Wer Neonazis wegen NS-Wiederbetätigung anzeigt oder den Behörden entsprechende Hinweise gibt, muss sicher sein, von diesen nicht öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

Der in 1. Instanz wegen NS-Wiederbetätigung und wegen schwerer gemeinschaftlich begangener Körperverletzung verurteilte Betreiber der Website „Alpen-Donau.info“ hatte Daten von zwei Personen, welche der Meldestelle Informationen zukommen hatten lassen, öffentlich gemacht. In der Folge hat Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter die Daten der Antifaschisten an den in erster Instanz nicht rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilten Rechtsextremen weitergegeben („Staatsanwalt gibt Daten an Rechtsextreme weiter!“).

Durch das inakzeptable Verhalten des Staatsanwaltes ist es zu einer fahrlässigen Gefährdung der Anzeiger gekommen. Das muss künftig verhindert werden. Wir werden im Herbst einen Antrag einbringen, um die Meldestelle grundlegend zu reformieren.

Ich möchte künftig im Gesetz erstens eine Klarstellung, dass Meldungen an die NS-Meldestelle als vertrauliche Hinweise behandelt werden und nicht als Anzeigen. Weiters muss die Behörde verpflichtet werden, die Meldenden samt kurzer Begründung darüber zu informieren, was mit ihrem Hinweis passiert ist, ob eine Anzeige durch die Behörde erfolgt ist oder nicht. Schließlich darf künftig – im Gegensatz zur jetzigen Situation – die Nennung einer meldenden Person an die Staatsanwaltschaft nur dann zulässig sein, wenn die betreffende Person auf Nachfrage ausdrücklich ihre Zustimmung erklärt. Ausführlicher zu dieser Geschichte: Die Alpen-Donau-Neonazis: Schneckenpost vom Verfassungsschutz

Aber es gibt auch sonst Ungeheuerliches zu berichten: Was bitte ist denn da los? Heute wird aufgedeckt, dass auch der Betreiber der Neonazi-Website auch zu anderen Behörden offensichtlich gute Beziehungen hat. „Der Standard“ berichtet, dass die Betreiber der „Alpen-Donau-Info“ offensichtlich auch beste Verbindungen in das Verteidigungsministerium haben: „Alpen-Donau zeigt vertrauliches Abwehramt-Dokument

Das besagte Dokument ging von einer Behörde (dem Abwehramt) an eine andere (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terorrismusbekämpfung) und landete bei den Rechtsextremen. Pikant ist die Tatsache, dass das Schriftstück des Bundesheer-Geheimdienstes eindeutig als „Verschlusssache“ gekennzeichnet ist und den Vermerk „nach Zweckerfüllung zu vernichten“ trägt. Thema: ausgerechnet jene, bei denen es gelandet ist – ein Betreiber von Alpen-Donau.

Es gibt noch viel zu tun in Österreich!