Ich habe heute von Inneministerin Fekter die Beantwortung meiner parlamentarischen Anfrage zur Behandlung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Josia Kumpf bekommen. Richtig geraten – für Frau Fekter scheinen parlamentarische Regeln reichlich überflüssig zu sein. Konkrete Antworten nämlich bleibt sie schuldig. Zur Erinnerung der Sachverhalt: Josias Kumpf hat als Mitglied der SS-Totenkopfdivision im deutschen Konzentrationslager Sachsenhausen und später in dem in Polen gelegenen NS-„Arbeitslager“ Trawniki als KZ Wächter gearbeitet. Dort soll er laut US-Ermittlungen direkt an der Erschießung von 8.000 Jüdinnen und Juden beteiligt gewesen sein. Untergekommen ist er nach seiner Ausweisung aus den USA ausgerechnet in Österreich. Zur Position der Innenministerin:
• Fekter sagt die Unwahrheit, wenn sie behauptet, das BMI sei nicht zuständig. Gleichzeitig bestätigt sie nämlich, dass Kumpf keine Aufenthaltsbewilligung hat. Die Fremdenpolizei müsste daher schon lange ermitteln – und somit ist eindeutig das BMI zuständig. Warum wurde nicht einmal versucht, Kumpf auszuweisen?
• Es bleibt unklar, warum er eine Luxus-Betreuung bekommen hat und wer die Kosten dafür trägt? Der LH behauptet, das Land bezahlt nichts, das Innenministerium sei zuständig. Fekter behauptet, sie zahlt nichts.
• Wieder einmal wird der problematische Umgang mit einem sensiblen Thema der Vergangenheit deutlich. Es ist kein Wunder, wenn sich BBC und ausländische Medien auf das Thema stürzen und Österreich wieder einmal den Schwarzen Peter hat. Spanien hat ein Strafverfahren gegen Kumpf eingeleitet, in Österreich erhält er bevorzugte Behandlung. Deutschland stellt John Demjanjuk vor Gericht. Und Österreich? Unser Land wird immer mehr zum „sicheren Hafen“ für NS-Kriegsverbrecher. Wir dürfen uns nicht wundern, dass sich BBC und andere ausländische Medien so auf diesen Fall stürzen und angesichts der Widersprüche das Image Österreichs geschädigt wird.
US-amerikanische-Ermittlungen sind in Österreich absolut irrelevant, Sie Tölpel!
(im Übrigen: die USA ist die letzte moralische Instanz; ein Staat der die halbe Welt mit Krieg und Terror überzieht hat nichts zu melden…!)
Nachtrag:
http://www.antiwalser.at
Zur Aufklärung Vorgestern die Wehrmachtsdeserteure, gestern das Bezauer Gemeindeblatt und heute der NS-Scherge Kumpf – Dr. Walser wieder einmal mitten im Themen-Hopping, getreu seinem Motto „alles ein bisschen, nichts wirklich, aber Hauptsache der Partei meines Schwagers ans Bein gepinkelt“ – dem Wähler/der Wählerin der/die solche unseriösen Politmethoden an der Wahlurne goutiert ist wirklich nicht mehr zu helfen…
Und – damit Sie sich damit endlich abfinden – zum 1) „warum ausgerechnet nach Österreich?“ bzw. hauptsächlich 2) „warum stellt ihn niemand vor Gericht?“ (widerspricht auch meinem Gerechtigkeitsempfinden):
1) Grundlage für die Abschiebung nach Österreich ist ein österreichisch-amerikanisches Übereinkommen aus dem Jahre 1956, in dem sich Österreich zur „Rücknahme“ von Personen verpflichtete, die sich die Einwanderung aus Österreich in die USA unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hatten – im Falle Kumpfs war es die Behauptung, in der Wehrmacht (und nicht in der SS) gedient zu haben. 1956 war Kumpf mit Ehefrau, Tochter und 2 Söhnen in die USA ausgewandert.
2) Kumpfs Taten sind verjährt.
Kumpf, geb. am 7. April 1925, war zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Mordaktion im KL Trawniki (seine Rolle dabei ist ungeklärt) am 3. November 1943 18 Jahre und 7 Monate alt. Sowohl nach österreichischem als auch nach deutschem Strafrecht gilt er daher als „jugendlicher Straftäter“.
Dazu die Bestimmungen des österreichischen StGB:
§ 36
Gegen eine Person, die zur Zeit der Tat das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf auf keine strengere als eine Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren erkannt werden. An die Stelle der Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe und der Androhung einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe tritt die Androhung einer Freiheitsstrafe von fünf bis zu zwanzig Jahren. […]
[Die Strafandrohung für Mord gemäß § 75 StGB ist „Freiheits- strafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslange Frei- heitsstrafe“.]
§ 57
(1) Strafbare Handlungen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind oder die mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren nicht. […]
(3) Die Verjährungsfrist beträgt zwanzig Jahre, wenn die Handlung zwar nicht mit lebenslanger Freiheitsstrafe, aber mit mehr als zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist […].
Anklage kann in einer Strafsache nur erhoben werden, wenn die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung als wahrscheinlich einschätzt. Entscheidend hierfür ist die Gesetzeslage im jeweiligen Staat. Im Fall Kumpf sind hierfür zwei Fakten entscheidend: Erstens das Alter des mutmaßlichen Täters zum Zeitpunkt der Tat und zweitens die Tatsache, dass die Straftat nicht aus eigenem Antrieb, sondern im Rahmen eines militärisch organisierten Verbandes erfolgte und Kumpf dabei keine eigenhändigen Tötungen begangen haben dürfte – sie sind ihm jedenfalls nicht zu beweisen.
Super Das haben Sie sehr gut recherchiert, Gratulation !
Thommy
Stellungnahme von „Nachteule“ Mit meiner Stellungnahme „Das haben Sie gut recherchiert, Gratulation !“ meinte ich natürlich den ausgezeichneten Beitrag von „Nachteule“ unter der Überschrift „Zur Aufklärung“ und selbstverständlich n i c h t das, was Herr NRAbg. Walser hier von sich gibt.
Nachteule hat es auf den Punkt gebracht, besser kann man es nicht formulieren.
Grüne messen eben bei allem und jedem mit zweierlei Maß.
Offensichtlich ist Walser der Meinung,daß man diesen Mann, für den immer noch – da nicht verurteilt, ja nicht einmal angeklagt – die Unschuldsvermutung gilt,verhungern lassen soll.
Sehr, sehr menschlich Hr. Walser !
Aber was solls, so sind sie eben die Grünen – widersprüchlich und scheinheilig. Man kettet sich ja auch an Bäume, damit diese nicht gefällt werden und fordert gleichzeitig Abtreibung auf Krankenschein, weil in den grünen Gehirnen eine Schwangerschaft offenbar einer Krankheit gleichgesetzt wird.
Da wetzen sie wieder die Messer … Niemanden möchte ich verhungern lassen – weder in Afrika noch in Südamerika. Auch nicht Herrn Kumpf. Er soll auch ordentlich behandelt werden. So wie es jedem und jeder AsylwerberIn auch zusteht. Nur eben keine bevorzugte Behandlung.
Und zur rechtlichen Situation: Der Ball lieg bei Fekter. Wenn es hier keine Lösung gibt, dann gibt es völkerrechtliche Überlegeungen. Das alles hat ordnungsgemäß geprüft und abgehandelt zu werden. Was mich stört ist, dass es in diesem Fall plötzlich gar nicht genug humanitäre Gründe geben kann, die man in anderen Fällen schmerzlich vermisst.
Wenn hier jemand das Messer wetzt, dann sind SIE es, Dr. Walser! „Bevorzugte Behandlung“ – gegenüber WEM bevorzugt? Wie sieht die „bevorzugte Behandlung“ aus? Selbst Mitarbeiter der Caritas (die mit der Betreuung von Kumpf zu tun hatten) sprachen sinngemäß von „normalen, üblichen Vorgängen“.
Kumpf ist meines Wissens nach (ich kann mich irren) kein Asylwerber (da Sie immer Asylwerber zum Vergleich heranziehen) und hat – wie jede(r) der/die sich legal im Lande aufhält ein Recht auf einen Pflegeplatz bzw. medizinische Betreuung, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nötig hat.
„Wenn es hier keine Lösung gibt“ – was für „Lösung“ schwebt Ihnen denn vor? Zurück in die USA? Ab nach Deutschland oder Serbien? Scheint mir alles völkerrechtlich nicht machbar.
Grüne, hört auf diesen Mann zu hetzen! Lasst den über Achtzigjährigen „in Ruhe sterben“ – das er von seiner Familie in den USA getrennt und aus seinem heimatlichen Umfeld dort gerissen wurde ist „Strafe“ genug – Gesetze gelten für alle gleich und seine Taten sind – ob es einem passt oder nicht – verjährt (siehe oben) – nehmen Sie den Rechtstaat endlich zur Kenntnis!
Immer wieder faszinierend und erschreckend! Mit welch hinreißenden Eifer auf diesem Blog ÖVPler, FPÖler, Alt- und Neonazis in trauter Gemeinsamkeit die Verteidigung von NS-Kriegsverbrechern und Rechtsextremen aufnehmen! Etwas anderes ist diesen Stellungnahmen en gros nämlich nicht zu entnehmen. Man begibt sich auf die Seite von ausgewiesenen Kriegsverbrechern, allein das spricht für sich. Herzlichen Dank den rechtsextremen Postern für diese anschauliche Demonstration und die Bestätigung von dem, was Hr. Walser hier an skandalösen Zuständen aufzeigt!
Diese Diskussion macht deutlich genug, auf welcher Seite man prinzipiell steht und was man in gewissen Kreisen als „schützenswert“ betrachtet.
Details sind unerheblich, auch wenn User ÖVPler offenbar über erstaunlich viel Insiderwissen über die besagten Person Kumpf verfügt.
Wie geht es denn Ihrem Schützling heute? Hat er genug gegessen? Ist er zufrieden und wohlauf?
User thommy meint: „Grüne messen eben bei allem und jedem mit zweierlei Maß. Offensichtlich ist Walser der Meinung,daß man diesen Mann, für den immer noch – da nicht verurteilt, ja nicht einmal angeklagt – die Unschuldsvermutung gilt,verhungern lassen soll.“
Mei, der Arme, wegen seinen Lügen aus den USA ausgewiesene, mutmaßliche KZ-Massenmörder bekommt nur eine Wohnung und 24-Stunden-Betreuung wenn er nach Österreich kommt!
Allerdings wird hier mit zweierlei Maß gemessen, wie der Justizskandal und die Sonderbehandlung gesuchter Nazis der breiten Öffentlichkeit nun hinreichend klar machte. Z.B. der Hr. Asner. Der war mit seiner Altzheimer-Erkrankung doch auch nicht unter Verwahrung in einer Anstalt für psychisch abnorme Straftäter. Was geschah nun mit dem?
Kein Grüner und kein anständiger Mensch will, dass in Österreich jemanden hungert. Aber auch kein unschuldiger Schubhäftling. Und es müsste im fünftreichsten Land der Welt auch keine Armut geben. Ganz im Gegenteil scheint eher das soziale Engagement bei Armutsbekämpfung und der Gerechtigkeitssinn der Grünen einigen Eliten nicht zu bekommen, weil dann immer so irrationale Äußerungen und Ausflüchte kommen. Oder nichts.
Wissen Sie, User thommy & Company aus dem Alpendonau-Nazi-Forum, Grüne und andere Recht-schaffende Leute mit normal funktionierendem Rechtsgefühl und intaktem Verhältnis zum Rechtsstaat unterscheiden ordentlich zwischen Opfern und Tätern, Unschuldigen und Schuldigen, Geschädigten und Verursachern. Sie möchten keine Opfer zu Tätern machen und keine Täter zu Opfern. Das wäre auch altbekanntes, rechtsextremes Revier. Sie wollen keine Unschuldigen bestrafen und keine Schuldigen entkommen lassen. Bei dieser, offenbar nicht mehr allgemein gepflegten Rechtsauffassung sollten Täter und Verbrecher angemessen bestraft werden, während Verbrechensopfer und Geschädigte Schutz und Entschädigung bekommen sollten.
Ist es nicht unglaublich, dass die Grünen das wollen, und das sogar schon anno 2009!!!
Sind euch dieses Rechtsprinzipien neu oder gilt bei euch noch immer „Das Recht des Stärkeren“?
Gönnt euch mal Nachhilfestunden in Staatsbürgerkunde! Ein Schulbuch für die Grundschule sollte dafür ausreichen, bei uns hat es jedenfalls gerecht. Man braucht kein Jus-Studium um Recht von Unrecht unterscheiden zu können, das braucht nur Charakter.
Unbekannt dürfte euch die bekannte Tatsache sein, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit niemals verjähren. Die angerichteten psychischen Schäden und Traumatas verjähren nämlich auch nie, sondern wirken noch mehrere Generationen nach.
Die rechtsstaatlichen Prizipien scheinen sich in Österreich noch nicht vollständig durchgesetzt zu haben, wie man tagtäglich Berichten in Online-Zeitungen entnehmen kann, wo auch unzählige Poster die vielen, angesprochenen Missstände im Lande aufs Schärfte verurteilen. Dazwischen gibt es immer wieder Poster, die erfolglos versuchen, sich über die „Political Corectness“ der kritischen „Gutmenschen“ lustig zu machen. Aber eben völlig erfolglos, weil beim Diffamieren, Kriminalisieren und Hetzen einfach etwas mehr Intelligenz, Innovation und Kreativität vonnöten wäre. Die alten, ewiggestrigen Strickmuster und Verdrehungen sind längst durchschaut. Es gibt auch einfach zu viele Ehrliche und Anständige, die aus der Geschichte unserer Kriegsverbrechen etwas lernen wollten und zu viele Junge, die nichts mit Kriminellen und Nazis zu tun haben wollen, aber wieder unter dieser Amoral zu leiden bekommen.
Lasst es bleiben und macht euch nichts vor. Mit solchen Versuchen kommt man im Medienzeitalter einfach nicht mehr durch. 70 Jahre Kultur und Demokratie zogen nicht an jedem spurlos vorbei.
Ihr macht euch nicht bei größeren Kindern mit Hauptschulabschluss lächerlich.
Korrektur Ihr macht euch nicht NUR bei größeren Kindern mit Hauptschulabschluss lächerlich…..sollte das natürlich heißen.
Chrom, Sie haben unrecht und sind verblendet wie Walser! Hier geht es in diversen Einträgen offensichtlich nicht um die Verteidigung eines mutmaßlichen Kriegsverbrechers, sondern um die Wahrung humanitärer und rechtstaatlicher Prinzipien, vor allem auch um die Abscheu (und die teile ich) vor den Politmethoden von Walser & Co, denen es ja letztlich immer nur ums Anschütten der ÖVP geht – egal wie!
Meine Hochachtung Frau Mag. Fekter, dass Sie in Ihrer Anfragebeantwortung bzgl. Kumpf (siehe http://www.vol.at/news/tp:vol:vntipps/artikel/fall-kumpf/cn/vol-news-jhuber-20090915-043627) nicht auf Blödheiten und infame Provokationen (VIP-Betreuung) der Gesellen Walser und Steinhauser eingegangen sind – das unterscheidet eben den seriösen Politikansatz von verantwortungslosem, extremistischen Rabaukentum!
Habe ich unrecht wenn ich nicht mit Massenmördern und gnadenlosen Nazis sympathisiere? Was soll uns das nun sagen???
Sie sollten sich nicht ebenso lächerlich machen.
Es tritt hier doch niemand gegen die Wahrung rechtsstaatlicher und humanitärer Prinzipien ein. Mir fehlt nur ein übergroßes Herz für Massenmörder. Ich bin auch nicht der liebe Gott und kann nicht überprüfen was in allen Kämmerlein vor sich geht. Für mich gibt es aber vertrauenswürdige und nicht vertrauenswürdige Quellen, wobei die Grünen zu den vertrauenswürdigen zählen. Eine mögliche bevorzugte Sonderbehandlung von NS-Schergen auf Staatskosten erschiene mir jedenfalls verwegen und untersuchungswürdig, wenn auf der anderen Seite Unschuldige und Kinder in Schubhaft sogar schlechter behandelt werden als Kriminelle. Ist dieser Kumpf nicht auch ein Asylsuchender, wenn er nicht rechtmäßig hier ist?
Vor dem Gesetz sind alle gleich, heißt es doch immer. Die Realität dürfte meilenweit davon entfernt sein, nach dem was Heinz Patzelt von Amnesty International gestern in der ZIB 24 Uhr feststellte: http://ondemand.orf.at/news/player.php?id=zib24&day=2009-09-15
Es gibt keinen Anlass and der Seriosität und an der Vertrauenswürdigkeit von Hrn. Patzelt zu zweifeln.
Ehrlich gesagt habe ich unter solchen Voraussetzungen lieber unrecht, das wird mir den Schlaf nicht rauben 🙂
Wie meine lieben Eltern schon immer sagten: Ein reines Gewissen ist das beste Ruhekissen. Gute Nacht!
dumm – dümmer – Chrom! Wenn Sie mein Posting auch wirklich gelesen, verstanden und dann zur Kenntnis genommen hätten und hier nicht nur heiße Luft verbreiten und beleidigend herumrotzen würden, hätten Sie nie einen solchen Nonsens geschrieben – niemand „sympathisiert“ hier – soweit ich es sehe – mit NS-Schergen, es gibt aber doch noch einige wackere Demokraten, denen der Rechtstaat und die Menschlichkeit gegenüber einem 83-jährigen etwas bedeuten und für die Menschenrechte unteilbar sind – mittlerweile ist ja selbst Walsers Kritik an der Causa Kumpf auf seine (kurzfristige) Unterbringung in Wien-Döbling (und nicht z.B. in Wien-Fünfhaus) zusammengeschmolzen…
Ich würde mich an Ihrer Stelle auch mit Begriffen wie „Massenmörder“ zurückhalten, denn sonst haben Sie vielleicht noch eine Klage von Herrn Kumpf am Hals, für den die Unschuldsvermutung in Bezug auf Mord gilt und der rechtlich unbescholten ist!!
Unglaublich, aber Walser! Lese auf ORF Vorarlberg gerade: „Der Nationalratsabgeordnete Harald Walser fürchtet um das Image Österreichs angesichts eines solchen Umgangs mit einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher.“
Was meinen Sie mit „angesichts eines solchen Umgangs“?
Meines Wissens nach stehen jedem und jeder unsere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in vollem Umfange zur Verfügung, wenn er/sie sich rechtmäßig in Österreich aufhält – und Kumpf ist rechtmäßig im Lande.
Es stellt sich daher schon eher die Frage: Wird das Imgage Österreichs nicht eher beschädigt, wenn hierzulande eine Partei an der Wahlurne 10 Zustimmung hat, die Recht/Menschenrechte mit zweierlei Maß misst und einem Kranken/Pflegebedürftigen in einem Akt der Unmenschlichkeit wegen einer nicht bewiesenen, darüber hinaus verjährten „Straftat“ medizinische/pflegerische Hilfe verweigern möchte …?
Sie sollten sich schämen, Dr. Walser! Die juristische Aufarbeitung der Untaten von J. Kumpf ist das eine, aber notwendige (seriöse Belege für eine „VIP-Betreuung“ sind Sie und Ihre grüne Meute der Öffentlichkeit bis heute schuldig!) medizinische und Pflege-Leistungen für einen 83-Jährigen auch nur in Frage zu stellen ist menschenverachtend und unchristlich – PFUI!
Für einen CHRIST sind Sie etwas vorschnell: Zuerst informieren! Ich habe immer betont, dass Kumpf wie jedem Asylwerber die Grundversorgzung zusteht. Zur VIP-Betreuung: Für mich rechtfertigt die exklusive Unterbringung in einer Wohnug in einem Wiener Nobelbezirk sehr wohl diese Bezeichnung.
Vernunft und Wahrhaftigkeit, nicht GRÜNE HETZE ist in diesem Fall angezeigt!! Kumpf wurde durch das Land Vorarlberg nach Wien abgeschoben, da er dort übernommen wurde bzw. seinen Wohnsitz hatte, bevor er ins Ländle kam – in Wien lagen also die Zuständigkeiten.
Die CARITAS war ab Ankunft in Wien-Schwechat (Flughafen) für seine Betreuung zuständig und war auch verantwortlich, dass nach seiner Abschiebung aus Vlbg. in einer Wohnung in Wien-Döbling (wo es übrigens nicht nur Luxuswohnungen gibt – Sie sind berufl. lange genug in Wien, dass Sie das mittlerweile wissen sollten) untergebracht wurde. Die Caritas argumentierte glaubhaft, dass sie auf die Schnelle keine andere behindertengerechte Wohnung für Kumpf zur Verfügung hatte – warum soll ausgerechnet die Caritas lügen?
Da Asylverfahren (weil Sie immer den Vergleich bringen) ganz anders ablaufen (da werden keine pflegebedürftigen Leute in „Nacht- und Nebelaktionen“ von einem Bundesland ins andere geschoben) wissen Sie, Asylwerber und deren (pflegerische) Betreuung mit dem Fall Kumpf in einen Zusammenhang zu bringen ist also mega-letztklassig!
Ihr Vorwurf der VIP-Betreuung hat sich also – wenn schon – an die
CARITAS
und nicht an das Land Vorarlberg zu richten.
Es wäre deshalb auch überfällig, dass Sie sich bei der Ländle-VP bzw. bei Herrn Dr. Sausgruber für Ihre charakterlosen Unverschämtheiten entschuldigen, die Sie sich im Zusammenhang mit dem Fall Kumpf erlaubt haben. Ich erinnere vor allem an Ihre öffentlichkeitswirksam getätigte Mutmaßung, die Ländle-VP hätte Kumpf gegen die Nichteinhaltung der Asylquote abgetauscht.
Es fällt selbst einem Bildungssprecher kein Stein aus der Krone, wenn er (öffentlich) eingesteht, dass er in dieser Sache (weit) übers Ziel geschossen und sich (politisch) unanständig verhalten hat – Denken Sie endlich nach!
Einfach zum Nachdenken ein Zitat aus den heutigen VN Caritas-Generalsekretär Stefan Wallner erklärt den „VN“, dass sich seine Organisation auf Ersuchen des Landes Vorarlberg um eine 24-Stunden-Pflege für Kumpf bemüht habe; wobei es die Zusicherung gegeben habe, dass das Innenministerium die Kosten letztlich trage. Aber das ist bezeichnend: „So etwas wie in diesem Fall habe ich noch nie erlebt“, sagt Wallner: „Niemand fühlt sich zuständig.“ Dabei waren laut Wallner gleich drei Ministerien involviert, als Kumpf am 19. März nach Österreich kam: das Außen-, das Justiz- und das Innenministerium. Fekter bestreitet eine Zuständigkeit. In ihrer Anfragebeantwortung schreibt sie jedoch, dass Kumpf, der derzeit offenbar im Wiener AKH untergebracht ist, keinen „rechtmäßigen Aufenthaltstitel hat“.
Werter Dr. Walser! Ich habe langsam das Gefühl, Ihr schlechter Umgang in Wien (Öllinger, Steinhauser, Kogler, Pilz & Co) bekommt Ihnen nicht gut bzw. vernebelt Ihnen (nicht nur in dieser Angelegenheit) die Sinne.
Wenn in einem Ländle-Krankenhaus die Notwendigkeit einer 24 Stunden-Pflege festgestellt wurde (ich gehe – ohne es zu wissen – davon aus, dass dem so war, gehen Sie doch dieser Sache nach, denn das ist der springende Punkt) ist es folgerichtig, dass das an die Caritas herangetragen wurde, die sich dann entsprechend darum gekümmert hat. Caritas-Generalsekretär Stefan Wallner ist aus verständlichen Gründen sauer, dass er noch immer auf den Kosten sitzt, die ihm Kumpf verursacht hat und sich niemand zum Kostenersatz zuständig fühlt. Sie kennen doch die Bürokratie – es soll auch in anderen Zusammenhängen vorkommen, dass sich – wenn es ums Zahlen geht – niemand zuständig fühlt. Das ist keineswegs bezeichnend nur für diesen Fall!
Und Kumpf mag keinen „rechtmäßigen Aufenthaltstitel“ in Österreich haben, er ist aber rechtmäßig im Lande (siehe oben das völkerrechtliche Abkommen mit den USA).
@ ÖVPler Ich muss mich sehr wundern! Schrieben Sie hier nicht mal, Sie arbeiten als ÖVP-Gemeindebediensteter? (Ich würde keinen Pfifferling verwetten, dass das der Wahrheit entspricht.)
Ausgehend von der Hypothese es würde stimmen, haben in Ihrem Umkreis eigentlich viele ein so innig-fürsorgliches Verhältnis zu ausgewiesenen Nazi-Massenmördern wie Sie es hier demonstrieren oder ist das eher nur Ihre private Vorliebe? Wie schätzen Sie das ein?
Finde den Umgang mit diesem Thema zum Kotzen Lieber Harald!
Als Sympathisant der Vorarlberger Grünen bin ich bei vielen Themen deiner Meinung. Bei einigen muss ich scheigen, weil diese anders aber schlüssig vertreten werden und bei manchen muss ich mich zu Wort melden. Das Thema Kumpf ist so ein Thema!
Wie du hier in deinem Blog argumentiert hast, lässt mich erschaudern. Ein unschuldiger alter Mann (denn nichts anderes ist/war er bis zu einer Verurteilung) wird von dir (sprachlich) mit Füßen getreten. Es wird behandelt als wäre er schon verurteilt, als ob er kein Recht auf seine Menschenwürde hätte. Das kotzt mich ehrlich gesagt an. Er wird hier zu einem Aktenzeichen – zu einem Anfrage-Thema degradiert. Er war Mensch mit Menschenrechten, hatte Kinder und Enkel, die sich sorgten.
Jeder Mensch verdient eine menschliche Behandlung (in deinen Worten „Luxusbehandlung“) und beste Pflege, sowie ein würdevolles Dahinscheiden.
Dazu auch kumpfs Lebensgeschichte:
http://www.profil.at/articles/0942/560/253565/wie-josias-kumpf-strecke
Sehr geehrter User mit dem Namen „Tobias“! Schön, dass Sie so empfindsam sind. Dem mutmaßlichen Kriegsverbrecher hätte der Prozess gemacht werden sollen, Spanien wollte das und hat die Auslieferung verlangt. In Österreich geschah wie in vielen Fällen der Vergangenheit nichts dergleichen. Dass meine Sympathie bei den – nicht mutmaßlichen, sondern wirklichen – Opfern liegt, verhehle ich nicht. Gegenüber Kumpf habe ich korrekt argumentiert.