Na da schau einer her, die Stellungnahme der Wirtschaftskammer zu den Schulversuchen Neue Mittelschule entspricht exakt der Linie der Grünen!
In den Vorarlberger Nachrichten ist das heute nachzulesen. Weil´s kaum zu glauben ist, der ganze Artikel im Wortlaut:
„Neue Mittelschule: Leitl sieht „nicht einmal Schritt in die richtige Richtung“.
Wien (VN-joh) Wie so viele ÖVP-Bundespolitiker hat auch der Präsident der Wirtschaftskammer, Christoph Leitl, ein Problem mit dem Schulversuch zur „Neuen Mittelschule“; im Unterschied zu den meisten anderen hat er das aber, weil ihm das Modell nicht weit genug geht. Der Wirtschaftskammer-Präsident nützt seine Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung, die eine Ausweitung des Schulversuchs in Vorarlberg ermöglichen soll, zu einer deutlichen Kritik: „Die Neue Mittelschule ist nicht einmal ein Schritt in die richtige Richtung“, lässt er wissen.
Der ÖVP-Politiker stößt sich daran, dass die Mittelschule als neue bzw. dritte Schulart neben der Hauptschule und der AHS-Unterstufe erprobt werden soll: „Vergleichbar ist dieser Zustand mit einigen Bundesländern in der Bundesrepublik. Die Hauptschule ist dort zu einer Sonderschule degradiert worden. Die Gesamtschule reiht sich typischerweise immer an der vorletzten Stelle des Schularten-Rankings ein.“
Gegen Wahlfreiheit
Der Wirtschaftskammer-Präsident fordert, in Modellregionen ausschließlich die „Neue Mittelschule“ anzubieten; „eine Wahlfreiheit kann und darf es hier nicht geben“. Andernfalls würde eine Evaluierung (Bewertung) „nur negativ für die ,Neue Mittelschule‘ ausfallen“, befürchtet Christoph Leitl in seiner Stellungnahme.“
Dem ist nun wirklich nichts hinzuzufügen!
Vom Regen in die Traufe! Kurz noch zu gestern: Sie haben den zitierten Link auf das DÖW gelegt, was grundsätzlich löblich und einem demokratischen Politiker wahrlich angemessener ist.
Meinem Nick gerecht werdend, darf ich jedoch erinnern, dass es vor einiger Zeit ein über 8 Jahre ausjudiziertes, mehrinstanzliches Gerichtsurteil (und da können nicht nur – in DÖW-Definition – „rechtsextreme“ Richter am Werk gewesen sein) gab, das dem Vorwurf recht gabe, das DÖW sei u.a. eine KOMMUNISTISCHE TARNORGANISATION, sei parteilich und betreibe Denunzation…!
So findet man das DÖW im Netz Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 4. Mai 1998 zu
18 Bs 384/97, betreffend das „Dokumentationszentrum des österreichi –
schen Widerstandes“ (DÖW).
Der 18. Berufungssenat des OLG Wien hat in seinem Urteil vom 4. Mai 1998 unter
anderem folgendes, das sogenannte ,,Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstan –
des” (DÖW) betreffend, zu Recht erkannt:
1.) Das Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist eine
“kommunistische Tarnorganisation”.
2.) Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist „eine Art
Privatstasi…“;
3.) “Das DÖW…schafft dabei ein Klima des Gesinnung – und Meinungsterrors”;
4.) “So wurde vom DÖW mit einem unsauberen, jede objektive Geschichtsschreibung
verhöhnenden Trick…”;
5.) “Das besondere an der Studie (Anm.: ,,Rechtsextremismus in Österreich nach 1945”)
ist ihre pseudowissenschaftliche Aufmachung.”
6.) “Gäbe es, wie in der BRD etwas ähnliches wie den jährlichen ‚Verfassungsschutz –
bericht‘, das Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstandes würde sich
dort unter den linksextremen Organisationen wohl an erster Stelle finden.”
7.) “Unter seiner Leitung wird die linksextreme Subversion der Kulturbereiche unserer
Gesellschaft fortgesetzt…”
8. “Unter seiner Leitung wurde…die gesinnungsterroristische Kampagne gegen das
angebliche ‚Umfeld‘ des Rechtsextremismus wiederbelebt”;
9.) “…konnte wiederum nur im Wege gewaltiger Geschichtsfälschungen und -verdre –
hungen erfolgen.”
10.) „…mit dieser polypenartigen Institution, ihren Gründern, Leitern, Mitarbeitern und
..“;
Hintermännern…
11.) “Mit ihrem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation lässt sie jene Sümpfe
entstehen, die den Nährboden für Politikverdrossenheit, Zynismus und Korruption
abgeben und den Gemeinsinn des Bürgers ersticken.”
Dem ist wohl nichts hinzu zu fügen.
Ein bisschen Recherche wäre nicht schlecht! Vor allem wenn man sich „Kritikus“ nennt, es schadet aber auch Alimentarius nicht. Aus der Anfragebeantwortung von Unterichtsministerin Gehrer (15.9.1998):
„Es trifft nicht zu, dass das OLG Wien in seinem Urteil vom 4. Mai 1998, 18 Bs 384/97, die in der Einleitung der Anfrage getroffenen Feststellungen getroffen hat. Es gibt somit kein Gerichtsurteil, das festgestellt hat, dass das „Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstandes“ (richtig „Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes“) eine „kommunistische Tarnorganisation“ und dass deren Leiter Dr. Wolfgang NEUGEBAUER ein „Denunziant“ sei.“
Zur Gänze: http://www.doew.at/frames.php?/projekte/rechts/chronik/1998_09/gehrer.html
„Politische Werturteile“ werden natürlich nicht strafrechtlich verfolgt, sondern sind zulässig. So ist das in einer Demokratie. Und das ist gut so!
Es trifft aber zu: Das Gericht hat festgestellt hat, dass die oben angeführten 11 Punkte straflos behauptet werden dürfen.
Hier geht es aber um die Gesamtschule. Da habe ich nichts dagegen. Die Schwierigkeit besteht aber darin, dass nicht einmal die Professoren des BG- Feldkirch einheitlich dafür sind.
Ja, die Gesamtschule funktioniert beispielsweise in Edmonton sehr gut. dort wird sie aber von den Eltern getragen und es werden nicht nur die Schüler benotet, sondern in erster Linie die Lehrer.
Nach Lesart des unsäglichen dr. tüpflar hätten aber bei uns die Eltern überhaupt nichts zu sagen und schon gar keine Rechte im ganzen Schulwesen.
Ich präzisiere bzw. korrigiere mich, … da auch ich bei allen politischen Differenzen fair und bei der Wahrheit bleiben will („Alimentarius“ hat es ähnlich schon gepostet): „…. dass es lt. Gerichtsurteil eine zulässige/straffrei bleibende Werturteilung und keine üble Nachrede/Verleumdung/Ehrenrührung darstellt, das DÖW als kommunistische Tarnorganisation zu bezeichnen und seinen ehemaligen Leiter Dr. W. Neugebauer als Denunziant.“ (sinngemäß).
Alimentarius – der Meisterjurist Dieser Alimentarius ist in Rechtssachen überhaupt eine ziemliche Pfeife: Von Kirchenrecht hat er keine Ahnung (siehe http://rauch.twoday.net/stories/5503337/#comments), und vom weltlichen Recht versteht er auch nichts. Wer den rechtlichen Unterschied zwischen einer politisch zulässigen Wertung und einer (gerichtlichen) Tatsachenfeststellung nicht kapiert, sollte sich – dem Pseudonym gemäß – lieber der Herstellung von Feldfrüchten als der von Blog-Kommentaren widmen.
Zur Kenntnisnahme Dr. Greussing! Mir scheint, SIE, Herr Dr. Greussing, haben in Sachen DÖW-Urteil manches nicht verstanden, weshalb Ihre zügellosen Aggressionen gegen „Alimentarius“ umso unbegründeter, gemeiner und letztlich eigentlich nur mehr peinlich sind: Das Gericht hat im gegenständlichen Fall nämlich Vorwurf für Vorwurf mit den Tatsachen abgeglichen (das machen Gerichte in Rechtstaaten so, ist Ihnen offensichtlich aber nicht bekannt) und letztinstanzlich befunden, dass die Vorwürfe im betreffenden AULA-Artikel (bis auf einen) deshalb straffrei verbereitet werden dürfen, weil sie zutreffen* (= gerichtliche Tatsachenfeststellung), nicht etwa weil sie zwar falsch aber als politisch zulässige Wertung unter „Meinungsfreiheit“ fallen – so weit geht nämlich die Meinungsfreiheit bei weitem nicht, und das ist auch gut so!!
*z.B. Vorwurf, das DÖW bzw. Dr. Neugebauer denunziere. Gerichtlich Urteilsbegründung (wörtlich): „Die erhebliche Anzeigetätigkeit des DÖW, repräsentiert durch den Privatankläger …. stellt eine reale Grundlage für die Wertung als Denunziation dar. Dies um so mehr angesichts des ebenfalls gerichtsbekannten Umstandes, dass trotz der immerhin für solche Anzeigen vorgesehenen strafrechtlichen Beurteilung und Kontrolle durch mehrere Prüfungsinstanzen nur wenige von diesen Anzeigen zur Anklageerhebung und zu späteren Schuldsprüchen führten und bei der gegebenen Befassung mehrerer staatlicher Stellen mit Fug nicht angenommen werden kann, dass diese alle dem „rechten Lager“ zuzuordnen und damit als „am rechten Auge blind“ einzustufen sind”.
So, und die Quelle Ihrer Erkenntnisse? Hier ist sie: http://www.burschenschaftliche-blaetter.de – nur der Vollständigkeit halber.
Was diese Herrschaften dem DÖW sonst noch vorwerfen, hätten zum Beispiel Sie, Herr Alimentarius, auf diesem Forum sonst als kritischer Christ und unkritischer ÖVPler firmierend, ja auch gleich mitzitieren können:
„6. Landesverrat: Zusammenarbeit mit ausländischen ”Diensten” (zuerst sowjetischen, später amerikanischen und israelischen) und Logenablegern (Anti-Defamation League von B´nai B´rith).“
Merken Sie, Herr Alimentarius, jetzt vielleicht, woher bei Ihrer Quelle und der dortigen Verwertung des zitierten Gerichtsurteils der Wind weht?
Danke für die Bemühung, aber… Nachhilfe, woher der „Wind der Quelle weht“, von der ich ein Gerichtsurteil (und sonst nichts!!) zitiert habe, habe ich nicht nötig – und schon gar nicht ausgerechnet von IHNEN, für den ja nie ist, was nicht sein darf!
Ihr Posting ist außerdem unaufrichtig – als „Iranist“ haben Sie außerdem die „islamische“ Eigenschaft übernommen, nicht selbstkritikfähig zu sein: Sie gehen nicht auf den Kern meines Postings ein (= gerichtliche TATSACHENfeststellungen der Vorwürfe gegen das DÖW) und nehmen ja nicht einmal Gerichtsurteile zur Kenntnis (die wörtlich zitiert werden), wenn Sie Ihnen ideologisch nicht in Ihren Kleinkrämerladen passen. Es geht auch nicht darum, was Burschenschafter oder wer immer dem DÖW „sonst noch vorwirft“ (das war nicht mein Thema und davon habe ich nichts geschrieben!)
Dieser Alimentarius versucht hier eine Diskussion zu bestreiten, ohne über die einfachste Voraussetzung zu verfügen: … nämlich die Kenntnis des fraglichen Urteils aus eigener Anschauung. Hätte er das 23-seitige Urteil des OLG Wien vom 4. Mai 1998 jemals selbst gelesen (und nicht dessen Versatzstücke einfach aus einer rechsradikalen Website abgekupfert), dann hätte er folgendes bemerkt:
– In politischer Auseinandersetzungen sind für Politiker oder politisch wirkende Institutionen die „Grenzen strafloser Kritik“ weiter zu ziehen als für Privatpersonen (S. 6/7).
– Wenn der „Sachzusammenhang“ einer Wertung gegeben ist, muss das Gericht entscheiden, ob ein Wertungsexzess vorliegt oder nicht. In einer Reihe von solchen Wertungen hat das Gericht zuungunsten des Klägers Dr. Neugebauer entschieden (z.B. S. 15/16).
– In anderen Fällen hat das Gericht zugunsten des Klägers Dr. Neugebauer entscheiden und den beklagten rechtsextremen „Aula“-Autor Romig zu einer Geldfstrafe von öS 60.000 (bedingt) verurteilt (u.a. S. 21/22) – was der beschränkte Alimentarius seiner rechtsradikalen Website natürlich nicht entnehmen konnte.
Fazit: In den freigesprochenen Punkten erfolgte der Freispruch nicht aufgrund eines erbrachten Wahrheitsbeweises, sondern mangels Tatbestand nach Paragraph 111 StGB (üble Nachrede) im Hinblick auf einen politischen Kontext.
Üblicherweise führe ich ja keine inhaltlichen Debatten mit Menschen, die sich hinter einem Pseudonym verkriechen (aber sich gleichzeitig als kritische Christen gerieren, wenngleich sie ihre Meinung nicht bezeugen wollen – martyros = Zeuge). In diesem Fall war die Mischung aus Ahnungslosigkeit (keine Kenntnis des Urteils) und Dreistigkeit (Abkupfern von einer rechtsradikalen Website, natürlich ohne die Quelle zu nennen) aber doch zu dick aufgetragen, um sie einfach durchgehen zu lassen.
@ Alimentarius Schön, dass wir an dieser Stelle auch (!) über meinen Blog-Eintrag diskutieren können: Dass an meiner Schule nicht alle für die Gesamtschule sind, ist richtig. Die Angst vor einer typische österreichischen Husch-Pfusch-Reform ist ja nicht von der Hand zu weisen. Wer ohne Begleitmaßnahmen einfach die AHS-Unterstufe auflöst und die jetzige Hauptschule zur Gesamtschule macht, der würde dem Schulsystem ingesamt schaden. Es braucht Maßnahmen zu Indisvidualisierung, den Ausbau der Ganztagsschule etc. Man muss offensiv informieren und die LehrerInnen mit ins „Reformboot“ holen.
Alimentarius, Kritikus, früher Ramle …alles dieselbe Person dahinter. Früher ein kleiner Greisler(pleite gegangen), dann Wachmann bei einer Sicherheitsfirma, jetzt frustrierter Pensionist. Wäre wahrscheinlich gerne Rechtsanwalt geworden, noch wahrscheinlicher (ÖVP) Politiker – aber niemand hat sein Talent erkannt. Das wird wahrscheinlich auch so bleiben, aber wer weiss…
INTERESSANT, … und hinter unserem sattsam bekannten Rechtsaußen und Intimfeind von Dr. Kurt Greussing „Manfred“ steckt also Manfred Marte!!
Dr. Greussing wird das Outing für eine etwaige Anzeige (er ist als Linker – siehe auch oben DÖW – ja reichlich geübt im Denunzieren, erst unlängst bzgl. VN-Postern medienwirksam so geschehen!)
Ohne „Schmerzen“ wird´s nicht gehen Sie haben Recht, wir sollten es gemeinsam versuchen, statt uns ständig gegenseitig bekämpfen. Nunmehr bald 64 Jahre nach Kriegsende sollten die ideologischen Grabenkämpfe zugunsten der bestmöglichen Ausbildung unserer Jugend und auch der ständigen Weiterbildung der Erwachsenen, eingestellt werden. So habe ich die Botschaft des Wirtschaftskammerpräsidenten verstanden.
Ergänzung … bestimmt zu nutzen wissen. sollte es abschließend noch heißen!