Das Leben der Opposition ist bekanntlich hart. Das musste gestern unsere Menschenrechtssprecherin Alev Korun erfahren. Im Innenausschuss wurde die von uns heftig kritisierte Regierungsvorlage zum Bleiberecht mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Das Frustrierende: Am Tag zuvor gab es ein drei Stunden dauerndes ExpertInnenhearing, bei dem viel Kritik geäußert wurde. Kein einziger (!!) Kritikpunkt wurde von den Regierungsparteien berücksichtigt, sodass die Regierungsvorlage in der vorgelegenen Form schlicht „durchgewunken“ wurde! Unser Bleiberechtsgesetzesantrag wurde abgelehnt.

Das einzige Mittel einer Oppositionspartei in so einer Situation ist eine sogenannte „Abweichende Stellungnahme“, in der für die Öffentlichkeit die Kritikpunkte einer Minderheitsfraktion im Ausschuss zusammengefasst werden. Genau das haben unsere Ausschussmitglieder gemacht. Die Abweichende Stellungnahme zum Bleiberecht ist bereits online.

Im Kern geht es darum, dass soziale und rechtliche Härten, die aus dem Fremdenrechtspaket 2005 entstanden sind, für voll integrierte AusländerInnen unter dem Titel „Humanitäres Aufenthaltsrecht“ im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention beseitigt werden. Dies betrifft zum einen zahlreiche AsylwerberInnen, deren Asylverfahren über viele Jahre andauern und nicht rechtkräftig abgeschlossen wurden, zum anderen aber auch Personen, die sich ohne Aufenthaltstitel seit Jahren im Bundesgebiet befinden und als integriert gelten können.

Es ist also eine altmodische Frage der Werte. Ich bin diesbezüglich gerne altmodisch!