Umweltfreundliche MobilitÀt fördern!
Da waren sich sogar GrĂŒn und Blau einig: Auf der Konferenz der zustĂ€ndigen VerkehrslandesrĂ€tinnen und -rĂ€te in den BundeslĂ€ndern im FrĂŒhjahr gab es Einstimmigkeit und ein dementsprechendes grundsĂ€tzliches Schreiben sowohl an den Verkehrs- als auch an den Finanzminister.
Gemeinsam mit meinem Tiroler Kollegen Georg Willi habe ich diese Woche daher einen konkreten Antrag eingebracht, der das unterstĂŒtzt und eine âsteuerliche Erleichterung fĂŒr betriebliche Zuwendungen fĂŒr gesunde und umweltfreundliche MitarbeiterInnen-MobilitĂ€tâ fordert.
Im Kern geht es darum, dass Zuwendungen von Betrieben an ihre umweltfreundlichen MitarbeiterInnen (zu FuĂ oder per Fahrrad in die Firma, per Bahn oder Fahrgemeinschaften) bis zu einer Höhe von 500,- ⏠pro Jahr sachbezugsfrei sind. Derzeit legt das Gesetz fest, dass âgeldwerte Zuwendungenâ eines Betriebs ab 180,- ⏠als Sachbezug voll zu versteuern sind. Dieser Betrag wird meist schon durch andere Leistungen (Zuschuss zum Mittagessen etc.) ausgeschöpft.
Das könnte zu einer deutlichen Entlastung des Verkehrs fĂŒhren. Geht man davon aus, dass mit einem E-Bike sogar Strecken bis zu 15 Kilometer gut bewĂ€ltigt werden können, steht fĂŒr fast 80 Prozent der MitarbeiterInnen eine kostengĂŒnstige, gesunde und umweltfreundliche Alternative zum Auto zur VerfĂŒgung. Das schreiben keine Ăko-Fundis, sondern âWirtschaft MOBILâ â ein Zusammenschluss von sieben groĂen Unternehmen in Vorarlberg und Liechtenstein. Diese Unternehmen beschĂ€ftigen mehr als 10.000 Arbeitnehmer und wollen intelligente betriebliche MobilitĂ€t fördern.
Der eingangs erwĂ€hnte Beschluss im Wortlaut: âDie Landesverkehrsreferentenkonferenz ersucht den Bundesminister fĂŒr Verkehr, Innovation und Technologie sowie den Bundesminister fĂŒr Finanzen, im Sinne der Förderung umweltfreundlicher und gesunder MobilitĂ€t, die Höhe der sachbezugsfreien Zuwendungen von Betrieben an ihre Mitarbeiter/innen von derzeit 180,– âŹ/Jahr deutlich anzuheben. Zweckgebundene Zuwendungen sollten unter einer definierten Nachweispflicht damit auch verstĂ€rkt an FuĂgĂ€nger/innen, Fahrgemeinschaften und Radfahrer/innen möglich werden.â