18. Oktober 2016

Schulautonomie: kleine Brötchen statt großem Wurf!

2016-10-18T12:55:52+02:0018.10.16, 12:55 |Kategorien: Bildung|Tags: , , , |

Gruene-Schule11Jetzt ist er also da, der Vorschlag der Bundesregierung zur Schulreform. Nein, nicht alles ist schlecht. Nein, von der versprochenen grundlegenden „Reform“ kann leider nicht gesprochen werden.

Viele der Punkte, die heute im Ministerrat vorgestellt wurden, sind nämlich bereits jetzt möglich: Große Bereiche wie die qualitative und quantitative Verbesserung im Bereich der Elementarpädagogik – Stichworte Bildungsrahmenplan, Qualitätsstandards sowie zweites verpflichtendes Kindergartenjahr – und wichtige Entscheidungen wie die Gemeinsame Schule zumindest in der Modellregion in Vorarlberg lassen weiterhin auf sich warten.

Bis zu acht Schulen unter eine gemeinsame Leitung zu stellen, sehe ich – sagen wir mal – „vorsichtig positiv“: Hier kommt es auf das Kleingedruckte an, denn das klingt sehr stark nach Einsparungen. Was wir aber brauchen, ist ein besseres Angebot für die SchülerInnen! Die Idee, die organisatorische und pädagogische Leitung zu trennen, ist prinzipiell sinnvoll, die Bildung von größeren Schul-Verbünden daher zu begrüßen. Leider wird die gemeinsame Verwaltung von Pflicht- und Bundesschulen auf einen „zweiten Schritt“ verschoben. Damit wird die Segregation im Schulsystem weiter vorangetrieben.

Ob es, wie angekündigt, gelingt, die 50-Minuten-Einheiten aufzubrechen, ist fraglich: Das gesamte Dienstrecht der LehrerInnen, die Ressourcenzuteilungen an die Schulen und die Stundenplangestaltung basieren auf dieser Einheit. Ich verweise diesbezüglich auf das von mir eingeforderte Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte, das den Schulen den nötigen Spielraum für eine innovative Stundenplangestaltung gegeben hätte.

Die Abschaffung der Klassenschülerhöchstzahlen, Teilungsziffern und Mindestgruppengrößen ist positiv. Vor allem höhere Schulen profitieren der erhöhten Flexibilität, wenn sie große und auch fächerübergreifende Projekte in mehreren Phasen – von der großen Vorlesung, über die Kleingruppenarbeit bis zur Präsentation im Plenum – durchführen können.

Die Auswahl der Lehrkräfte an die Schulen zu verlagern muss sehr gut vorbereitet werden. Ohne sozialindexbasierter Mittelzuteilung können kleine Schulen und Standorte in sozialen Brennpunkten interessierten BewerberInnen weiterhin keine besonderen Konditionen anbieten. Das benachteiligt sie im Wettbewerb um die besten Köpfe gegenüber größeren Schulen und geht letztlich auf Kosten der SchülerInnen.

Die ursprünglich geplante Befristung der LeiterInnenposten auf jeweils fünf Jahre hätte die Innovationskraft der Schulen weiter befeuert und die Verantwortung für die Schulentwicklung gestärkt. Schade, dass dafür in der Regierung keine Mehrheit gefunden wurde. Die angekündigte Regelung der Definitivstellung nach fünf Jahren ist nicht neu.

Immerhin bekommen die Standorte mehr Einfluss auf die Personalentwicklung am Standort und können ein maßgeschneidertes Weiterbildungspaket für ihre Schule/ihren Cluster mit den Pädagogischen Hochschulen aushandeln. Um diese neuen Möglichkeiten erfolgreich zu nutzen, brauchen die Standorte und die SchulleiterInnen allerdings Kompetenzen, die bisher nicht Teil des Anforderungsprofils für SchulleiterInnen war.

Die angekündigte Mitsprache der SchulpartnerInnen, die Entparteipolitisierung der Landesschulräte und auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes bleiben weiterhin offen. Da ist ein Jahr nach der angeblichen „Einigung“ auf eine weitgehende Schulreform noch viel zu viel offen!

11. Oktober 2016

Aus dem Westen was Neues: die Gemeinsame Schule

2016-10-11T16:57:41+02:0011.10.16, 16:53 |Kategorien: Bildung|Tags: , , , |

Gemeinsame Schule VorarlbergDem der SPÖ zugerechnete Erziehungswissenschafter Karl Heinz Gruber scheint in puncto Bildungspolitik seiner Partei und der Regierung insgesamt inzwischen auch der Kragen geplatzt zu sein. In einem „Kommentar der Anderen“ im Standard macht er seinem Ärger Luft und erteilt Bildungsministerin Sonja Hammerschmid einen , wie ich meine, sehr guten Ratschlag. Das Bildungsreformpaket, das Ex-Bildungsministerin Heinisch-Hosek zusammen mit Staatssekretär Mahrer im November 2015 präsentiert hat und das von letzterem sogar als „geil“ bezeichnet wurde, ist für den Bildungsexperten Gruber wohl gar nicht geil, sondern „ein beängstigender Beleg für die Konzeptlosigkeit und Leichtfertigkeit der österreichischen Bildungspolitik. Das Papier der Bildungsreformkommission ist voller Widersprüche und Unklarheiten.“

Gruber gibt Ministerin Hammerschmid den Rat, das Papier zu den Modellregionen, die laut Regierung auf 15% beschränkt werden sollen, im „ministeriellen Papierkorb“ zu versenken und sich stattdessen „auf das wohlüberlegte, ausgereifte Reformkonzept zu konzentrieren, das eine von der Vorarlberger Landesregierung eingesetzte Forschungsgruppe erarbeitet hat“. Gemeint ist ein über mehrere Jahre erarbeiteter Forschungsbericht, der die Weichen zu einer Gemeinsamen Schule in ganz Vorarlberg stellen soll und bei dem laut Gruber „auf vorbildliche Weise mit ’skandinavischer‘ (oder alemannischer?) Rationalität und Gründlichkeit vorgegangen“ worden sei.

Zusammen mit einer Modellregion in Tirol könne der Westen einen bildungspolitischen „Big Bang“ auslösen, der auch andere sozialdemokratische Landeshauptleute „aus ihrem bildungspolitischen Dornröschenschlaf wecken würde“. Darauf hoffen  BildungsexpertInnen wie Karl Heinz Gruber und ganz besonders auch ich als Grüner Bildungspolitiker.

9. Oktober 2016

Kostenloses verpflichtendes Kindergartenjahr? Nicht für alle!

2016-10-07T07:28:54+02:0009.10.16, 16:47 |Kategorien: Bildung, Gesellschaft, Nationalrat|Tags: |

kindergruppeSeit 2010 gibt es in Österreich ein verpflichtendes Kindergartenjahr. Laut Homepage des Familienministeriums ist der Besuch für alle kostenlos: „Kindergartenbesuch (mind. 16 Stunden pro Woche) ist für alle Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) verpflichtend und kostenlos. Kostenlos ist der halbtägige Besuch für maximal 20 Stunden.“

Stimmt leider nicht. Seit Jahren gibt es Probleme bei der Umsetzung des verpflichtenden Kindergartens in Grenzfällen. Obwohl wir Grünen und auch der Rechnungshof seit Jahren darauf in Anträgen und Berichten hinweisen, hat die zuständige Ministerin Sophie Karmasin im gestrigen Familienausschuss wirklich zum ersten Mal (!) davon gehört – wie sie im Zuge der Diskussion über einen von mir vor einem halben Jahr (!) eingebrachten Antrag freimütig zugegeben hat.

Es gibt Eltern, die ihr Kind nicht am Wohnort in den Kindergarten geben, sondern nahe zu ihrer Arbeitsstelle. Kompliziert wird es dann, wenn Eltern dabei die Grenzen ihres Bundeslandes überschreiten. Wenn zum Beispiel die Eltern und Kinder in Niederösterreich wohnen und nach Wien pendeln – ein nicht so seltener Fall -, gibt es nämlich Probleme. Da beide Eltern in Wien arbeiten, ist es für die Familie oft einfacher, wenn das Kind in der Nähe der Arbeitsstelle einen Kindergarten besucht.

Der Bund unterstützt das verpflichtende Kindergartenjahr finanziell mit 70 Mio Euro jährlich und zahlt die Förderung je nach dem Wohnort des Kindes an die Bundesländer aus. Die meisten Bundesländer haben untereinander bereits eine Vereinbarung für diese Fälle getroffen. Damit ist in der Regel sichergestellt, dass auch ein „grenzüberschreitender“ Kindergartenbesuch für Eltern kostenfrei bleibt. Ausnahme bleiben seit Jahren Wien und Niederösterreich. Die beiden Bundesländer können sich nicht einigen, wie sie in hierbei vorgehen. Leidtragende sind Eltern, die für den Kindergartenbesuch zahlen müssen, obwohl der Besuch verpflichtend vorgeschrieben ist und daher kostenlos sein müsste.

Im letzten Familienausschuss war mein oben erwähnter Antrag zur Lösung dieses Problems auf der Tagesordnung. Wir haben die Familienministerin aufgefordert, eine bundesweite Lösung zu finden, dass die Kostenfreiheit für alle Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr garantiert ist. Die Reaktion von SPÖ und ÖVP war ernüchternd: Für die Ministerin ist das Problem allen Ernstes neu und anstatt es bei den bevorstehenden Verhandlungen über das zweite verpflichtende Kindergartenjahr aufzunehmen, wurde unser Antrag mit Regierungsmehrheit vertagt. Mit einer Vertagung wird der Antrag somit aufs Abstellgleis befördert. Die Regierung sagt damit weder ja noch nein und muss sich damit auch nicht länger beschäftigen.

Die betroffenen Eltern müssen daher weiter zahlen!

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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