„Wer die Menschenrechte ablehnt, hat an einer Schule nichts verloren!“ Unter dieser Überschrift habe ich heute mehr staatliche Kontrolle über den Religionsunterricht gefordert – und schon heftige Reaktionen erhalten. Nein, es geht nicht um einen Kampf gegen Religionen – es geht um das Primat des Staates in seinen Bildungseinrichtungen.

Ich fordere eine generelle Diskussion über die Inhalte des konfessionellen Religionsunterrichts und die dienstrechtliche Stellung der Lehrpersonen. Eines muss jedenfalls klar sein: Wer die Menschenrechte ablehnt oder die Todesstrafe für abtrünnige Muslime befürwortet, hat an einer österreichischen Schule nichts verloren!

Die bestürzenden Ergebnisse der Untersuchung des Religionssoziologen Mouhanad Khorchide von der Universität Wien in Bezug auf das Demokratieverständnis islamischer ReligionslehrerInnen müssen Konsequenzen nach sich ziehen. Es darf nicht sein, dass der Staat an Österreichs Schulen keine Kontrolle und keinen Einfluss darauf hat, was im Religionsunterricht der anerkannten Konfessionen unterrichtet wird. Eine demokratiefeindliche Grundhaltung ist mit einer pädagogischen Tätigkeit an einer öffentlichen Schule nicht vereinbar!

Die derzeitigen Regelungen zum Religionsunterricht an Schulen gehen auf die Zeit des Austrofaschismuszurück (Artikel VI des Konkordates vom 5. Juni 1933).

In einem Zusatzvertrag 8.3.1971 heißt es in § 3 (2): „Als Religionslehrer dürfen nur solche Personen angestellt werden, die von der Kirchenbehörde als hiezu befähigt erklärt und vorgeschlagen sind.“ Sollte diese Aufgabe nicht der übernehmen, der die LehrerInnen auch bezahlt – also der Staat?

Derzeit gibt es in Österreich 390 muslimische ReligionslehrerInnen, 60 von ihnen unterrichten seit den 80er Jahren, 40 haben überhaupt keine Ausbildung. Deshalb wurden ReligionslehrerInnen mit oft zweifelhaften Grundhaltungen (so Ednan Aslan, Professor für Reliogionspädagogik in Wien) „importiert“. Sie unterrichten nach einem Lehrplan aus dem Jahr 1982, in dem unter anderem die islamische Gesetzgebung und der Islamische Staat gefordert werden.

Um es ebenfalls deutlich zu sagen: Es geht nicht gegen den islamischen Religionsunterricht. Ich hätte ebenso wenig Verständnis für eineN ReligionslehrerIn, der oder die Thesen der Pius-Bruderschaft vertritt.

Übrigens fordert auch Richard Potz, Professor für Religionsrecht an der Uni Wien, einen rechtlichen Mechanismus, der dem Ministerium die Möglichkeit gibt, einzelne problematische LehrerInnen zu sanktionieren. Derzeit liegt vieles im Argen: Bei der Ausbildung der Religionslehrer schreibt das Gesetz zwar Standards vor, doch das wurde nicht immer respektiert.