SkandalbegrĂŒndung der Grazer Staatsanwaltschaft
Nach meiner Anzeige gegen den als rechtsextrem bekannten Aula-Autor Fred Duswald (u.a. in den 1970er-Jahren FunktionĂ€r der spĂ€ter verbotenen NDP unter Norbert Burger) und den Herausgeber der Aula, Martin Pfeiffer, hatte ich aus Kenntnis anderer FĂ€lle befĂŒrchtet, dass es zu keiner Anklage gegen die beiden Herren kommen wĂŒrde, obwohl sich das Zentralorgan der FPĂ-Burschenschafter, die Aula, zunehmend in Richtung neonazistisch bewegt. Womit ich nicht gerechnet hatte, war die Art, wie die Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft Graz begrĂŒndet wurde. Nicht nur ich, sĂ€mtliche von mir befragten ExpertInnen waren schockiert. Daher habe ich an den Justizminister eine Parlamentarische Anfrage, die auch den Aula-Artikel und das BegrĂŒndungsschreiben der Staatsanwaltschaft Graz enthĂ€lt, gestellt. Gestern berichtete die ZiB 2 darĂŒber.
Meine zentralen Kritikpunkte:
Die BegrĂŒndung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens gegen den Aula-Herausgeber und gegen den Autor Fred Duswald beruht wohl ausschlieĂlich auf dem Aula-Artikel selbst und einem kurzen Verlagstext zum Buch, das Duswald in seinem Artikel vermeintlich rezensiert hat. Es wurden offensichtlich weder Fachleute noch die Autorin des angeblich von Duswald besprochenen Buches hinzugezogen. Auch SekundĂ€rliteratur als Basis fĂŒr die BegrĂŒndung wurde offensichtlich nicht verwendet.
In der EinstellungsbegrĂŒndung wird in skandalöser Weise indirekt die NS-Judikatur fortgeschrieben, indem die wĂ€hrend der NS-Zeit als âKriminelleâ internierten KZ-HĂ€ftlinge nach der âallgemeinen Lebenserfahrungâ (wie es in der BegrĂŒndung wortwörtlich heiĂt!) aufgrund ihrer kriminellen Energie Straftaten auch nach der Befreiung verĂŒbt hĂ€tten.
Zudem lĂ€sst die Staatsanwaltschaft jeglichen historischen Kontext auĂer Acht, wodurch es etwa als ânachvollziehbarâ bezeichnet wird, dass die befreiten HĂ€ftlinge âeine BelĂ€stigung fĂŒr die betroffenen Gebiete Ăsterreichsâ darstellten. Die Staatsanwaltschaft ĂŒbernimmt hier ungeniert die TĂ€ter-Opfer-Umkehr des Autors.
Die Autorin des von Duswald rezensierten Buches distanziert sich aufs SchĂ€rfste von der Besprechung, wirft ein, dass Duswald die von ihr recherchierten Fakten verdreht habe und bezichtigt Duswald in einer schriftlichen Stellungnahme der LĂŒge. Ein Faktum, das die Staatsanwaltschaft nicht interessiert haben dĂŒrfte.
Das Verfahren gegen Duswald und Pfeiffer war berichtspflichtig, was bedeutet, dass die EinstellungsbegrĂŒndung in den oberen Etagen (Oberstaatsanwaltschaft, Justizministerium) gutgeheiĂen wurde. Meiner Information nach könnte die BegrĂŒndung nicht von der unterzeichneten StaatsanwĂ€ltin, sondern sogar von einem renommierten Staatsanwalt verfasst worden sein.
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ĂVP) bescheinigt der österreichischen Justiz eine mangelhafte Auseinandersetzung in der Vergangenheit mit ihrer Rolle im Nationalsozialismus. Aus der AuĂensicht als Strafrechtsprofessor konnte er in den 1980er-, 1990er- und 2000er-Jahren keine VergangenheitsbewĂ€ltigung beobachten, sagte der Minister bei einer Diskussionsveranstaltung zur Rolle der Justiz vor, wĂ€hrend und nach der Zeit des Nationalsozialismus am Bezirksgericht Meidling am Montagabend (18.1.2016, H.W.). (http://derstandard.at/2000029370409/Brandstetter-fordert-Erinnerungskultur-der-Justiz-ein)
Justizminister Brandstetter hat nun bis Ende MĂ€rz Zeit, auf meine Parlamentarische Anfrage, in der ich ihn ĂŒber das Zustandekommen dieser BegrĂŒndung befrage, zu antworten. 71 Jahre nach Ende des Holocaust muss klar sein, wer die TĂ€ter und wer die Opfer waren. Am 15. Mai werde ich bei der Befreiungsfeier des KZ Mauthausen wieder auf einige treffen, die das oberösterreichische Vernichtungslager und seine Mordmaschinerie ĂŒberlebt haben. Gerade ihnen sind wir es schuldig, dass wir eine neuerliche Verunglimpfung der Opfer nicht widerspruchslos akzeptieren. Das mĂŒssen auch die Staatsanwaltschaft Graz und das Justizministerium zur Kenntnis nehmen.

Stell Dir vor: Du willst in die KZ-GedenkstĂ€tte Mauthausen, kommst mit dem Zug oder Bus in Mauthausen an, hast einmal einen FuĂmarsch von mindestens 1,3 Kilometer bergauf (!) vor Dir. Wenn Du Pech hast, stehst Du vor verschlossenen TĂŒren: SchlieĂtag, manchmal auch unangekĂŒndigt. Und wenn dann auch noch Winter ist, mit Schneefall oder Eis, dann erfĂ€hrst Du: Es wird nicht gerĂ€umt und âDas Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.â ZustĂ€nde, die der nationalen GedenkstĂ€tte Ăsterreichs unwĂŒrdig sind. Dazu kommt: Es gibt Hinweise, dass Funde von LeichenĂŒberresten nicht ordnungsgemÀà bestattet wurden, dass es bei GrabstĂ€tten teilweise keinerlei Hinweisschilder gibt und dass GruppenfĂŒhrungen wegen Personalmangels abgewiesen werden mĂŒssen.