10. Januar 2017

Oberster Gerichtshof entscheidet gegen rechtsextreme Aula

2017-01-10T22:24:06+01:0010.01.17, 18:44 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , |

hofer_aula_kleinNun hat die Letztinstanz, der Oberste Gerichtshof (OGH), ĂŒber unseren Antrag auf eine Einstweilige VerfĂŒgung gegen die FPÖ-nahe Zeitschrift Aula entschieden: zugunsten der KlĂ€gerInnen. Wir freuen uns mit den KlĂ€gerInnen, acht Überlebende des KZ Mauthausen, Rudolf Gelbard als Überlebender des KZ Theresienstadt und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Überlebenden Leon Zelman.

Ein kurzer Überblick: Die KlĂ€gerInnen fĂŒhren mit GrĂŒner UnterstĂŒtzung zwei Verfahren gegen die rechtsextreme Aula und deren Autor Manfred Duswald, der in einem Artikel KZ-Überlebende pauschal als Massenmörder und Landplage bezeichnete: ein medienrechtliches und zivilrechtliches. Im zivilrechtlichen Verfahren wurde nun der Antrag auf Unterlassung der Wiederholung dieser und Ă€hnlicher Aussagen bis zum Ende des Verfahrens in zwei Instanzen gewonnen. Der OGH bestĂ€tigte nun als Letztinstanz die vorhergehende Entscheidung.

Es wurde uns nicht nur in der Auslegung des Bedeutungsinhalts des Duswald-Artikels recht gegeben – also wie der Artikel inhaltlich zu verstehen ist –, sondern explizit auch die sogenannte „Aktivlegitimation“ der zehn KlĂ€gerInnen anerkannt: Bislang war es in der österreichischen Rechtsprechung sehr schwierig, eine Klagslegitimation von einzelnen Mitgliedern eines sehr großen beschuldigten Kollektiv zu bekommen. Im Fall der Mauthausen-Befreiten wĂ€ren das ca. 17.000 betroffene Mitglieder eines Kollektivs. Der OGH stellte in seiner stĂ€ndigen Rechtssprechung darauf ab, dass es einem so großen Kollektiv an der Überschaubarkeit und damit an der Betroffenheit der einzelnen Mitglieder mangle.

In unserem Fall ist es nun jedoch gelungen, fĂŒr alle KlĂ€gerInnen eine persönliche Betroffenheit von der konkreten Diffamierung durch den Aula-Artikel unter Beweis zu stellen, in dem deren jeweiliges Lebensschicksal (WiderstandskĂ€mpfer bzw. aus politischen oder rassischen GrĂŒnden Verfolgte bzw. eine Nachfahrin eines aus rassischen GrĂŒnden Verfolgten) ins Treffen gefĂŒhrt wurde. Diese persönliche Betroffenheit wurde vom OGH ausdrĂŒcklich anerkannt, womit das Kriterium der Überschaubarkeit in den Hintergrund rĂŒckte.

Wir gehen nun zusammen mit unserer AnwĂ€ltin Maria Windhager davon aus, dass wir auch das zivilrechtliche Hauptverfahren gewinnen werden, weil die entscheidende Rechtsfrage bereits vom OGH beantwortet wurde. Der Umstand, dass der OGH die persönliche Betroffenheit der KlĂ€ger anerkennt, hat wohl eine historische Dimension, denn dadurch wird es kĂŒnftig mehr Klagen in Ă€hnlich gelagerten FĂ€llen geben können.

Hochrangie FPÖ-PolitikerInnen, wie zuletzt der gescheiterte BundesprĂ€sidentschaftskandidat Norbert Hofer, sollten es sich zukĂŒnftig genau ĂŒberlegen, ob sie mit einer Zeitschrift posieren, ĂŒber deren Artikel zuletzt der OHG sagt, dass es hierbei „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an IntensitĂ€t kaum zu ĂŒberbietende VorwĂŒrfe von kriminellem Verhalten“ handelt.

12. August 2016

Rechtsextreme „Aula“ erhĂ€lt Einstweilige VerfĂŒgung!

2016-08-12T10:11:22+02:0012.08.16, 9:45 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

Aula_EinstweiligeIst es ein juristischer Befreiungsschlag? Das Landesgericht fĂŒr Zivilrechtssachen in Graz hat eine „Einstweilige VerfĂŒgung“ erlassen: Die Zeitschrift „Aula“ und ihr Autor Manfred Duswald dĂŒrfen nicht mehr schreiben, im Jahre 1945 befreite ehemalige KZ-HĂ€ftlinge seien „Massenmörder“ und von der Bevölkerung als „Landplage“ empfunden worden. Auch Ă€hnliche Aussagen sind verboten. Zur Vorgeschichte: Mauthausen-Überlebende klagen „Aula“: „Es reicht“

Es ist eine bemerkenswerte BegrĂŒndung der Richterin. „Zur Sicherung des mit Klage vom 30.6.2016 zu 39 Cg 79/16s beim Landesgericht fĂŒr Zivilrechtssachen Graz erhobenen Unterlassungsanspruches wird den beklagten Parteien, bis zur rechtskrĂ€ftigen Entscheidung im Hauptverfahren verboten, die wörtliche und/oder sinngleiche Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die ehemaligen HĂ€ftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/ Außenlager oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder fĂŒr die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plĂŒndernd, mordend und schĂ€ndend geplagt und schwerste Verbrechen begangen.“

Einige bedeutsame SĂ€tze aus der BegrĂŒndung durch das Gericht:

  • „Der Aufbau und die Formulierung dieses Absatzes lassen keinen Zweifel daran offen, dass die im dritten Satz aufgelisteten Straftaten allen befreiten Mauthausen-HĂ€ftlingen zugerechnet werden.“
  • „Das kann nur so gelesen und vom durchschnittlichen Leser verstanden werden, dass er [Duswald] die Straftaten, die KriminalitĂ€t und das Plagen den im Mai 1945 befreiten KZ-HĂ€ftlingen im Allgemeinen zuschreibt.“
  • „VerstĂ€rkt wird die Unterstellung, die Mauthausen-HĂ€ftlinge seien sozusagen aus gutem Grund wegen Straftaten inhaftiert gewesen, noch dadurch, dass der Zweitbeklagte „Befreiung“ und „Befreiern“ unter AnfĂŒhrungszeichen setzt.“
  • „Damit lĂ€sst er keinen Zweifel daran, dass die Freilassung der in Mauthausen gefangen Gehaltenen fĂŒr die Bevölkerung negativ gewesen sei, was, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang wiederum ergibt, darauf zurĂŒckzufĂŒhren sei, dass es sich bei den Mauthausen-HĂ€ftlingen um Kriminelle gehandelt habe, die das Land mit Straftaten heimgesucht hĂ€tten.“
  • „Mit den inkriminierten Äußerungen werden der Gruppe der ehemaligen KZ-HĂ€ftlinge, die 1945 befreit wurden, Straftaten wie Mord, Raub, PlĂŒnderung und SchĂ€ndung unterstellt und sie werden als Landplage und (schon vor der Inhaftierung) Kriminelle bezeichnet. Damit wird diese Gruppe von Menschen im Sinne des § 1330 Abs 1 und Abs 2 ABGB beleidigt und in ihrem Ruf beeintrĂ€chtigt. Der Umstand, dass es unter den Befreiten möglicherweise auch StraftĂ€ter gab, berechtigt nicht dazu, die gesamte Gruppe derartiger Verbrechen zu bezichtigen.“

Damit gibt das Gericht uns in allen Punkten recht: Der Artikel von Duswald ist als Pauschaldiffamierung ehemaliger KZ-HĂ€ftlinge zu werten. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Aula bzw. Duswald, der Grazer StaatsanwĂ€ltin mit ihrer skandalösen EinstellungsbegrĂŒndung im Strafverfahren gegen Duswald und jener Kreise, die der Aula nahe stehen.

Ein Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz hat die Staatsanwaltschaft Graz noch eingestellt – mit der umstrittenen BegrĂŒndung: Es sei „nachvollziehbar“, dass die 1945 aus dem KZ Mauthausen befreiten HĂ€ftlinge eine „BelĂ€stigung fĂŒr die Bevölkerung“ dargestellt hĂ€tten. Dabei wollten die juristisch von uns GrĂŒnen unterstĂŒtzten KZ-Opfer nicht belassen.

Die jetzige Entscheidung kann man gut und gerne als juristischen Durchbruch bezeichnen und als klare Ansage der österreichischen Justiz in Richtung der Ewiggestrigen.

Innerhalb von 14 Tagen können „Aula“ und ihr Autor Duswald Einspruch erheben, das Verbot durch das Landesgericht gilt aber ab sofort. WĂŒrden sie sich darĂŒber hinwegsetzen, dann könnte eine Beugestrafe beantragt werden.

12. Februar 2016

Gastbeitrag: „Landplage“ (Sabine Wallinger)

2016-02-17T12:43:57+01:0012.02.16, 11:54 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , , |

gusen_befreiung

Mai 1945. Nach der Befreiung des Mauthausener Nebenlagers Gusen irren ausgemergelte und völlig erschöpfte HĂ€ftlinge, leicht zu erkennen an gestreifter Uniform und skelettartiger Auszehrung, durch die Felder rund um Sankt Georgen an der Gusen. Sie suchen Schutz bei den umliegenden Bauernhöfen, bitten um Essen. Viele TĂŒren bleiben verschlossen, andere BĂ€uerinnen und Bauern zeigen Barmherzigkeit und reichen den vom Tode Gezeichneten Suppe und Kartoffeln. Tragischer Weise werden etliche von ihnen gerade daran sterben, weil ihr Körper mit der ungewohnten Nahrung nach langer Entbehrung nicht mehr fertig wird.

Im Lager Gusen, einer der betriebswirtschaftlichen Dependancen des KZ Mauthausen, wurden Kriegsgefangene aus vielen europĂ€ischen LĂ€ndern, Spanier, Slowenen, Tschechen, Belgier, Franzosen, Italiener, Polen, Russen, Ungarn, aber auch Juden und andere verfolgte Gruppen systematisch durch Schwerstarbeit zu Tode geschunden, vorwiegend im Steinbruch und im viele Kilometer langen Stollenbau „Bergkristall“, wo das deutsche Jagdflugzeug Messerschmitt 262 gefertigt wurde, sowie im Bahn-, Hafen- und Straßenbau. Es sind Straßen, die wir heute noch befahren, Bahnlinien, die noch in Betrieb sind. Nur die Me 262 fliegt nicht mehr. Durch das Prinzip „Vernichtung durch Arbeit“ war im Lager Gusen bis auf eine improvisierte Vergasungsbaracke keine Gaskammer vonnöten, dafĂŒr ein umso grĂ¶ĂŸeres Krematorium mit mehreren Brennöfen. Die Zahl der in Gusen Ermordeten belĂ€uft sich auf etwa 35.000, das sind etwa 50% der dort inhaftierten Menschen.

Diese vielen Tausend haben kein Grab. Ihre Asche wurde in die Gusen gekippt und auf den Feldern als DĂŒnger verstreut, weswegen der Verband „Schwarzes Kreuz“, welcher der Kriegsopfer gedenkt, sie zur St. Georgener Allerheiligenfeier mit keinem Wort erwĂ€hnt. Genauso wenig, wie sich fĂŒr sie am dortigen Friedhof eine Gedenktafel fĂ€nde. Tafeln, die an die Ermordeten erinnern, sieht man nur beim Krematorium, der einzigen Stelle, wo die Angehörigen den Tod ihrer Lieben verorten können. Das Krematorium befindet sich am Eingang der Wohnsiedlung, die nach dem Krieg auf den Fundamenten der HĂ€ftlingsbaracken errichtet wurde. Viele Kerzen brennen rund um die rostenden Brennöfen, viele Blumen und KrĂ€nze werden hingelegt, nicht nur zu Allerheiligen. Auch die Gedenktafeln wurden von den Angehörigen und den wenigen Überlebenden angebracht, nicht von offizieller Seite.

Doch wenigstens ein Grab eines Gusener KZ-Opfers existiert tatsĂ€chlich, und das kam so: Am Tag nach der Befreiung, es muss der 6. Mai 1945 gewesen sein, wankt ein HĂ€ftling den Uferweg an der Gusen entlang, weg vom Lager. Auf der Höhe eines Bauerngehöftes, wo er vermutlich Unterstand suchen wollte, wird er von einem SS-ler, noch in Bewaffnung und Uniform, erschossen. Der Bauernsohn, damals ein Kind, beobachtet den Vorfall: GemĂ€chlich dahingetrabt sei er, der SchĂŒtze, habe, ohne seinen Lauf merklich zu verlangsamen, die Pistole gezogen und abgedrĂŒckt. Und gut gezielt. Der Schuss trifft den HĂ€ftling direkt ĂŒber der Nasenwurzel, er ist sofort tot. Der SS-ler setzt seinen Lauf fort und verschwindet von der BildflĂ€che. Ob er noch sein gewohntes Lauftraining absolvierte oder schon auf der Flucht war, weiß man nicht. Ob er den Mann aus verspĂ€teter „PflichterfĂŒllung“ oder aus sportlichen Motiven erschoss, wird nie zu klĂ€ren sein, geschweige denn die IdentitĂ€t des Mörders. Man kann davon ausgehen, dass es ihm jedenfalls auf einen Mord mehr oder weniger nicht mehr ankam. Vielleicht wollte er einen Zeugen beseitigen oder nur die Gegend von der „Landplage“ der umherirrenden KZ-HĂ€ftlinge befreien. Auch die IdentitĂ€t des Ermordeten bleibt unbekannt. SpĂ€ter, erzĂ€hlt der Bauer, kamen ein paar andere HĂ€ftlinge dazu und betrauerten ihn in einer fremden Sprache. Sie habe nach Polnisch geklungen, darum könnte es sich um einen Polen gehandelt haben. Oder auch nicht. Beide, der Mörder und sein Opfer, sind untergetaucht, jeder auf seine Weise, der eine im Zivilleben, der andere in der Erde.

grab_unbekannter haeftling_gusenSein Vater, erzĂ€hlt der Bauer, habe seine Kinder, die das Loch in der Stirn des Mannes anstarrten, weggescheucht und den Erschossenen zusammen mit den dazugekommenen KZ-lern an Ort und Stelle begraben. Gebete wurden gesprochen. SpĂ€ter habe er darauf einen Stein setzen und eine Inschrift hineinmeißeln lassen „Zum Gedenken dem hier begr. KZ-HĂ€ftling, erschossen am Tag nach der Befreiung“. Das Grab befindet sich heute noch dort, im GestrĂŒpp am Uferweg der Gusen. Kein Angehöriger des Toten weiß davon.

Doch vielleicht trĂ€gt seine ErwĂ€hnung dazu bei, die Erinnerung des Rechtsschutzbeauftragten Herrn Dr. Gottfried Strasser an die „Landplage“ der befreiten KZ-HĂ€ftlinge in Mauthausen und Umgebung ein wenig zurecht zu rĂŒcken. Am Weltbild der „Aula“ wird wohl nicht zu rĂŒtteln sein.

© Sabine Wallinger 11. Feber 2016

Foto 1: Befreiter KZ-HÀftling des Lagers Gusen am 12.5.1945 (http://www.archives.gov/press/press-kits/picturing-the-century-photos/images/sam-gilbert-camp-gusen.jpg)
Foto 2: Sabine Wallinger, Grab unbekannter KZ-HĂ€ftling, erschossen am Tag nach der Befreiung

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Ich stehe fĂŒr soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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