Schluss mit lustig, Herr Deimek!
Ich habe am 14. JĂ€nner eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Steyr geschickt, mit dem Ersuchen zu ĂŒberprĂŒfen, ob sich der FPĂ-Nationalratsabgeordnete Gerhard Deimek âinsbesondere dadurch der Verhetzung strafbar gemacht hat, als er im Sinne des § 283 Abs 4 StGB schriftliches Material, das Hass gegen Muslime befĂŒrwortet, in einem Medium in gutheiĂender oder rechtfertigender Weise verbreitet hat. Auf eine Verbreitung in gutheiĂender oder rechtfertigender Weise kann insofern geschlossen werden, als es im unmittelbar danach veröffentlichten Kommentar, der ebenfalls in Zusammenhang mit dem betreffenden Artikel verfasst wurde, heiĂt: âSollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Ăsterreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber.ââ
Deimek galt bislang nicht als RechtsauĂenabbieger in seiner Partei. Wie im November 2014 in eine seiner Presseaussendungen der Code â88â fĂŒr âHeil Hitlerâ rutschen konnte, ist bis heute nicht geklĂ€rt.
Mit der FlĂŒchtlingskrise scheinen bei Deimek jedoch einige Sicherungen durchgebrannt zu sein, und seine Posts in den sozialen Medien passten sich zunehmend dem Mainstream seiner Partei an. Vielleicht war der traumatisierende Auslöser, dass Deimek Anfang September am Westbahnhof, also in jener Zeit, als die ĂBB tausende aus Ungarn kommende FlĂŒchtlinge Richtung Deutschland brachte, seinen reservierten Sitzplatz nicht einnehmen konnte? Es scheint ihn jedenfalls nachhaltig beschĂ€ftigt zu haben.
Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil der von Deimek fĂŒr gut befundene und retweetete Beitrag âstark auslĂ€nderfeindliche Formulierungen und Theorieâ aufweise und beantragt daher die Aufhebung von Deimeks ImmunitĂ€t. Der Nationalrat wird vermutlich im MĂ€rz darĂŒber entscheiden, ob diesem Antrag stattgegeben wird.
Rassismus und Verhetzung sind kein Kasperltheater, auch wenn Deimek das so gesehen haben mag. Jetzt heiĂtâs jedoch: âSchluss mit lustig, Herr Deimek!â


