11. Juni 2012

Noch einmal Parlamentarisches zum Staatsbürgerschaftstest!

2012-06-11T09:05:00+02:0011.06.12, 9:05 |Kategorien: Unkategorisiert|

Gestern habe ich einige skurrile Antworten des Innenministeriums aus parlamentarische Anfragen im Jahr 2010 wiedergegeben. Hier ein „Best of“ aus dem Jahr 2011:

Frage: In der o.g. Anfragebeantwortung schreibt Frau BM. Dr. Fekter: „An eine Adaptierung der Lernunterlage mit dem Fokus auf die Integrationsförderung ist derzeit nicht gedacht, jedoch wird die Lernunterlage unter anderen Gesichtspunkten derzeit einer Evaluierung und Überarbeitung unterzogen.“ Unter welchen Gesichtspunkten wurde die Lernunterlage evaluiert? Wer hat die Evaluierung durchgeführt und was sind deren Resultate?

Innenministerium: Es erfolgte eine Adaptierung der Unterlage. Die übermittelten Gutachten wurden dabei – soweit deren Inhalt nachvollziehbar und zweckmäßig erschien – auch mitberücksichtigt. Eine Adaptierung im Hinblick auf das sprachliche Niveau erfolgte vor allem deshalb nicht, weil mit 1. Juli 2011 die Anhebung des Sprachniveaus auf B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Kraft treten wird.

Wir lernen: Die Inhalte der übermittelten Gutachten (z.B. Fehleraufzählungen) waren für das Innenministerium nicht nachvollziehbar – also eine glatte Überforderung. Zukünftige Gutachten sind gemäß „Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen“ unter dem Niveau B1 zu formulieren.

Frage: Wurden diesmal für die Überarbeitung ExpertInnen hinzugezogen?

Innenministerium: Vor dem Hintergrund der vorhandenen Expertisen wurde von der Einbeziehung externer Experten Abstand genommen.

Wir lernen (diesmal nach dem Prinzip des entdeckenden Lernens): Vor dem Hintergrund der vorhandenen Expertisen wurde von der Einbeziehung externer Experten Abstand genommen …

Frage: Können Sie ExpertInnen nennen, die die Sinnhaftigkeit dieses Staatsbürgerschaftstests in der derzeitigen Form ganz oder wenigstens in Teilen bestätigen?

Innenministerium: Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Wir lernen: Die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Staatsbürgerschaftstests fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Frage: Wenn die Kenntnisse des in der Lernunterlage abgebildeten Wissenskanons als grundlegend für den Erwerb der Staatsbürgerschaft angesehen werden, wie ist es dann zu rechtfertigen, dass diese Gebiete betreffen, in denen alle vom Innenministerium hinzugezogenen ExpertInnen nur bruchstückhaft Expertise vorweisen können und dass sich auch noch in der 8. Auflage der Lernunterlage zahlreiche Fehler finden, obwohl es darauf mehrere Hinweise seitens der ExpertInnen (siehe oben) gegeben hat?

Innenministerium: Das Wissen von Experten ist systemimmanent auf gewisse Wissensgebiete bezogen. Deshalb wurden bei der Erstellung der Unterlage auch mehrere Experten beigezogen. Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass es bereits eine 9. Auflage der Unterlage gibt.

Wir lernen: Fehler des Innenministeriums sind systemimmanent und das Innenministerium hat die Fehler schon in 9. Auflagen veröffentlicht und zeigt sich damit sehr leistungsbereit.

Und zum Abschluss eine Zusatzlektion: Parlamentarische Anfrage an das BMUKK (Juni 2011)

Frage: Welche BeamtInnen/ExpertInnen aus welchen Abteilungen Ihres Ressorts haben an der Erstellung der Lernunterlage mitgewirkt?

BMUKK: Die relevanten Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, darunter jene für Kultur und Sprache, Diversitäts- und Sprachenpolitik, Migration und Schule, Sprachenpolitische Koordination, Politische Bildung als auch für Erwachsenenbildung, waren im Rahmen der Erstellung der Lernunterlage zur Staatsbürgerschaftsprüfung nicht befasst.

Wir lernen: Wahrheitsgemäße Antworten des Innenministeriums scheinen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes zu sein. Aber es gilt die Unschuldsvermutung: Vielleicht war es der Experte Herr Meier oder die Expertin Frau Müller oder war’s doch der Hofer?

30. April 2012

Österreich betreibt eine Wehrmachtsgedenkstätte!

2012-04-30T09:36:00+02:0030.04.12, 9:36 |Kategorien: Unkategorisiert|

Am kommenden Montag wollen sie wieder die Niederlage Hitler-Deutschlands betrauern: Burschenschafter unter Polizeischutz vor der Krypta am Heldenplatz.

Die Rechtsextremen haben den Ort für ihre ewiggestrige Veranstaltung gut gewählt, denn am Heldenplatz leistet sich das staatsoffizielle Österreich gleich mehrere Peinlichkeiten und weist in Staatsakten dann auch gleich mehrmals jährlich auch noch darauf hin: Obwohl es offiziell verboten (!!) ist, stellt sich Österreichs Bundesheer in der offiziellen Gedenkstätte – der Krypta am Heldenplatz – in die Tradition der Wehrmacht und gedenkt hier der gefallenen Soldaten von Wehrmacht und SS – die ja seit den Nürnberger Prozessen nach internationalem Recht als verbrecherische Organisation gilt. In einem Kommentar in der „Presse“ habe ich heute dazu ausführlich Stellung bezogen: „Die Krypta am Heldenplatz – ein Ort staatlicher Peinlichkeit“.

Die Krypta am Heldenplatz ein guter Ort für Ewiggestrige, ein guter Ort zum Feiern für Rechtsextreme, für alte und neue Nazis. Und was tut das demokratische Österreich?

Einige Fragen, auf die ich gerne eine Antwort hätte: Warum wird in einer staatsoffiziellen Broschüre behauptet, die Angehörigen der Deutschen Wehrmacht und der Waffen-SS seien „für Österreich“ gefallen? Und gedenkt Österreich wirklich bewusst auch jener SS-Männer, die in den Vernichtungslagern „ihren Auftrag“ erfüllt haben? Ein starkes Stück!

So aber sieht das offizielle Österreich anscheinend seine militärische Tradition: Laut Begleitbroschüre der Bundesregierung sollen die Soldaten von SS, Waffen-SS und Wehrmacht „symbolisch nie vergessen werden“. Das lässt auf geradezu zynische Weise jenes mahnende „Niemals vergessen“ nach 1945 anklingen, mit dem die Erinnerung an das Leid der Verfolgten wachgehalten werden sollte. Für diese Erinnerung aber brauchen wir am Heldenplatz keine Ewiggestrigen und keine Burschenschafter. Und kein Gedenken von Bundesregierung, Staatsgästen, österreichischen oder anderen Soldaten an diesem an staatlicher Peinlichkeit nicht zu überbietenden Ort.

22. April 2012

Parteifinanzen: ÖVP im Spiegelkabinett!

2012-04-22T20:21:00+02:0022.04.12, 20:21 |Kategorien: Unkategorisiert|

Die ÖVP bleibt ihrer Linie treu und somit unglaubwürdig.

Laut „Vorarlberger Nachrichten“ glauben die Bundesschwarzen nämlich, sie seien in Sachen Offenlegung der Parteifinanzen „bisher gegen eine Wand gelaufen“. Ich vermute, die Schwarzen waren in einem Spiegelkabinett, denn gebremst hat bisher allein die ÖVP. In Wien stimmt die ÖVP bei jeder Abstimmung dagegen, wenn es um mehr Transparenz in Sachen Parteienfinanzierung geht. In den Bundesländern spielt man gerne den Vorreiter in Sachen Sauberkeit.

Wenn jetzt behauptet wird, man werde „eins zu eins das machen, was Vorarlberg vorhat“ und im nächsten Satz die Offenlegung statt wie in Vorarlberg bei 1.000 Euro erst bei 7.000 Euro anlegt, ist der undurchsichtigen Parteienfinanzierung weiterhin Tür und Tor geöffnet.

Wir Grüne fordern seit jeher die Offenlegung aller Parteifinanzen, gehen mit gutem Beispiel voraus und machen das seit über einem Jahrzehnt. Nach den schwarz-blauen Korruptionsskandalen der letzten Jahre so zu tun, als sei ausgerechnet die ÖVP Vorkämpferin in Sachen Offenlegung, stellt die wahren Sachverhalte auf den Kopf. Ich möchte an meine Aufforderung an die Vorarlberger Nationalratsabgeordneten erinnern, in Sachen Offenlegung mit gutem Beispiel voranzugehen und die eigenen Einkommensverhältnisse offenzulegen (Gelingt der „Pakt für Sauberkeit“ in der Politik?). Gerade bei der ÖVP hatte das keinen Erfolg.

Wir brauchen gläserne Parteikassen, es muss endlich Schluss sein mit der Käuflichkeit der Politik. Die ÖVP muss ihr albernes Spiel beenden und endlich Nägel mit Köpfen machen. Immerhin ist die ÖVP die einzige Partei, die es notwendig hat, über einen extra Verhaltenskodex für die eigenen Politiker nachzudenken. An sich sollten die Zehn Gebote ja auch für die ÖVP ausreichend sein.

So wird die ÖVP jedenfalls nicht aus dem schwarzen Jammertal herausfinden. Hilfreich könnte ein Zitat des ehemaligen ÖVP-Vizekanzlers Josef Pröll bei seinem Rücktritt sein: „Ein Mangel an Anstand hat das Vertrauen der Bevölkerung massiv beschädigt. Das Verhalten mancher – auch aus der ÖVP – bleibt zutiefst beschämend.“

Und zum Schluss noch ei ne kleine Zwischenbilanz:Peter Pilz hat errechnet, dass nach bisherigem Kenntnisstand insgesamt über drei Millionen Euro des teilstaatlichen Unternehmens an Parteien und ihnen nahestehende Personen geflossen sind: an die SPÖ 99.000 Euro, an die ÖVP 636.000 Euro, 900.000 Euro an die FPÖ und 1.575.000 Euro an das BZÖ.

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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