Die ärgsten Befürchtungen werden wahr. Mir liegt das derzeit mit dem Ministerium in Verhandlung befindliche Positionspapier der Landeshauptleute in Sachen Schulreform vor. Der Inhalt dieses Papiers muss dringend an die Öffentlichkeit, was ich heute im Rahmen einer Pressekonferenz auch mache. Meine Sorge: Wenn sich die Landesfürsten damit durchsetzen, droht die weitere Provinzialisierung des gesamten Schulsystems. Statt einer grundlegenden Reform in Richtung eines modernen Schulsystems gäbe es den Rückschritt in neun Kleinst-Fürstentümer, statt bundeseinheitlicher Bildungsstandards Selbstbeweihräucherung, Schwierigkeiten beim Schulübertritt von Bundesland zu Bundesland usw.

Die Landeshauptleute (in den Verhandlungen vertreten durch den oberösterreichischen Landeshauptmann Pühringer und den niederösterreichischen LH-Stellvertreter Wolfgang Sobotka) fordern von der Regierung die gesamte Ausführungsgesetzgebung im Schulbereich. Wörtlich heißt es in dem Papier:

„Ausführung der Grundstruktur (z.B. Schulorganisation)

• Ausführungsgesetzgebung durch die Länder

Der Spielraum in der Ausführungsgesetzgebung muss so gestaltet sein, dass es den Ländern ermöglicht wird, ihre landesspezifischen Modelle – unter Beachtung der Durchlässigkeit und der Möglichkeit des Wechsels der SchülerInnen zwischen den Ländern – durchzuführen.“

Das würde zu „Schweizer Zuständen“ führen: landesspezifische Modelle, Bildungsdirektionen nicht in Bundeshand, sondern als Landesbehörde, Schulgebäude des Bundes sollen an Länder gehen. Der Kantönligeist soll also auch in Österreichs Schulen einziehen.

Besonders problematisch ist die Position der Länder auch für die seit einigen Jahren in Probe befindlichen bundesweiten Bildungsstandards:

„Die rechtliche Umsetzung der Organisation und Ausgestaltung der Bildungsdirektion/-behörde obliegt den Ländern.“

Künftig müsste das Ministerium also jedesmal mit neun Ländern Kontakt aufnehmen und in langwierigen Verhandlungen das Einvernehmen herstellen, wenn es um – jährlich notwendige – Veränderungen bei der Durchführung der Überprüfungen geht. Das wäre das Ende jeder bildungspolitischen Innovation. Unvorstellbar!

Und nicht zuletzt beweist der schon jetzt vom Rechnungshof immer wieder kritisierte sorglose Umgang der Länder mit dem „Bundesgeld“, das uns dieser „Reformvorschlag“ extrem teuer käme. Im Papier heißt es wörtlich:

„Die Übernahme von Bundeskompetenzen durch die Länder kann in jedem Fall nur unter Voraussetzung erfolgen, dass die damit verbundenen Kosten vom Bund dauerhaft zur Gänze abgegolten werden.“

„Dauerhaft und zur Gänze“ – das ist nichts anderes als eine gefährliche Drohung für die SteuerzahlerInnen!

Diesem Papier möchte ich die Grundzüge unseres Schulkonzepts entgegenstellen:

• Alle Lehrkräfte in Bundeskompetenz

• Regionale Bildungsplanung gemeinsam mit den Ländern

• Schulautonomie (Anstellung von LehrerInnen, pädagogische Schwerpunktsetzung, …)

• Schulgebäude in Gemeindekompetenz

• Regionale Bildungsdirektionen als Bundesinstanz

• Gemeinsame Ausbildung aller PädagogInnen