Über den rechtsextremen Brandanschlag gegen ein AsylwerberInnenheim in der Vorarlberger Gemeinde Batschuns habe ich mehrfach berichtet („siehe etwa Haupttäter von Batschuns war in rechtsextremer Szene aktiv!“). Nicht nur der feige Anschlag hat die Behörden und die Öffentlichkeit aufgerüttelt, sondern auch das Auftauchen von Organisationen wie der „Nationale Aktion Vorarlberg“. Die rechtsextreme Szene in Vorarlberg ist nicht durch ein „Führerprinzip“ gekennzeichnet, Taten werden somit nicht auf Knopfdruck und Befehl von oben ausgeführt, sondern meist durch Tätern bzw. meist Tätergruppen, deren Hemmschwelle für Gewaltakte durch die rechtsextreme Propaganda in der Szene systematisch gesenkt worden ist.

So ein Fall wurde letzte Woche am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Vier junge Erwachsene im Alter zwischen 17 und 19 standen wegen NS- Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht. Ob es sich bei ihnen um AktivistInnen der „Nationalen Aktion Vorarlberg“ („NAV“) handelt, können wir derzeit nicht feststellen. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer losen Gruppe. Die „NAV“ ist jedenfalls eine Hardcore-Truppe: Auf unserer Website „Stoppt die Rechten“ – die folgende Darstellung stammt weitgehend von dort – wird der Fall penibel dargestellt und unter anderem auch darauf verwiesen, dass die Facebook-Seite der „NAV“ die Neonazis „Der III. Weg“ bewirbt.

Auf der Facebook-Seite der „NAV“ wurde im Juni auch erklärt, dass demnächst ein Gerichtsverfahren ins Haus stünde, was auch der Grund sei, warum man etwas leisertreten müsse. Ein ziemlich deutlicher Hinweis, dass es sich doch nicht nur um eine „lose Gruppe“ handelt.

Die vier Angeklagten waren weder leise noch zurückhaltend, als sie verhaftet wurden. „Es bräuchte wieder einen Hitler, dann wüsstet ihr Juden, was euch gehört“, wird die einzige weibliche Angeklagte (17) zitiert, als sie verhaftet wurde.

Über die sonstigen Umstände, die zur Verhaftung der Angeklagten geführt hatten, schweigen sich die bisherigen Presseberichte aus. Es kam laut ORF Vorarlberg (Wiederbetätigung: Jugendliche verurteilt) zu Aktionen in Dornbirn und Kennelbach, „bei denen Handy-Fotos mit Hitlergruß entstanden und ausländerfeindliche Lieder auf offener Straße gesungen wurden“. Einer der vier ist mit dem Spruch aufgefallen, Hitler sei für ihn ein Messias, der das deutsche Volk befreit habe. Bei Hausdurchsuchungen wurden „einschlägige“ Fahnen und CDs sichergestellt.

Vor Gericht dann die übliche Masche: Die Aktionen wurden zwar zugegeben, aber man sei sehr betrunken gewesen … Mit einer nationalsozialistischen Gesinnung habe das alles nichts zu tun gehabt, die Gruppe hätte sich mittlerweile aufgelöst.

Eines ist sicher: Das trifft jedenfalls nicht für die „NAV“ zu! Die gibt’s noch immer und sie agiert auch immer offener neonazistisch, neben Werbung für die deutsche Neonazi-Gruppe „Der Dritte Weg“ kann man bei der „NAV“ auch T-Shirts der griechischen Neonazis von der Goldenen Morgenröte erwerben.

Drei der vier Angeklagten sind schon wegen Einbrüchen, Diebstahl und Körperverletzungen vorbestraft – die Urteile (noch nicht rechtskräftig) fielen jedenfalls deutlich aus: zwei erhielten zwölf Monate, davon vier unbedingt, einer sechs Monate bedingt und die junge Frau acht Monate auf Bewährung plus 960 Euro unbedingter Geldstrafe.