Gerhard Deimek begehrt folgende
NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG:
Sie haben am 21. Februar 2016 auf Ihrer unter https://haraldwalser.at erreichbaren Website in einem Beitrag mit der Überschrift „Schluss mit lustig, Herr Deimek!“ Folgendes berichtet:
Ich habe am 14. Jänner eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Steyr geschickt, mit dem Ersuchen zu überprüfen, ob sich der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Gerhard Deimek „insbesondere dadurch der Verhetzung strafbar gemacht hat, als er im Sinne des § 283 Abs 4 StGB schriftliches Material, das Hass gegen Muslime befürwortet, in einem Medium in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet hat. Auf eine Verbreitung in gutheißender oder rechtfertigender Weise kann insofern geschlossen werden, als es im unmittelbar danach veröffentlichten Kommentar, der ebenfalls in Zusammenhang mit dem betreffenden Artikel verfasst wurde, heißt: ‚Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber.’” […] Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil der von Deimek für gut befundene und retweetete Beitrag „stark ausländerfeindliche Formulierungen und Theorie“ aufweise und beantragt daher die Aufhebung von Deimeks Immunität. Der Nationalrat wird vermutlich im März darüber entscheiden, ob diesem Antrag stattgegeben wird.
Die Staatsanwaltschaft Steyr führte gegen Gerhard Deimek auf Grund einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren (AZ 2 St 13/16x), in dem die wegen § 283 StGB (Verhetzung) erhobenen Vorwürfe geprüft wurden. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat dieses Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestand.
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