Gruene-Schule11Jetzt ist er also da, der Vorschlag der Bundesregierung zur Schulreform. Nein, nicht alles ist schlecht. Nein, von der versprochenen grundlegenden „Reform“ kann leider nicht gesprochen werden.

Viele der Punkte, die heute im Ministerrat vorgestellt wurden, sind nämlich bereits jetzt möglich: Große Bereiche wie die qualitative und quantitative Verbesserung im Bereich der Elementarpädagogik – Stichworte Bildungsrahmenplan, Qualitätsstandards sowie zweites verpflichtendes Kindergartenjahr – und wichtige Entscheidungen wie die Gemeinsame Schule zumindest in der Modellregion in Vorarlberg lassen weiterhin auf sich warten.

Bis zu acht Schulen unter eine gemeinsame Leitung zu stellen, sehe ich – sagen wir mal – „vorsichtig positiv“: Hier kommt es auf das Kleingedruckte an, denn das klingt sehr stark nach Einsparungen. Was wir aber brauchen, ist ein besseres Angebot für die SchülerInnen! Die Idee, die organisatorische und pädagogische Leitung zu trennen, ist prinzipiell sinnvoll, die Bildung von größeren Schul-Verbünden daher zu begrüßen. Leider wird die gemeinsame Verwaltung von Pflicht- und Bundesschulen auf einen „zweiten Schritt“ verschoben. Damit wird die Segregation im Schulsystem weiter vorangetrieben.

Ob es, wie angekündigt, gelingt, die 50-Minuten-Einheiten aufzubrechen, ist fraglich: Das gesamte Dienstrecht der LehrerInnen, die Ressourcenzuteilungen an die Schulen und die Stundenplangestaltung basieren auf dieser Einheit. Ich verweise diesbezüglich auf das von mir eingeforderte Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte, das den Schulen den nötigen Spielraum für eine innovative Stundenplangestaltung gegeben hätte.

Die Abschaffung der Klassenschülerhöchstzahlen, Teilungsziffern und Mindestgruppengrößen ist positiv. Vor allem höhere Schulen profitieren der erhöhten Flexibilität, wenn sie große und auch fächerübergreifende Projekte in mehreren Phasen – von der großen Vorlesung, über die Kleingruppenarbeit bis zur Präsentation im Plenum – durchführen können.

Die Auswahl der Lehrkräfte an die Schulen zu verlagern muss sehr gut vorbereitet werden. Ohne sozialindexbasierter Mittelzuteilung können kleine Schulen und Standorte in sozialen Brennpunkten interessierten BewerberInnen weiterhin keine besonderen Konditionen anbieten. Das benachteiligt sie im Wettbewerb um die besten Köpfe gegenüber größeren Schulen und geht letztlich auf Kosten der SchülerInnen.

Die ursprünglich geplante Befristung der LeiterInnenposten auf jeweils fünf Jahre hätte die Innovationskraft der Schulen weiter befeuert und die Verantwortung für die Schulentwicklung gestärkt. Schade, dass dafür in der Regierung keine Mehrheit gefunden wurde. Die angekündigte Regelung der Definitivstellung nach fünf Jahren ist nicht neu.

Immerhin bekommen die Standorte mehr Einfluss auf die Personalentwicklung am Standort und können ein maßgeschneidertes Weiterbildungspaket für ihre Schule/ihren Cluster mit den Pädagogischen Hochschulen aushandeln. Um diese neuen Möglichkeiten erfolgreich zu nutzen, brauchen die Standorte und die SchulleiterInnen allerdings Kompetenzen, die bisher nicht Teil des Anforderungsprofils für SchulleiterInnen war.

Die angekündigte Mitsprache der SchulpartnerInnen, die Entparteipolitisierung der Landesschulräte und auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes bleiben weiterhin offen. Da ist ein Jahr nach der angeblichen „Einigung“ auf eine weitgehende Schulreform noch viel zu viel offen!