Ich werde jederzeit und überall dafür eintreten, dass MuslimInnen in unserem Land ihre Religion frei ausüben und auch Gebetshäuser mit Minaretten errichten können. Ich werde aber auch jederzeit und überall dafür eintreten, dass islamistische Hassprediger in unserem Land keine Bühne für ihre menschenrechts- und verfassungsfeindliche Propaganda geboten wird.

Dialog ist wichtig, er hat aber dort seine Grenze, wo er den Extremisten als Bühne für ihre Propaganda dienen kann. Der geplante Auftritt des radikalen Islamisten Shaker Assem bei der Kalifatskonferenz am 10. März in Vösendorf sollte uns daher zu denken geben (Wien: Kalifatsanhänger predigt im Kircheninstitut). Wer wie Shaker Assem die Todesstrafe bei Ehebruch oder öffentlich bekundetem Abfall vom Islam für gerechtfertigt hält und dem Staat Israel das Existenzrecht abspricht, hat den Boden unseres Wertesystems verlassen. Demokratie wird als gottlos abgelehnt. Das von ihm propagierte Kalifat ist der Gegenentwurf unseres Prinzips einer strikten Trennung von Staat und Kirche. Immerhin ist die Partei Assems, die Hizb ut-Tahrir, in Deutschland und in zahlreichen islamisch geprägten Ländern verboten.

Ich möchte zudem daran erinnern, dass Assem in Deutschland mit der vom Verbot bedrohten rechtsextremen NPD zusammengearbeitet hat, wie auf der Website „Stoppt die Rechten“ dokumentiert auch in Österreich schon einschlägig aufgefallen ist (ORF: Ein rechtsextremer Antisemit im Club 2) und ich verstehe daher auch die Haltung des Afro-Asiatischen Instituts (AAI) nicht, die in Assem „einen guten Dialogpartner“ sieht und in dessen Gebetsraum Assem regelmäßig die Freitagspredigt hält.

Ich erinnere an den Gründer des AAI: Kardinal König wollte mit der Gründung dieses entwicklungspolitischen Bildungshauses den Dialog auf der Grundlage gemeinsamer Werte vorantreiben und keine Propagandaeinrichtung für verfassungsfeindliche Extremisten einrichten. Wer Königs Andenken gerecht werden will, tut gut daran, einen unmissverständlichen Trennstrich zu Shaker Assem und seiner Hizb ut-Tahrir zu ziehen.

Ein Verbot der Veranstaltung in Vösendorf ist daher zu prüfen.