Alles gut? Die âAulaâ und die Justiz
Der Kampf gegen die Verunglimpfung von Ăberlebenden des Konzentrationslagers Mauthausen (âLandplageâ, âHordeâ, âMassenmörderâ, âŠ) durch die rechtsextreme âAulaâ scheint durch das gestern veröffentlichte Urteil Obersten Gerichtshof (OGH) endgĂŒltig gewonnen zu sein.
Auf diesem Blog kann diese fast unendliche Geschichte nachgelesen werden, beginnend im Februar 2016 (âAula-AffĂ€re: Justizministerium top â Rechtsschutzbeauftragter flop?â) und in der Folge einer Vielzahl weiterer BeitrĂ€ge. (FĂŒr Interessierte: In die Suchfunktion einfach âAulaâ eingeben.)
âAulaâ hin, âAulaâ her. Und auch ihre Verstrickung mit der FPĂ soll hier nicht weiter thematisiert werde; die wurde auf diesem Blog aber ebenfalls mehrfach dokumentiert. Das gilt auch fĂŒr den angeblich so regierungsfĂ€higen Norbert Hofer (Norbert Hofer: mit der Aula âauf Du und Duâ).
Dass die „Aula“ als rechtsextrem einzustufen und nichts anderes zu erwarten war, ist eine Tatsache. Das gröĂere Problem war der Umgang der Justiz mit diesem Skandal. Es begann damit, dass eine von mir eingebrachte Anzeige im Jahr 2015 von der Staatsanwaltschaft Graz eingestellt worden war: Die BegrĂŒndung sorgte international fĂŒr Entsetzen, weil darin festgehalten wurde, dass sich die Bevölkerung 1945 durch die befreiten KZ-HĂ€ftlinge zurecht âbelĂ€stigtâ gefĂŒhlt habe.
Insgesamt gab es zwei medienrechtliche Entscheidungen, die nun vom als ârechtsfehlerhaftâ zurĂŒckgewiesen wurden. Jetzt stellt der OGH klipp und klar fest, dass das Landesgericht und das Oberlandesgericht in Graz das âGesetz in vielfacher Weise verletztâ haben.
Ein von zehn Ăberlebenden angestrengtes zivilrechtliches Verfahren wegen Ehrenbeleidigung und KreditschĂ€digung sowie auf Unterlassung hatte die Gruppe inzwischen gewonnen. Ich durfte damals in meiner Funktion als vergangenheitspolitischer Sprecher der GrĂŒnen diese Gruppe unterstĂŒtzen und hatte in Maria Windhager die perfekte RechtsanwĂ€ltin, die mit groĂer HartnĂ€ckigkeit an der Sache drangeblieben ist. Meine damalige Mitarbeiterin Andrea Stangl, eine studierte Historikerin, hat diese Causa mit unglaublichem Engagement weitergetrieben, Ăberlebende kontaktiert und sie zur Klage motiviert, Beweise gesammelt etc.
Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Die Grazer Fehlurteile können auch durch den Spruch des OGH nicht revidiert werden, weil das österreichische Strafrecht ein Schlechterstellungsverbot kennt. Das bedeutet in diesem Fall: Da die „Aula“ in Graz rechtskrĂ€ftig freigesprochen wurde, kann sie nicht im Nachgang verurteilt werden.
Aber die Tatsache, dass Ăsterreich im Jahr 2019 in dieser Causa vom EuropĂ€ischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte (EGMR) in StraĂburg verurteilt wurde, weil die Republik die Diffamierten â als KlĂ€ger trat der inzwischen verstorbene Aba Lewit auf â nicht vor der Verleumdung durch die Aula geschĂŒtzt hat, mĂŒsste einen Nachdenkprozess einleiten.
âAlles gutâ? Noch lange nicht!