Schulverwaltung im Spiegel der Rechnungshofberichte
Die Regierung hat in ihrem Vorschlag fĂŒr die Bildungsreform im österreichischen Schulwesen Einsparungsmöglichkeiten von sechs Millionen Euro ausgemacht. Sehr bescheiden.
Ich habe mir mit meiner Kollegin Gabi Moser die Rechnungshofberichte der letzten Jahre angeschaut. Allein zum Schulbereich hat der RH ĂŒber 200 (!) Berichte verfasst und ein deutlich höheres Einsparungsvolumen ausgemacht â jedenfalls in einem niedrigen dreistelligen Millionenbereich. Wir haben das in einem kurzen Papier zusammengefasst (Schulreformen im Spiegel von Berichten des Rechnungshofes_Dez_2015). Zur Umsetzung braucht es allerdings den politischen Willen und Durchsetzungsvermögen.
Einige Beispiele fĂŒr Fehlentwicklungen und möglichen Einsparungen:
- Fachpersonal fĂŒr Verwaltungsaufgaben (IT-Betreuung, Kustodiate, Bibliothek, âŠ): 13 Millionen
- Verwaltungsaufwand fĂŒr das BundeslehrkrĂ€fte ist in Oberösterreich rund 20 Prozent höher als in Tirol (247 ⏠zu 206 âŹ).
- FĂŒr die Besoldungsabwicklung verrechnet Oberösterreich dem Bund 117,72 âŹ, das Bundesrechnungszentrum 44,16 âŹ.
- StellenplanĂŒberschreitung durch die LĂ€nder kosten dem Bund jĂ€hrlich ĂŒber 30 Millionen, weil der Bund pro Lehrkraft bis zu 20.500 ⏠mehr aufwenden muss, als er von den LĂ€ndern rĂŒckvergĂŒtet bekommt.
- Das Pensionsantrittsalter der LandeslehrkrÀfte ist mit 59,6 Jahren deutlich geringer als jenes der BundeslehrkrÀfte (61,2 Jahre).
- Der ReprĂ€sentationsaufwand der AmtsfĂŒhrenden PrĂ€sidentInnen ist sehr unterschiedlich, in Oberösterreich beispielsweise dreieinhalb mal höher als in Tirol.
In den kommenden Monaten wollen wir daher in den Verhandlungen mit der Regierung eine klare und einfache Verwaltungsstruktur erreichen. Sie umfasst drei Stufen:
- Der Bund ist zustĂ€ndig fĂŒr Schulgesetzgebung und Schulorganisation sowie Schulbudgets und QualitĂ€tssicherung.
- In den BundeslĂ€ndern entstehen Bildungsdirektionen als Bundesbehörden, die fĂŒr die Steuerung, das Controlling und die Ressourcenverwaltung zustĂ€ndig sind. Ihnen obliegen bspw. flĂ€chendeckende Schulstandortkonzepte, die Grundausstattung der Schulen, die GewĂ€hrleistung der Grundversorgung mit Unterricht unter Wahrung der Wahlmöglichkeit fĂŒr SchĂŒlerInnen bzw. Eltern, die Bestellung der Schulleitung nach einheitlichem Auswahlverfahren usw.
- Die Schulen/SchulverbĂŒnde erhalten im Zuge der Schulautonomie die gesamte Verantwortung fĂŒr die Organisation und DurchfĂŒhrung des Unterrichts, die Personalauswahl (bei Beachtung objektiver Aufnahmekriterien) und die Personalsteuerung (Vorgesetztenstatus in Bezug auf LehrkrĂ€fte und sonstiges Personal, z. B. Schulwarte), die Unterrichtsgestaltung unter Beachtung der Bildungsziele, VerfĂŒgbarkeit ĂŒber finanzielle Ressourcen usw.
Das jetzige Inspektionssystem soll ersetzt werden durch eine weisungsunabhĂ€ngige Schulinspektion. Sie ist zustĂ€ndig fĂŒr die ĂberprĂŒfung der schulischen QualitĂ€t und die interne QualitĂ€tsentwicklung.
Gemeinsam mit Bundessprecherin Eva Glawischnig habe ich heute auf einer Pressekonferenz die GrĂŒnen Bedingungen fĂŒr eine Zustimmung zur Bildungsreform definiert. Eines ist schon klar: Von den ursprĂŒnglichen Reform-PlĂ€nen wird nur ein Bruchteil tatsĂ€chlich umgesetzt, von der Reform wird nur ein Reförmchen bleiben.
Die jungen Wilden in der ĂVP trauen sich was: Eher unbemerkt von der ParteifĂŒhrung schmuggeln sie in das neue Parteiprogramm eine Formulierung, die auf âdie EinfĂŒhrung der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-JĂ€hrigenâ hinauslĂ€uft. Das war im Jahr 1975! Erst nach der Beschlussfassung gingen die Wogen parteiintern hoch, man einigte sich schlieĂlich auf das Totschweigen des Themas. Das schilderte vor einiger Zeit jemand, der es wissen muss, weil er dabei war: Bernd Schilcher.