Schulautonomie: kleine Brötchen statt groĂem Wurf!
Jetzt ist er also da, der Vorschlag der Bundesregierung zur Schulreform. Nein, nicht alles ist schlecht. Nein, von der versprochenen grundlegenden âReformâ kann leider nicht gesprochen werden.
Viele der Punkte, die heute im Ministerrat vorgestellt wurden, sind nĂ€mlich bereits jetzt möglich: GroĂe Bereiche wie die qualitative und quantitative Verbesserung im Bereich der ElementarpĂ€dagogik – Stichworte Bildungsrahmenplan, QualitĂ€tsstandards sowie zweites verpflichtendes Kindergartenjahr – und wichtige Entscheidungen wie die Gemeinsame Schule zumindest in der Modellregion in Vorarlberg lassen weiterhin auf sich warten.
Bis zu acht Schulen unter eine gemeinsame Leitung zu stellen, sehe ich – sagen wir mal – âvorsichtig positivâ: Hier kommt es auf das Kleingedruckte an, denn das klingt sehr stark nach Einsparungen. Was wir aber brauchen, ist ein besseres Angebot fĂŒr die SchĂŒlerInnen! Die Idee, die organisatorische und pĂ€dagogische Leitung zu trennen, ist prinzipiell sinnvoll, die Bildung von gröĂeren Schul-VerbĂŒnden daher zu begrĂŒĂen. Leider wird die gemeinsame Verwaltung von Pflicht- und Bundesschulen auf einen âzweiten Schrittâ verschoben. Damit wird die Segregation im Schulsystem weiter vorangetrieben.
Ob es, wie angekĂŒndigt, gelingt, die 50-Minuten-Einheiten aufzubrechen, ist fraglich: Das gesamte Dienstrecht der LehrerInnen, die Ressourcenzuteilungen an die Schulen und die Stundenplangestaltung basieren auf dieser Einheit. Ich verweise diesbezĂŒglich auf das von mir eingeforderte Jahresarbeitszeitmodell fĂŒr LehrkrĂ€fte, das den Schulen den nötigen Spielraum fĂŒr eine innovative Stundenplangestaltung gegeben hĂ€tte.
Die Abschaffung der KlassenschĂŒlerhöchstzahlen, Teilungsziffern und MindestgruppengröĂen ist positiv. Vor allem höhere Schulen profitieren der erhöhten FlexibilitĂ€t, wenn sie groĂe und auch fĂ€cherĂŒbergreifende Projekte in mehreren Phasen – von der groĂen Vorlesung, ĂŒber die Kleingruppenarbeit bis zur PrĂ€sentation im Plenum â durchfĂŒhren können.
Die Auswahl der LehrkrĂ€fte an die Schulen zu verlagern muss sehr gut vorbereitet werden. Ohne sozialindexbasierter Mittelzuteilung können kleine Schulen und Standorte in sozialen Brennpunkten interessierten BewerberInnen weiterhin keine besonderen Konditionen anbieten. Das benachteiligt sie im Wettbewerb um die besten Köpfe gegenĂŒber gröĂeren Schulen und geht letztlich auf Kosten der SchĂŒlerInnen.
Die ursprĂŒnglich geplante Befristung der LeiterInnenposten auf jeweils fĂŒnf Jahre hĂ€tte die Innovationskraft der Schulen weiter befeuert und die Verantwortung fĂŒr die Schulentwicklung gestĂ€rkt. Schade, dass dafĂŒr in der Regierung keine Mehrheit gefunden wurde. Die angekĂŒndigte Regelung der Definitivstellung nach fĂŒnf Jahren ist nicht neu.
Immerhin bekommen die Standorte mehr Einfluss auf die Personalentwicklung am Standort und können ein maĂgeschneidertes Weiterbildungspaket fĂŒr ihre Schule/ihren Cluster mit den PĂ€dagogischen Hochschulen aushandeln. Um diese neuen Möglichkeiten erfolgreich zu nutzen, brauchen die Standorte und die SchulleiterInnen allerdings Kompetenzen, die bisher nicht Teil des Anforderungsprofils fĂŒr SchulleiterInnen war.
Die angekĂŒndigte Mitsprache der SchulpartnerInnen, die Entparteipolitisierung der LandesschulrĂ€te und auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes bleiben weiterhin offen. Da ist ein Jahr nach der angeblichen âEinigungâ auf eine weitgehende Schulreform noch viel zu viel offen!
Dem der SPĂ zugerechnete Erziehungswissenschafter Karl Heinz Gruber scheint in puncto Bildungspolitik seiner Partei und der Regierung insgesamt inzwischen auch der Kragen geplatzt zu sein. In einem â
Seit 2010 gibt es in Ăsterreich ein verpflichtendes Kindergartenjahr. Laut Homepage des Familienministeriums ist der Besuch fĂŒr alle kostenlos: âKindergartenbesuch (mind. 16 Stunden pro Woche) ist fĂŒr alle Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) verpflichtend und kostenlos. Kostenlos ist der halbtĂ€gige Besuch fĂŒr maximal 20 Stunden.â