5. September 2016

ORF2 zeigt Film ĂŒber den „Engel von Auschwitz“

2016-09-05T08:51:23+02:0005.09.16, 8:51 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

Maria StrombergerSeit vielen Jahren beschĂ€ftige ich mich mit der Geschichte der Bregenzerin Maria Stromberger, die in Auschwitz als Krankenschwester tĂ€tig war und von den HĂ€ftlingen als „Engel von Auschwitz“ bezeichnet wurde.

Anita Lackenberger und Gerhard Mader von der „Produktion West“ prĂ€sentieren nun am Dienstagabned in ORF2 ihre filmische Aufarbeitung. Die Dokumentation „Maria Stromberger – Kann man nach Auschwitz noch glauben?“ wird im Rahmen der Sendereihe „Kreuz und quer“ auf ORF2 um 22:35 Uhr ausgestrahlt.

Am 1. Oktober 1942 trat Maria Stromberger ihren Dienst als Krankenschwester in Auschwitz an. Sie hatte sich freiwillig um die Anstellung beworben, nachdem sie Berichte ĂŒber die GrĂ€uel im Osten gehört hatte. Die SS-Krankenstation – Strombergers Arbeitsplatz – befand sich in unmittelbarer NĂ€he zum Krematorium und zur Gaskammer von Auschwitz I. Sie wurde Zeugin der tagtĂ€glichen brutalen Gewalt und der menschenverachtenden Behandlung der HĂ€ftlinge durch Folter und Tod. Maria Stromberger blieb jedoch nicht tatenlos und wurde zu einer wichtigen Helferin des Lagerwiderstandes. Sie trug wesentlich dazu bei, das Wissen ĂŒber Auschwitz nach außen zu tragen.

Nach dem Krieg wurde sie unbegrĂŒndet interniert und konnte nur durch Intervention der polnischen Regierung befreit werden. 1947 war sie schließlich eine wichtige Zeugin bei den Auschwitzprozessen in Warschau, besonders mit ihrer Aussage gegen Rudolf Höss, den KZ-Kommandanten von Auschwitz. Maria Stromberger fĂŒhlte sich jedoch in dieser neuen Nachkriegswelt, in der Welt des Kalten Krieges, allein gelassen: In Österreich – sie lebt in Vorarlberg – erinnert man sich nicht mehr gerne an das dunkle Kapitel des Nationalsozialismus. Sie stirbt bereits 1957, im Alter von 59 Jahren, in Bregenz an einer Herzkrankheit.

Vor Jahren habe ich einen lĂ€ngeren Artikel zu ihrem Leben veröffentlicht: „Der Engel von Auschwitz“ – Zum Wirken der Krankenschwester Maria Stromberger

Die Dokumentation „Maria Stromberger – Kann man nach Auschwitz noch glauben?“ von Anita Lackenberger und Gerhard Mader (Produktion West) fĂŒhrt zu den wichtigsten Stationen im Leben der mutigen Krankenschwester. Dazu gehören Auschwitz, KĂ€rnten, Vorarlberg und Yad Vashem in Israel, die GedenkstĂ€tte fĂŒr die Opfer des Holocaust.

Ausschnitte aus Originalfilmen geben Einblicke in die Verhandlungen der Auschwitz-Prozesse. Die Doku wirft auch neues Licht auf den Umgang mit nationalsozialistischen Verbrechen im Österreich der Nachkriegszeit. Zu Lebzeiten wurde sie vergessen, jetzt erinnert „Kreuz und quer“ an Maria Stromberger.

25. August 2016

Mein Rat an Erwin Enzinger: Den Mund halten!

2016-08-26T07:07:53+02:0025.08.16, 16:29 |Kategorien: Bildung, Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

kronenzeitung_flachgauDass Kinder bewusst zur Hetze missbraucht werden, dass auch auf sie gnadenlos dumpfer Rassismus und abscheulichste verbale Gewalt herunterprasseln, mussten wir in der letzten Zeit immer öfter zur Kenntnis nehmen. In Diskussion steht nun eine Volksschule im Flachgau, die Integrationsarbeit im allerbesten Sinn geleistet hat: Um die Kinder spielerisch mit Kultur und Sprache des neuen MitschĂŒlers aus Syrien vertraut zu machen, ergriffen die Lehrerinnen die Chance und luden den musizierenden Vater des syrischen Buben aus der Taferlklasse ein, der mit den Kindern ein arabisches Lied und einen Tanz einstudierte. Dazu gab’s noch ein paar Schnupperlektionen in arabischen Schriftzeichen. Und wer schreit? Der Salzburger FPÖ-Gemeinderat Erwin Enzinger, und die Kronen Zeitung macht sich zu dessen Sprachrohr.

„Statt dem beliebten ‚Alle Vöglein sind schon da’ trĂ€llerte der Kinderchor ‚Tik tik ya em slaiman’ – und das mitten in Österreich.“ (Kronen Zeitung)

Die an der Skandalisierung Beteiligten ĂŒbten sich auch noch in der Beurteilung, was dem kindlichen Spracherwerb angeblich zutrĂ€glich ist und was nicht: „’Bei kleinen Kindern, die noch nicht einmal richtig unsere Sprache beherrschen, ist es vollkommen ĂŒbertrieben, ihnen schon die arabische Sprache beibringen zu wollen’, sagt Enzinger gegenĂŒber der ‚Krone’ kritisch.“ Nun, die Fachwelt beurteilt das deutlich anders als Herr Enzinger. Aber was zĂ€hlen schon ExpertInnen, wenn wir die FPÖ und die Kronen Zeitung haben? Sibylle Hamann hat darauf die richtige Antwort gefunden. Ihr gebĂŒhrt mein Dank fĂŒr ihren wunderbaren Kommentar.

enzinger_posting

Erwin Enzingers „Expertise“ liegt eher nicht in der Beherrschung seiner Muttersprache – geschenkt! Aber sie könnte an anderen Dingen festgemacht werden: Im letzten Herbst fiel er auf, weil er auf Facebook das Foto eines Sturmgewehrs mit dem lapidaren Text „Mein Samstagseinkauf. Sicher ist Sicher“ gepostet hatte. Was er mit der Waffe vorhat, wissen wir nicht. Aber wir wissen, dass er keinerlei BerĂŒhrungsĂ€ngste mit Rechtsextremen und Neonazis zu haben scheint. Denn zwei Monate nach dem Kauf des Sturmgewehrs posierte Enzinger bei einer einschlĂ€gigen Kundgebung auf dem Wiener Deserteursdenkmal. Da, in brauner Gesellschaft, gegen die es Anzeigen wegen VerstĂ¶ĂŸe gegen das Verbotsgesetz hagelte, fĂŒhlt er sich sichtlich wohl. Mein Rat an Enzinger: Seinen Mund sollte er wenigstens in pĂ€dagogischen Angelegenheiten besser nicht mehr aufmachen!

© Twitter @rechtsdrall

© Twitter @rechtsdrall

 

P.S.: An „Jedermann“ aus der Salzburger Kronen Zeitung: Dass die sowjetische Armee „völlig sinnlos“ fĂŒr die Befreiung Wiens vom Nationalsozialismus im Jahr 1945 gekĂ€mpft hat, ist auch eine durchaus bemerkenswerte Formulierung.

12. August 2016

Rechtsextreme „Aula“ erhĂ€lt Einstweilige VerfĂŒgung!

2016-08-12T10:11:22+02:0012.08.16, 9:45 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

Aula_EinstweiligeIst es ein juristischer Befreiungsschlag? Das Landesgericht fĂŒr Zivilrechtssachen in Graz hat eine „Einstweilige VerfĂŒgung“ erlassen: Die Zeitschrift „Aula“ und ihr Autor Manfred Duswald dĂŒrfen nicht mehr schreiben, im Jahre 1945 befreite ehemalige KZ-HĂ€ftlinge seien „Massenmörder“ und von der Bevölkerung als „Landplage“ empfunden worden. Auch Ă€hnliche Aussagen sind verboten. Zur Vorgeschichte: Mauthausen-Überlebende klagen „Aula“: „Es reicht“

Es ist eine bemerkenswerte BegrĂŒndung der Richterin. „Zur Sicherung des mit Klage vom 30.6.2016 zu 39 Cg 79/16s beim Landesgericht fĂŒr Zivilrechtssachen Graz erhobenen Unterlassungsanspruches wird den beklagten Parteien, bis zur rechtskrĂ€ftigen Entscheidung im Hauptverfahren verboten, die wörtliche und/oder sinngleiche Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die ehemaligen HĂ€ftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/ Außenlager oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder fĂŒr die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plĂŒndernd, mordend und schĂ€ndend geplagt und schwerste Verbrechen begangen.“

Einige bedeutsame SĂ€tze aus der BegrĂŒndung durch das Gericht:

  • „Der Aufbau und die Formulierung dieses Absatzes lassen keinen Zweifel daran offen, dass die im dritten Satz aufgelisteten Straftaten allen befreiten Mauthausen-HĂ€ftlingen zugerechnet werden.“
  • „Das kann nur so gelesen und vom durchschnittlichen Leser verstanden werden, dass er [Duswald] die Straftaten, die KriminalitĂ€t und das Plagen den im Mai 1945 befreiten KZ-HĂ€ftlingen im Allgemeinen zuschreibt.“
  • „VerstĂ€rkt wird die Unterstellung, die Mauthausen-HĂ€ftlinge seien sozusagen aus gutem Grund wegen Straftaten inhaftiert gewesen, noch dadurch, dass der Zweitbeklagte „Befreiung“ und „Befreiern“ unter AnfĂŒhrungszeichen setzt.“
  • „Damit lĂ€sst er keinen Zweifel daran, dass die Freilassung der in Mauthausen gefangen Gehaltenen fĂŒr die Bevölkerung negativ gewesen sei, was, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang wiederum ergibt, darauf zurĂŒckzufĂŒhren sei, dass es sich bei den Mauthausen-HĂ€ftlingen um Kriminelle gehandelt habe, die das Land mit Straftaten heimgesucht hĂ€tten.“
  • „Mit den inkriminierten Äußerungen werden der Gruppe der ehemaligen KZ-HĂ€ftlinge, die 1945 befreit wurden, Straftaten wie Mord, Raub, PlĂŒnderung und SchĂ€ndung unterstellt und sie werden als Landplage und (schon vor der Inhaftierung) Kriminelle bezeichnet. Damit wird diese Gruppe von Menschen im Sinne des § 1330 Abs 1 und Abs 2 ABGB beleidigt und in ihrem Ruf beeintrĂ€chtigt. Der Umstand, dass es unter den Befreiten möglicherweise auch StraftĂ€ter gab, berechtigt nicht dazu, die gesamte Gruppe derartiger Verbrechen zu bezichtigen.“

Damit gibt das Gericht uns in allen Punkten recht: Der Artikel von Duswald ist als Pauschaldiffamierung ehemaliger KZ-HĂ€ftlinge zu werten. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Aula bzw. Duswald, der Grazer StaatsanwĂ€ltin mit ihrer skandalösen EinstellungsbegrĂŒndung im Strafverfahren gegen Duswald und jener Kreise, die der Aula nahe stehen.

Ein Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz hat die Staatsanwaltschaft Graz noch eingestellt – mit der umstrittenen BegrĂŒndung: Es sei „nachvollziehbar“, dass die 1945 aus dem KZ Mauthausen befreiten HĂ€ftlinge eine „BelĂ€stigung fĂŒr die Bevölkerung“ dargestellt hĂ€tten. Dabei wollten die juristisch von uns GrĂŒnen unterstĂŒtzten KZ-Opfer nicht belassen.

Die jetzige Entscheidung kann man gut und gerne als juristischen Durchbruch bezeichnen und als klare Ansage der österreichischen Justiz in Richtung der Ewiggestrigen.

Innerhalb von 14 Tagen können „Aula“ und ihr Autor Duswald Einspruch erheben, das Verbot durch das Landesgericht gilt aber ab sofort. WĂŒrden sie sich darĂŒber hinwegsetzen, dann könnte eine Beugestrafe beantragt werden.

WofĂŒr ich stehe?

Ich stehe fĂŒr soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles ĂŒber meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, AntrĂ€ge und Ausschussarbeit.


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