Umweltfreundliche Mobilität fördern!

2016-09-22T16:50:55+02:0023.09.16, 16:20 |Kategorien: Klima und Umwelt|Tags: , , |

Alton_Walser_RadDa waren sich sogar Grün und Blau einig: Auf der Konferenz der zuständigen Verkehrslandesrätinnen und -räte in den Bundesländern im Frühjahr gab es Einstimmigkeit und ein dementsprechendes grundsätzliches Schreiben sowohl an den Verkehrs- als auch an den Finanzminister.

Gemeinsam mit meinem Tiroler Kollegen Georg Willi habe ich diese Woche daher einen konkreten Antrag eingebracht, der das unterstützt und eine „steuerliche Erleichterung für betriebliche Zuwendungen für gesunde und umweltfreundliche MitarbeiterInnen-Mobilität“ fordert.

Im Kern geht es darum, dass Zuwendungen von Betrieben an ihre umweltfreundlichen MitarbeiterInnen (zu Fuß oder per Fahrrad in die Firma, per Bahn oder Fahrgemeinschaften) bis zu einer Höhe von 500,- € pro Jahr sachbezugsfrei sind. Derzeit legt das Gesetz fest, dass „geldwerte Zuwendungen“ eines Betriebs ab 180,- € als Sachbezug voll zu versteuern sind. Dieser Betrag wird meist schon durch andere Leistungen (Zuschuss zum Mittagessen etc.) ausgeschöpft.

Das könnte zu einer deutlichen Entlastung des Verkehrs führen. Geht man davon aus, dass mit einem E-Bike sogar Strecken bis zu 15 Kilometer gut bewältigt werden können,  steht für fast 80 Prozent der MitarbeiterInnen eine kostengünstige, gesunde und umweltfreundliche Alternative zum Auto zur Verfügung. Das schreiben keine Öko-Fundis, sondern „Wirtschaft MOBIL“ – ein Zusammenschluss von sieben großen Unternehmen in Vorarlberg und Liechtenstein. Diese Unternehmen beschäftigen mehr als 10.000 Arbeitnehmer und wollen intelligente betriebliche Mobilität fördern.

Der eingangs erwähnte Beschluss im Wortlaut: „Die Landesverkehrsreferentenkonferenz ersucht den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie den Bundesminister für Finanzen, im Sinne der Förderung umweltfreundlicher und gesunder Mobilität, die Höhe der sachbezugsfreien Zuwendungen von Betrieben an ihre Mitarbeiter/innen von derzeit 180,– €/Jahr deutlich anzuheben. Zweckgebundene Zuwendungen sollten unter einer definierten Nachweispflicht damit auch verstärkt an Fußgänger/innen, Fahrgemeinschaften und Radfahrer/innen möglich werden.“