenläuteverbot (wäre mit gleicher Argumentation möglich)? Verbot von rligiösen Merkmalen bei öffentlichem Amt? Also kein (orthodoxer) Jude als Beamter? Keine Richerin mit Kreuzerl? Keine Politikerin mit Kopftuch? Kein Uni-Professor mit Turban? usw…
Nein, Religion ist ein TEil der Kultur und muss auch im öffentlichen Raum Platz haben. Allerdings müssen auch andere ihre Symbole verwenden dürfen, denn nur so sind die Menschenrechte zu verstehen. Es gibt kein Menschenrecht auf Freiheit von Religion oder Kultur.
Meine Meinung dazu… Ein Lehrer ist eine Person, ein Mensch und hat damit das Recht ein religiöse Symbol seienr Wahl zu tragen, egal welcher Religion er angehört. Genau das Gleiche trifft auf Schüler zu. Und wenn eine Schülerin ein Kopftuch tragen will, dann kann das weder der Herr Plumps! noch der Staat verbieten.
Doch eine Wand hat im Gegensatz zu jedem Menschen keine Religionsfreiheit. Und da Schulen im Besitz des Staates sind und in unserem Österreich die Trennung zwischen Staat und Kirche existiert dürfen solche Kreuze nicht aufgehängt werden.
Außerdem haben Kreuze sowieso keinen Nutzen in Klassen. Ich würde gerne wissen wie viele von den Befürwortern der Kreuze in ihrer Schulzeit in der Früh in die Klasse kamen, vor dem Kreuz niederknieten und ein Gebet sprachen. Und nicht dass Sie glauben ich wäre wegen solchen Aussagen Atheist, nein, ich glaube sehr überzeugt an Gott, doch kenne und respektiere ich die Menschenrechte im Gegensatz zu einem gewissen Tobias. Doch; es gibt ein Menschenrecht für Religionsfreiheit:
Artikel 18: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und RELIGIONSFREIHEIT; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Bin schon auf die Antworten gespannt…
Sehr geehrter Herr Kaddour! Haben Sie schon einmal etwas vom Konkordat gehört? In diesem Fall handelt es sich um das Schulkonkordat von 1962, wurde im Zusatzprotokoll unter anderem folgendes vereinbart:
2. Zu Artikel I, § 2, Absatz 1:
a) Die nach den staatlichen Vorschriften vom Religionsunterricht abgemeldeten Schüler sind von der Schulleitung ohne Verzug dem zuständigen Religionslehrer mitzuteilen.
b) Der Heilige Stuhl nimmt davon Kenntnis, daß nach den österreichischen Rechtsvorschriften in allen Klassenräumen der Volks-, Haupt- und Sonderschulen, der polytechnischen Lehrgänge, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung, wenn die Mehrzahl der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ein Kreuz angebracht wird. Eine Änderung dieses Zustandes wird nicht ohne Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl stattfinden.
Das Konkordat ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei souveränen Staaten. Dieser Vertrag kann nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden.
http://www.verfassungen.de/at/konkordat62.htm
Wenn es Sie interessiert, hier finden Sie den gesamten Vertrag von 1933 mit Änderungen von 1960 bis 1968.
http://www.verfassungen.de/at/konkordat33.htm
@ Gabriel Kaddour Nur ist das Kopftuch kein Symbol einer Religion sondern allein ein Symobol des Islamismus, einer totalitären, dem Faschismus ähnlichen Ideologie, und dienen nebenbei hauptsächlich der symbolischen Unterwerfung von Frauen durch Männer, die keinerlei Verhüllung unterworfen werden.
Natürlich könnte man in einer Demokratie der Meinung sein, dass die Meinungsfreiheit auch das Tragen von politischen Symbolen auch dann beinhaltet, wenn sie faschistisch sind. Nur sind es gerade die Grünen, die hysterisch auf jede Äußerung reagieren, die mit Biegen und Beugen zur Not als faschistisch interprätiert werden können. Damit ist es für mich einfach nur verlogen, das Kopftuch zu akzeptieren.
verzeihung ich muss es nochmals sagen…die grünen sind doch die einzige partei, die eine lebbare umwelt auch in 100 jahren garantieren würde…warum kümmrt man sich nicht vordringl. um umweltfragen….ob kreuz oder nicht…davon hängt die zukunft der welt nicht ab.