1. Februar 2009

Religionsunterricht – und die Rolle des Staates!

2009-02-01T00:45:00+01:0001.02.09, 0:45 |Kategorien: Bildung|

Einige UserInnen haben gemeint, die Forderung nach staatlicher Kontrolle für den Religionsunterricht gehe zu weit, weil dadurch die Religionsfreiheit eingeschränkt werde. Das kann man so sehen. Ich sehe es anders.

Das „profil“ von nächster Woche berichtet unter dem Titel „Hohe Funktionen für Fundamentalisten“ über ein Schulbuch für den islamischen Religionsunterricht, in dem ausgerechnet Anas Schakfeh, der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, für einen Text und ein Bild verantwortlich zeichnet, in welchen religiöse „Märtyrer“ heroisiert werden. Lesestoff für österreichische Kinder?

In den letzten Tagen hat Schakfeh – im Nebenjob Konsulent der saudi-arabischen Botschaft – Grundwerte wie die „absolute Loyalität gegenüber dem Staat, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Bundesverfassung“ eingefordert. „profil“ zeigt diese Seite aus einem offiziellen Schulbuch für den islamischen Religionsunterricht für Volksschulen, auf der ein auf einem Schlachtfeld sterbender „Märtyrer“ zu sehen ist. Zu lesen ist: „Ein Muslim, der auf dem Weg Allahs und zur Verteidigung der Heimat stirbt, ist ein Märtyrer (Sahid). Er wird von Allah mit dem Paradies belohnt, wie Allah es im Koran versprochen hat.“ Gerechtfertigt wird das von Schakfeh jetzt damit, es handle sich um die Geschichte der Belagerung Medinas. Die war im Jahr 627. Das Bild aber zeigt einen Soldaten mit Gewehr und Handgranaten! Kommentar wohl überflüssig.

Übrigens: Ich möchte auch nicht, dass katholische Geistliche aus der in Österreich sehr erfolgreichen Pius-Bruderschaft auf unsere Kinder losgelassen werden. Oder Holocaust-Leugner! Ich möchte auch nicht, dass Menschen wie der Ende letzter Woche vom Papst zum Weihbischof ernannte Gerhard Maria Wagner das Sagen über die Benennung von ReligionsleherInnen haben. Der erzkonservativ Kirchenmann hält die „Harry Potter“-Romane für Teufelszeug. Wirbelsturmdramen wie jenes in New Orleans und andere Umweltkatastrophen bezeichnet er in zynischer Art als Folge der „geistigen Umweltverschmutzung“.

Wenn solche Leute in einer Organisation wie der Kirche aufsteigen und an zentrale Machtpositionen gelangen, ist das prinzipiell die Angelegeneit der Kirche und ihrer Mitglieder und nicht die Angelegenheit des Staates. Wenn Leute wie Wagner oder Schakfeh aber entscheidenden Einfluss darauf haben, was unseren Kindern in den vom Staat bezahlten Schulen von den vom Staat bezahlten ReligionsleherInnen beigebracht wird, dann – bitte – hat der Staat zu handeln!

29. Januar 2009

Religionsunterricht ohne Kontrolle?

2009-01-29T16:47:00+01:0029.01.09, 16:47 |Kategorien: Bildung|

„Wer die Menschenrechte ablehnt, hat an einer Schule nichts verloren!“ Unter dieser Überschrift habe ich heute mehr staatliche Kontrolle über den Religionsunterricht gefordert – und schon heftige Reaktionen erhalten. Nein, es geht nicht um einen Kampf gegen Religionen – es geht um das Primat des Staates in seinen Bildungseinrichtungen.

Ich fordere eine generelle Diskussion über die Inhalte des konfessionellen Religionsunterrichts und die dienstrechtliche Stellung der Lehrpersonen. Eines muss jedenfalls klar sein: Wer die Menschenrechte ablehnt oder die Todesstrafe für abtrünnige Muslime befürwortet, hat an einer österreichischen Schule nichts verloren!

Die bestürzenden Ergebnisse der Untersuchung des Religionssoziologen Mouhanad Khorchide von der Universität Wien in Bezug auf das Demokratieverständnis islamischer ReligionslehrerInnen müssen Konsequenzen nach sich ziehen. Es darf nicht sein, dass der Staat an Österreichs Schulen keine Kontrolle und keinen Einfluss darauf hat, was im Religionsunterricht der anerkannten Konfessionen unterrichtet wird. Eine demokratiefeindliche Grundhaltung ist mit einer pädagogischen Tätigkeit an einer öffentlichen Schule nicht vereinbar!

Die derzeitigen Regelungen zum Religionsunterricht an Schulen gehen auf die Zeit des Austrofaschismuszurück (Artikel VI des Konkordates vom 5. Juni 1933).

In einem Zusatzvertrag 8.3.1971 heißt es in § 3 (2): „Als Religionslehrer dürfen nur solche Personen angestellt werden, die von der Kirchenbehörde als hiezu befähigt erklärt und vorgeschlagen sind.“ Sollte diese Aufgabe nicht der übernehmen, der die LehrerInnen auch bezahlt – also der Staat?

Derzeit gibt es in Österreich 390 muslimische ReligionslehrerInnen, 60 von ihnen unterrichten seit den 80er Jahren, 40 haben überhaupt keine Ausbildung. Deshalb wurden ReligionslehrerInnen mit oft zweifelhaften Grundhaltungen (so Ednan Aslan, Professor für Reliogionspädagogik in Wien) „importiert“. Sie unterrichten nach einem Lehrplan aus dem Jahr 1982, in dem unter anderem die islamische Gesetzgebung und der Islamische Staat gefordert werden.

Um es ebenfalls deutlich zu sagen: Es geht nicht gegen den islamischen Religionsunterricht. Ich hätte ebenso wenig Verständnis für eineN ReligionslehrerIn, der oder die Thesen der Pius-Bruderschaft vertritt.

Übrigens fordert auch Richard Potz, Professor für Religionsrecht an der Uni Wien, einen rechtlichen Mechanismus, der dem Ministerium die Möglichkeit gibt, einzelne problematische LehrerInnen zu sanktionieren. Derzeit liegt vieles im Argen: Bei der Ausbildung der Religionslehrer schreibt das Gesetz zwar Standards vor, doch das wurde nicht immer respektiert.

27. Januar 2009

Neue Mittelschule oder nur Rosstäuscherei?

2009-01-27T09:38:00+01:0027.01.09, 9:38 |Kategorien: Bildung|

In einer Pressekonferenz möchte ich heute auf den als Schulversuch zur gemeinsamen Schule getarnten „bildungspolitischen Pakt der Mutlosen“ – also vor allem LR Stemer und BM Schmied – eingehen.

Die „Neue Mittelschule“ steht laut BM Schmied für mehr Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung. Die soziale und regionale Herkunft der Kinder soll für den Zugang zu höherer Bildung keine Rolle mehr spielen. Trotz des großen Engagements vieler beteiligter LehrerInnen ist dem aber nicht so. Erste Anlaufstelle für die schulische Bildung der Kinder bleibt die AHS. Die „Neuen Mittelschulen“ erfreuen sich auf Grund der zusätzlichen Ressourcen ebenfalls regen Zulaufs, was bereits zu Abweisungen geführt hat. In den Hauptschulen, die per Gesetz parallel weiterbestehen müssen, sammeln sich daher die sozialen Randgruppen.

Das Ziel der Schulversuche soll die Verschiebung der Bildungslaufbahnentscheidung von der 4. auf die 8. Schulstufe sein. Individuelle Förderung der Kinder könnte mit den vom Unterrichtsministerium zur Verfügung gestellten 6 Wochenstunden pro Mittelschulklasse erreicht werden. Diese Förderung kommt jedoch sehr unterschiedlich bei den SchülerInnen an. In der Steiermark zahlt das Land zusätzlich 6 Wochenstunde, wodurch Förderunterricht, Teamteaching und Zusatzangebote in der Begabtenförderung möglich werden. In Vorarlberg kommen jedoch nur zwei der sechs Wochenstunden in den Mittelschulklassen an. Die übrigen 4 Wochenstunden werden vom Landesschulrat anderweitig verwendet.

Auf die gesetzlich eigentlich bei Schulversuchen nach § 7a SchOG verbotenen, leider aber oft beharrlich weitergeführten Leistungsgruppen bin ich auf diesem Blog schon eingegangen – vor allem ein Vorarlberger Problem.

In Niederösterreich wiederum dauert der gemeinsame Unterricht bloß zwei Jahre. Wenn es für die Kinder interessant wird, also ab der 7. Schulstufe, wenn in der AHS-Unterstufe eine zweite lebende Fremdsprache eingeführt wird, ist es auch schon wieder vorbei mit der gemeinsamen Schule.

„Wer arme Eltern hat, hat schlechte Chancen auf eine gute Ausbildung. Das gilt heute leider immer noch in Österreich“, sagt Gabriele Schmid, Leiterin der Bildungsabteilung der AK, anlässlich der 7. österreichischen Armutskonferenz im März 2008.

Der Bildungsstand der Eltern wird weitervererbt. Eine OECD-Studie belegt: 96 der Buben und 97 der Mädchen aus Akademikerfamilien machen Matura, aber nur 3 bzw. 5 aus Familien der unteren Mittelschicht. Es gibt also ein soziales Problem.

Das alles wird derzeit nicht einmal ansatzweise angegangen: Wir wollen endlich Reformschritte in die richtige Richtung – wie übrigens auch viele Eltern, LehrerInnen und Fachleute (politisch) sehr unterschiedlicher Richtung!

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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