3. Juli 2016

Nachwehen der Wahl – können Verfassungsrichter irren?

2016-07-03T12:08:36+02:0003.07.16, 13:32 |Kategorien: Nationalrat, Wahlkampf|Tags: , |

BPW_ErgebnisJetzt haben wir den Salat! Ursache ist die schludrige Durchführung der Bundespräsidentenwahl. War das notwendig?

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist selbstverständlich zu respektieren und in Zukunft ohne Wenn und Aber zu beachten.“ Das schreibt Anwalt Georg Bürstmayr zu Beginn seiner sachlichen Einschätzungen des VfGH-Spruchs („Anmerkungen zur Wahlanfechtungs-Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes“).

Er weist auf die sehr unterschiedliche Einschätzung der Sachlage durch die Verfassungsexperten Heinz Mayer, Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk hin: „Drei Spitzenjuristen, und sie hatten, wie in dem ur-alten Juristenwitz, tatsächlich: vier verschiedene Meinungen.“

Da darf auch ich als einfacher Staatsbürger meine Zweifel an der Entscheidung haben. Denn eines ist klar: Es gibt keinen einzigen Hinweis darauf, dass das hier abgedruckte Ergebnis nicht richtig ist.

Im „Standard“ gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid ist sich in ihrem Kommentar „Die schlampige Republik“ sicher: „Die Aufhebung der Stichwahl war zwingend.“ Sie hat ernstzunehmende Argumente. Mich überzeugt aber ihre Schlussfolgerung nicht.

Einige Fragen und Hinweise seien gestattet: Der VfGH hat Verstöße gegen die Wahlordnung in 14 Bezirken festgestellt, es geht also um 77.926 Stimmen – darunter die wenigen, in denen Hofer vorne lag. Bei 31.000 Stimmen Rückstand ist daher nicht vorstellbar, dass Hofer hier seinen Rückstand hätte aufholen können. Spielt Plausibilität eigentlich gar keine Rolle? Etwa bei der Frage, wer denn die Fälschungen in wessen Auftrag hätte durchführen können? Warum hat der VfGH nicht schlicht eine Neuauszählung oder auch ein Neuaustragung der Wahl in diesen 14 Bezirken angeordnet?

Die klagende Partei FPÖ war an allen (!) inkriminierten Sachverhalten durch Wahlzeugen oder ihr nahestehende Bezirkshauptleute selbst beteiligt. Ist es normal, dass sie durch das von ihr selbst verschuldete Fehlverhalten nun profitiert? Haben die Verfassungsrichter auch daran gedacht, dass sie Hofer und der FPÖ jetzt massive Vorteile sichern? Immerhin erhält die FPÖ im Vergleich zu den Grünen fast die doppelte staatliche Parteienförderung und ist im Genuss von massiven Zuwendungen seitens der Industrie.

Ich halte es daher eher mit Eric Frey, der auf seinem Blog meint: „Kein Applaus für die Verfassungsrichter“. Er spricht von „Rechtsfundamentalismus“ und verweist darauf, dass die Annahmen der Höchstrichter „auf realitätsfremden Fiktionen“ beruhen. Zudem betont Frey etwas sehr Wichtiges: „In der Verfassung selbst steht dezidiert, dass eine Wahl nur dann aufzugeben ist, wenn eine Verletzung auf das Ergebnis „von Einfluss war“ – nicht „von Einfluss hätte sein können“.“

Und belieben die Mitglieder des VfGH zu scherzen, wenn sie als zweiten Grund für die Aufhebung die Tatsache nennen, dass das Innenministerium Ergebnisse schon vor Wahlschluss mit einer Sperrfrist (!) an Medien und Institutionen weitergeben hat? Wie bei allen früheren Wahlen üblich. Wie bei allen früheren Wahlen wurde die Sperrfrist tadellos eingehalten. Wer soll dadurch beeinflusst werden? Die Journalisten?

Herbert Lackner („Ein wenig weltfremd“): „Die Verfassungsrichter haben eine drastische Entscheidung getroffen – wirklich nachvollziehbar ist sie nicht.“

Und ich füge hinzu: Wenn Verfassungsrichter in anderen Ländern gleiche Maßstäbe anlegen würden, wäre etwa in den USA wohl noch keine einzige Präsidentenkür durchgegangen. Daher ist für mich klar, dass die Verfassungsrichter mitverantwortlich dafür sind, dass sich Österreich international der Lächerlichkeit preisgegeben hat.

18. Juni 2016

Fördermillionen für Vienna International School im Parlament

2016-06-17T09:10:13+02:0018.06.16, 9:01 |Kategorien: Nationalrat|Tags: |

Verstehen kann ich es nicht, warum ÖVP, SPÖ und Neos einer einzigen Privatschule in Wien Millionen zukommen lassen, den Wettbewerb unter ähnlichen Schulen extrem verzerren – und das im Parlament nicht einmal stichhaltig begründen können. Vom zuständigen Außenminister Sebastian Kurz gab es nur beredtes Schweigen.

Hier das Protokoll meiner Rede (XXV. GP-Nationalrat-132 NR-A – 20-13-27 Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne)) und ein Link zu früheren Beiträgen: „Vienna International School: Geld findet Geld!“

 

14. Juni 2016

Privatschulen: Wer hat, dem wird gegeben.

2016-06-14T15:24:11+02:0014.06.16, 15:50 |Kategorien: Bildung, Nationalrat|Tags: , |

Bildung_Kind_Chancengerechtigkeit
Seit 1979 wird die Vienna International School von der Republik jährlich mit Millionenbeträgen gefördert („Vienna International School: Geld findet Geld!“). Lange Zeit war das in Ordnung, denn für die Kinder von Bediensteten der UNO-Organisationen musste eine kostengünstige Möglichkeit für einen Schulbesuch mit einem international anerkannten Abschluss geboten werden. Heute aber gibt es allein in Wien fünf weitere Schulen, die ein qualitativ zumindest gleichwertiges Angebot haben.

Dennoch hat sich die Regierung entschlossen, der VIS mit einem Umgehungstrick erneut Millionen zukommen zu lassen – laut dem Europarechtler Walter Obexer ist das aber dennoch ein klarer Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsbestimmungen. Morgen soll nun dieses Gesetz im Nationalrat beschlossen werden.
Nur einige weitere Kritikpunkte von meiner Seite:

  • Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier eine internationale Schule mehr Förderung erhält als alle nicht-konfessionellen Privatschulen in ganz Österreich zusammen.
  • Die Liegenschaft wird der VIS (45.000 m²) seitens der Republik gratis zur Verfügung gestellt: Mietentgang laut Gutachten weitere 1,28 Mio €.
  • Die VIS bezahlt ihren Lehrkräften dank öffentlicher Förderung das doppelte Gehalt (plus zusätzlicher Boni) gleich ausgebildeter Lehrkräfte und hat gleichzeitig einen Millionenpolster an Rücklagen aufgebaut.
  • Die VIS baut dank dieser öffentlichen Unterstützung die Schule weiter aus und schädigt dadurch kostengünstigere vergleichbare Privatschulen.

Eine Klage gegen das Gesetz ist so gut wie fix. Ich werde das unterstützen.

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

Hier erfahren sie mehr…

Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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