Das ist ein Riesenerfolg – und eine Watschen für die österreichische Justiz!

Jahrelang habe ich die unsagbare Hetze der FPÖ-nahen Zeitschrift „Aula“ gegen Überlebende des KZs Mauthausen angeprangert und prozessiert. Dafür musste ich über zehn Überlebende finden, in deren Namen die Klage eingebracht werden konnte. Es gab ein zivil- und ein medienrechtliches Verfahren. Nicht immer haben österreichische Gerichte in unserem Sinn entschieden.

Zu den Hintergründen der Klage: „Aula“-Skandal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Zwar wurde in Österreich das zivilrechtliche Verfahren gewonnen, nicht aber das medienrechtliche. Daher haben wir einen betroffenen ehemaligen Mauthausen-Ex-Häftling, Aba Lewit, dabei unterstützt, Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzubringen. Hier die Klagsschrift (EGMR-Beschwerde).

Der straf- und medienrechtliche Schutz hat in dieser Angelegenheit von Anfang an schon mit der Einstellungsbegründung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz komplett versagt, auch die Begründungen für die Verweigerung des Rechtsschutzes im medienrechtlichen Verfahren wegen § 6 MedienG waren nicht akzeptabel. Das bestätigt nun der EGMR in einem einstimmig zustandegekommenen Urteil. Hier der Link zum Urteil.

Ich danke allen Beteiligten – vor allem Aba Lewit, der stellvertretend für die anderen im Medienverfahren Betroffenen die Beschwerde auf sich genommen hat, unserer Rechtsanwältin Maria Windhager, meiner ehemaligen Mitarbeiterin Andrea Stangl für ihre unermüdliche Arbeit und den Grünen für die finanzielle Unterstützung bei dieser Klage.