Oberster Gerichtshof entscheidet gegen rechtsextreme Aula
Nun hat die Letztinstanz, der Oberste Gerichtshof (OGH), ĂŒber unseren Antrag auf eine Einstweilige VerfĂŒgung gegen die FPĂ-nahe Zeitschrift Aula entschieden: zugunsten der KlĂ€gerInnen. Wir freuen uns mit den KlĂ€gerInnen, acht Ăberlebende des KZ Mauthausen, Rudolf Gelbard als Ăberlebender des KZ Theresienstadt und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Ăberlebenden Leon Zelman.
Ein kurzer Ăberblick: Die KlĂ€gerInnen fĂŒhren mit GrĂŒner UnterstĂŒtzung zwei Verfahren gegen die rechtsextreme Aula und deren Autor Manfred Duswald, der in einem Artikel KZ-Ăberlebende pauschal als Massenmörder und Landplage bezeichnete: ein medienrechtliches und zivilrechtliches. Im zivilrechtlichen Verfahren wurde nun der Antrag auf Unterlassung der Wiederholung dieser und Ă€hnlicher Aussagen bis zum Ende des Verfahrens in zwei Instanzen gewonnen. Der OGH bestĂ€tigte nun als Letztinstanz die vorhergehende Entscheidung.
Es wurde uns nicht nur in der Auslegung des Bedeutungsinhalts des Duswald-Artikels recht gegeben â also wie der Artikel inhaltlich zu verstehen ist â, sondern explizit auch die sogenannte âAktivlegitimationâ der zehn KlĂ€gerInnen anerkannt: Bislang war es in der österreichischen Rechtsprechung sehr schwierig, eine Klagslegitimation von einzelnen Mitgliedern eines sehr groĂen beschuldigten Kollektiv zu bekommen. Im Fall der Mauthausen-Befreiten wĂ€ren das ca. 17.000 betroffene Mitglieder eines Kollektivs. Der OGH stellte in seiner stĂ€ndigen Rechtssprechung darauf ab, dass es einem so groĂen Kollektiv an der Ăberschaubarkeit und damit an der Betroffenheit der einzelnen Mitglieder mangle.
In unserem Fall ist es nun jedoch gelungen, fĂŒr alle KlĂ€gerInnen eine persönliche Betroffenheit von der konkreten Diffamierung durch den Aula-Artikel unter Beweis zu stellen, in dem deren jeweiliges Lebensschicksal (WiderstandskĂ€mpfer bzw. aus politischen oder rassischen GrĂŒnden Verfolgte bzw. eine Nachfahrin eines aus rassischen GrĂŒnden Verfolgten) ins Treffen gefĂŒhrt wurde. Diese persönliche Betroffenheit wurde vom OGH ausdrĂŒcklich anerkannt, womit das Kriterium der Ăberschaubarkeit in den Hintergrund rĂŒckte.
Wir gehen nun zusammen mit unserer AnwĂ€ltin Maria Windhager davon aus, dass wir auch das zivilrechtliche Hauptverfahren gewinnen werden, weil die entscheidende Rechtsfrage bereits vom OGH beantwortet wurde. Der Umstand, dass der OGH die persönliche Betroffenheit der KlĂ€ger anerkennt, hat wohl eine historische Dimension, denn dadurch wird es kĂŒnftig mehr Klagen in Ă€hnlich gelagerten FĂ€llen geben können.
Hochrangie FPĂ-PolitikerInnen, wie zuletzt der gescheiterte BundesprĂ€sidentschaftskandidat Norbert Hofer, sollten es sich zukĂŒnftig genau ĂŒberlegen, ob sie mit einer Zeitschrift posieren, ĂŒber deren Artikel zuletzt der OHG sagt, dass es hierbei ânicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an IntensitĂ€t kaum zu ĂŒberbietende VorwĂŒrfe von kriminellem Verhaltenâ handelt.
Wir haben den Artikel âMauthausen-Befreite als Massenmörderâ in der Aula, dem aus meiner Sicht klar neonazistischen Zentralorgan der blauen Burschenschafter, in Erinnerung. Ich habe damals Anzeige erstattet. Die Grazer Staatsanwaltschaft hat das Verfahren im Dezember 2015 eingestellt, dies mit einer 


Als ehemaliger pĂ€dagogischer Mitarbeiter in Mauthausen habe ich es mit Geschichte, also möchte ich gerne von vorne beginnen, am Beginn der Zweiten Republik, in der GrĂŒndungszeit der GedenkstĂ€tte. In der UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung vom 27. April 1945, wurde unter der FederfĂŒhrung Karl Renners festgehalten, dass es Adolf Hitler gewesen sei, der âdas macht- und willenlos gemachte Volk Ăsterreichs in einen sinn- und aussichtslosen Eroberungskrieg gefĂŒhrt hat, den kein Ăsterreicher jemals gewollt hat, jemals vorhergesehen oder gutzuheiĂen instand gesetzt war, zur Bekriegung von Völkern, gegen die kein wahrer Ăsterreicher jemals GefĂŒhle der Feindschaft oder des Hasses gehegt hatâ. (1).
AnlĂ€sslich des 110. Geburtstagstages von Leopold Figl richtete die ĂVP Niederösterreich am 2. Oktober 2012 eine Feier an der GedenkstĂ€tte Mauthausen aus. Dabei wurde eine freistehende Skulptur geweiht, die darin erinnert, dass der nachmalige Bundeskanzler und AuĂenminister einige Monate in Mauthausen inhaftiert war.
Seit 2012 hat die ĂVP jedenfalls einen neuen Kundgebungsort in Mauthausen, prominent in der NĂ€he der Krematorien und der Gaskammer, wie man an diesem Foto aus dem Mai 2015 erkennen kann.
