6. Juni 2011

„Testamentsaffäre“: Entschädigung der Opfer!

2011-06-06T11:18:00+02:0006.06.11, 11:18 |Kategorien: Nationalrat|

Gemeinsam mit unserem Justizsprecher Albert Steinhauser habe ich heute in einer Pressekonferenz in Bregenz unsere Grüne Gesetzesinitiative zur raschen und umfassenden Entschädigung der Opfer in der „Testamentsaffäre“ präsentiert.

Neben der notwendigen strafrechtlichen Aufarbeitung auf Täterseite, fehlt es bislang an diesbezüglichen Initiativen. Es ist zu befürchten, dass Amtshaftungsansprüche nach der geltenden Gesetzeslage in vielen Fällen scheitern werden. Die Geschädigten wären daher gezwungen, Zivilprozesse zu führen. Das ist auf Grund der vielen Geschädigten und der zivilrechtlich kaum vergleichbaren Sachverhalte sehr aufwändig.

Zu befürchten ist weiters, dass die Kosten der Zivilprozesse das Vermögen der Beschuldigten aufzehren, sodass schlussendlich mit keiner hinreichenden Befriedigung der Geschädigten gerechnet werden kann. Dazu kommt, dass die zivilrechtliche Rückabwicklung der Vermögensverschiebungen in jenen Fällen nicht mehr möglich ist, in denen die heutigen Eigentümer Liegenschaften gutgläubig erworben haben.

Der Testamentsbetrug wurde durch staatliche Organe und im Nahbereich der Gerichte organisiert. Der Bund hat seine Aufsichtspflichten verletzt. Ein systematischer über 10 Jahre dauernder Betrug in der Justiz hätte nicht passieren dürfen. Die strikte Anknüpfung beim Amtshaftungsgesetz dürfte nicht greifen. Daher ist wegen der vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten bei hoheitlicher Tätigkeit oder Tätigkeiten in deren Nahbereich eine eigene Regelung notwendig.

Die Republik darf die Geschädigten nicht im Sich lassen. Sie muss ein Angebot machen und den Opfern des Testamentsskandals helfen!

Wir laden alle Vorarlberger Nationalratsabgeordneten zu einer gemeinsamen vorgangsweise in Wien ein. Der Bund soll die Geschädigten abfinden und sich an den Tätern schadlos halten. Das wirtschaftliche Risiko des Prozesses läge somit beim wirtschaftlich stärkeren Bund, der so ein Zeichen der eigenen Verantwortung für den Testamentsskandal setzt. Das soll zu einer raschen Entschädigung der Opfer der Testamentsaffäre führen.

So soll das funktionieren:

• Potenziell Geschädigte sollen sich an die Finanzprokuratur wenden können. Dort sollen sie ihren kausalen Schaden sowie die Nichtanwendbarkeit des Amtshaftungsgesetzes glaubhaft machen.

• Die Finanzprokuratur kann sich den Schadenersatzanspruch entgeltlich abtreten lassen (§ 1422 ABGB). Für die Abtretungskonstruktion ist ein eigenes Bundesgesetz zu schaffen.

• Die Höhe des jeweiligen Entgelts ist nach Billigkeit zu bestimmen.

• Die Finanzprokuratur kann sich sodann an den Beschuldigten (oder mittlerweile möglicherweise Verurteilten Schädigern in der Testamentsaffäre) schadlos halten, indem sie die abgetretenen Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg gesammelt einklagt.

• Sollte im Zuge der zivilprozessualen Geltendmachung der Ansprüche ein höherer Betrag lukriert werden, als ursprünglich durch die Billigkeitsentscheidung bemessen, so muss der Differenzbetrag dem Geschädigten zustehen.

• Umgekehrt kann der Bund nach Einlösung des Schadenersatzanspruches nicht mehr vom jeweiligen Geschädigten auf Grundlage der Amtshaftung belangt werden.

18. Mai 2011

ÖVP-Abgeordneter lobt Strauss-Kahn!

2011-05-18T08:22:00+02:0018.05.11, 8:22 |Kategorien: Nationalrat|

Geht´s noch tiefer? Seit Jahren nervt der ÖVP-Abgeordnete Wolfgang Großruck das Parlament mit seinen „Gedichten“. Gestern Abend der peinliche Höhepunkt: „Obwohl er schon ein reiferer Mann, zeigt Dominique Strauss, was er noch kann!“

Die zumindest versuchte Vergewaltigung einer Hotelangestellten durch einen mit Allmachtsphantasien ausgestatten Banker als Großtat? Natürlich gilt auch für den Chef des Internationalen Währungsfonds Dominique Strauss-Kahn die Unschuldsvermutung.

Unsere Klubobfrau Eva Glawischning hat umgehend die richtigen Worte gefunden und die „unsägliche Geisteshaltung“ des ÖVP-Abgeordneten thematisiert. Dessen Rücktritt ist jetzt natürlich unausweichlich. Dass einige FPÖ-Abgeordnete und ihre Geistesbrüder in der ÖVP auch noch klatschten, zeigt, wes Geistes Kind sie sind.

Bezeichnend für die immer deutlicher werdende geplante Neuauflage des schwarz-blauen Projekts nach den nächsten Wahlen ist das Verhalten des von der ÖVP und Teilen der SPÖ mitgewählten 3. Nationalratspräsidenten Martin Graf. Ihm war die Geschäftsordnung schlicht egal (oder ist es schlicht Unfähigkeit?): Auf Wunsch der ÖVP ließ Graf den ÖVP-Abgeordneten nach seinem Austritt entgegen der Geschäftsordnung jedenfalls gleich noch einmal ans Rednerpult, obwohl er natürlich nicht mehr auf der Rednerliste stand und sich zudem alle Parteien zur Geschäftsordnung gemeldet hatten. Dass Großruck auch bei seinem 2. Auftritt zu keiner Entschuldigung fähig war, machte die Sache dann noch schlimmer.

Bei seinem Rücktritt hat der ab Freitag „ehemalige“ ÖVP-Obmann Josef Pröll übrigens davon gesprochen, dass es in seiner Partei einen „Mangel an Anstand“ gebe. Dem ist nichts hinzuzufügen.

8. Mai 2011

Staatsbürgerschaftstest: reine Pflanzerei!

2011-05-08T10:48:00+02:0008.05.11, 10:48 |Kategorien: Nationalrat|

Vor fast eineinhalb Jahren habe ich mittels Anfrage und in den Medien vehement dagegen protestiert, dass StaatsbürgerschaftswerberInnen einen Test absolvieren müssen, der unglaublichen Fehler beinhaltet („Staatsbürgerschaftstest mit peinlichen Fehlern!“). Um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten, musste man also Fragen falsch beantworten. Soweit so schlecht.

Nun habe ich mir mit der Sprachwissenschaftlerin Andrea Stangl angeschaut, welche Konsequenzen die damals sehr breite Berichterstattung hervorgerufen hat. Das Ergebnis ist erschütternd. Nach wie vor strotzt der Test vor Fehlern. Deshalb habe ich eine Anfrage an das Innenministerium (< file name="Anfrage-Staatsbuergerschaftstest-BMI" >) und das Unterrichtsministerium (< file name="Anfrage-Staatsbuergerschaftstest-BMUKK" >) gerichtet.

Übrigens: Um den StaatsbürgerschaftswerberInnen zu vermitteln, dass man sie in unserem Land nicht will, sind die Lernunterlagen nun nicht mehr wie früher von der Seite des Innenministeriums herunterladbar. Die Seite wird überhaupt nicht gewartet (BM.I), zu Kärnten, Niederösterreich und Vorarlberg sind die Links gebrochen. Das Burgenland hat überhaupt noch die Fassung von 2009 dastehen. Zudem haben nun auch die Bundesländer die Lernunterlage von der Homepage genommen.

Mir liegt zudem ein Dokument vor, das belegt, dass es eine Dienstanweisung des BM.I. gibt, die Lernunterlagen nicht mehr wie bisher schnell und unkompliziert zugänglich zu machen: „Die Unterlagen des Bundes werden auf Grund einer Dienstanweisung des Bundesministeriums für Inneres den Prüflingen nur in Papierformat übergeben.“

Statt systematischer Desinformationssystem gibt es nun also zuätzlich skandalöse Schikanen für Menschen, die sich auf die an sich problematische Staatsbürgerschaftsprüfung vorbereiten wollen.

Ich fordere von der innenministerin, endlich qualifizierte Fachleute mit der Erstellung und Durchführung des Tests zu beauftragen und die unwürdigen Schikanen zu beseitigen!

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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