Oberster Gerichtshof entscheidet gegen rechtsextreme Aula
Nun hat die Letztinstanz, der Oberste Gerichtshof (OGH), ĂŒber unseren Antrag auf eine Einstweilige VerfĂŒgung gegen die FPĂ-nahe Zeitschrift Aula entschieden: zugunsten der KlĂ€gerInnen. Wir freuen uns mit den KlĂ€gerInnen, acht Ăberlebende des KZ Mauthausen, Rudolf Gelbard als Ăberlebender des KZ Theresienstadt und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Ăberlebenden Leon Zelman.
Ein kurzer Ăberblick: Die KlĂ€gerInnen fĂŒhren mit GrĂŒner UnterstĂŒtzung zwei Verfahren gegen die rechtsextreme Aula und deren Autor Manfred Duswald, der in einem Artikel KZ-Ăberlebende pauschal als Massenmörder und Landplage bezeichnete: ein medienrechtliches und zivilrechtliches. Im zivilrechtlichen Verfahren wurde nun der Antrag auf Unterlassung der Wiederholung dieser und Ă€hnlicher Aussagen bis zum Ende des Verfahrens in zwei Instanzen gewonnen. Der OGH bestĂ€tigte nun als Letztinstanz die vorhergehende Entscheidung.
Es wurde uns nicht nur in der Auslegung des Bedeutungsinhalts des Duswald-Artikels recht gegeben â also wie der Artikel inhaltlich zu verstehen ist â, sondern explizit auch die sogenannte âAktivlegitimationâ der zehn KlĂ€gerInnen anerkannt: Bislang war es in der österreichischen Rechtsprechung sehr schwierig, eine Klagslegitimation von einzelnen Mitgliedern eines sehr groĂen beschuldigten Kollektiv zu bekommen. Im Fall der Mauthausen-Befreiten wĂ€ren das ca. 17.000 betroffene Mitglieder eines Kollektivs. Der OGH stellte in seiner stĂ€ndigen Rechtssprechung darauf ab, dass es einem so groĂen Kollektiv an der Ăberschaubarkeit und damit an der Betroffenheit der einzelnen Mitglieder mangle.
In unserem Fall ist es nun jedoch gelungen, fĂŒr alle KlĂ€gerInnen eine persönliche Betroffenheit von der konkreten Diffamierung durch den Aula-Artikel unter Beweis zu stellen, in dem deren jeweiliges Lebensschicksal (WiderstandskĂ€mpfer bzw. aus politischen oder rassischen GrĂŒnden Verfolgte bzw. eine Nachfahrin eines aus rassischen GrĂŒnden Verfolgten) ins Treffen gefĂŒhrt wurde. Diese persönliche Betroffenheit wurde vom OGH ausdrĂŒcklich anerkannt, womit das Kriterium der Ăberschaubarkeit in den Hintergrund rĂŒckte.
Wir gehen nun zusammen mit unserer AnwĂ€ltin Maria Windhager davon aus, dass wir auch das zivilrechtliche Hauptverfahren gewinnen werden, weil die entscheidende Rechtsfrage bereits vom OGH beantwortet wurde. Der Umstand, dass der OGH die persönliche Betroffenheit der KlĂ€ger anerkennt, hat wohl eine historische Dimension, denn dadurch wird es kĂŒnftig mehr Klagen in Ă€hnlich gelagerten FĂ€llen geben können.
Hochrangie FPĂ-PolitikerInnen, wie zuletzt der gescheiterte BundesprĂ€sidentschaftskandidat Norbert Hofer, sollten es sich zukĂŒnftig genau ĂŒberlegen, ob sie mit einer Zeitschrift posieren, ĂŒber deren Artikel zuletzt der OHG sagt, dass es hierbei ânicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an IntensitĂ€t kaum zu ĂŒberbietende VorwĂŒrfe von kriminellem Verhaltenâ handelt.
Ist es ein juristischer Befreiungsschlag? Das Landesgericht fĂŒr Zivilrechtssachen in Graz hat eine âEinstweilige VerfĂŒgungâ erlassen: Die Zeitschrift âAulaâ und ihr Autor Manfred Duswald dĂŒrfen nicht mehr schreiben, im Jahre 1945 befreite ehemalige KZ-HĂ€ftlinge seien âMassenmörderâ und von der Bevölkerung als âLandplageâ empfunden worden. Auch Ă€hnliche Aussagen sind verboten. Zur Vorgeschichte: 
Sein Vater, erzĂ€hlt der Bauer, habe seine Kinder, die das Loch in der Stirn des Mannes anstarrten, weggescheucht und den Erschossenen zusammen mit den dazugekommenen KZ-lern an Ort und Stelle begraben. Gebete wurden gesprochen. SpĂ€ter habe er darauf einen Stein setzen und eine Inschrift hineinmeiĂeln lassen âZum Gedenken dem hier begr. KZ-HĂ€ftling, erschossen am Tag nach der Befreiungâ. Das Grab befindet sich heute noch dort, im GestrĂŒpp am Uferweg der Gusen. Kein Angehöriger des Toten weiĂ davon.