13. April 2017

Die blaue Schule: Alles, was rechts ist.

2017-04-13T16:45:35+02:0013.04.17, 16:45 |Kategorien: Bildung, Geschichte und Rechtsextremismus, Nationalrat, Parteien|Tags: , , , |

Es ging turbulent zu bei der letzten Plenarsitzung im Nationalrat am 30. MĂ€rz. Die obige Rede war an jenem Tag bereits meine zweite Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt: Eigentlich ging es um die vom Justizminister nach dem Aula-Skandal veranlassten und nun versprochenen EinfĂŒhrung verpflichtender zeitgeschichtlicher Module fĂŒr angehende RichterInnen und StaatsanwĂ€ltInnen. Schnell wurde daraus eine Diskussion ĂŒber den Typus einer „blauen Schule“, wie ihn die FPÖ wohl wĂŒnscht. Gesehen haben wir es in Oberösterreich am Beispiel der Intervention durch den NRAbg. Roman Haider am BORG Honauerstraße in Linz. Auch Parteichef Strache sah sich bemĂŒĂŸigt, spontan ans Rednerpult zu schreiten, um die Rolle des unschuldigen Opferlamms zu spielen (hier nachzusehen: https://www.youtube.com/watch?v=b6s5XV10Ugk&list=PLPMdAN8iedntT7tVrTEUFaHe9JEwL8NO1&index=60). Strache sei im Übrigen geraten, dass gut daran tun wĂŒrde, die Gesetzeslage zu studieren, bevor die Erregung zu groß wird. KostenbeitrĂ€ge fĂŒr Schulveranstaltungen (z.B. VortrĂ€ge) sind nicht illegal, wie es Strache behauptet, sondern unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulĂ€ssig. Aber ich erwarte mir ohnehin nicht, dass es der FPÖ auch nur in irgendeinem Punkt um eine etwaige Beachtung der Gesetzeslage geht. Es geht ihr wohl nicht ums Recht, sondern ums Prinzip: Gestattet ist in blauen Schulen alles, was rechts ist.

Hier meine vorangehende Rede zur Justizreform:

15. Februar 2017

„Aula“ zum Widerruf und zur Übernahme der Verfahrenskosten gezwungen

2017-02-15T20:06:01+01:0015.02.17, 11:38 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

„Volkswagens ewiggestriger Kult mit der Schuld […]. Die Volkswagen-FĂŒhrung denkt nur an Auschwitz. Der Einstieg ins Buß-Busineß [sic!] erfolgte vor drei Jahrzehnten. Seither ist VW gemeinsam mit dem Internationalen Auschwitz-Komitee (IAK) auf den ‚Ort der Erinnerung und des Lernens‘ fixiert. […] Mit dem Engagement verbindet Volkswagen einen volkspĂ€dagogischen Auftrag. Viermal im Jahr fahren unschuldige VW-Lehrlinge fĂŒr jeweils vierzehn Tage nach Auschwitz, um durch den ‚Kult mit der Schuld‘ (Heinz Nawratil) der Umerziehung unterworfen zu werden.“ (Fred Duswald, Die Aula 9/2015, S. 26 f.)*

Dieses Zitat ist eines von vielen, das die politische Stoßrichtung des Zentralorgans des Freiheitlichen Akademikerverbands (FAV) und ihres Autors Fred Duswald gut charakterisiert: Die ohnehin sehr spĂ€t erfolgte Aufarbeitung der unrĂŒhmlichen Geschichte des VW-Konzerns im Nationalsozialismus als Einstieg ins „Buß-Business“ zu diffamieren und den Besuch von Jugendlichen im Vernichtungslager Auschwitz zur „Umerziehung“ zu stilisieren, gehört zum geschichtsrevisionistischen Standardrepertoire von Fred Duswald und anderer Stammautoren der Aula.

Der gestrige Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens gegen die Aula, das ehemalige KZ-HĂ€ftlinge und die Tochter von Leon Zelman gefĂŒhrt haben, wird ein herber Schlag ins Gesicht der rechtsextremen Zeitschrift und ihrer Gefolgschaft sein, denn in der April-Nummer wird das zu lesen sein:

WIDERRUF
Wir haben in der Ausgabe Juli/August 2015 der „Die Aula – Das freiheitliche Monatsmagazin – unabhĂ€ngig & unangepasst“ im Artikel mit dem Titel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ die falschen Behauptungen verbreitet, die ehemaligen HĂ€ftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/Außenlager oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder fĂŒr die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plĂŒndernd, mordend und schĂ€ndend geplagt und schwerste Verbrechen begangen.
Wir widerrufen hiermit diese Behauptungen als unwahr.
Dr. Manfred Werner Duswald, Aula Verlag Ges.m.b.H. (Martin Pfeiffer)

Ich bin sehr erleichtert ĂŒber die nun gerichtlich erwirkte definitive KlĂ€rung, dass es in Österreich ab sofort nicht mehr erlaubt ist, Holocaust-Überlebende in einer derartig menschenverachtenden Weise zu beleidigen, wie es die Aula mehrfach getan hatte. Diese nun erzwungene Klarstellung ist eine ĂŒberaus notwendige Korrektur der seinerzeitigen skandalösen BegrĂŒndung der Einstellung des Verfahrens gegen die Aula und den Autor des Artikels durch die Grazer Staatsanwaltschaft, die national und international viel Schaden angerichtet hat.

ÜberprĂŒfung der Aula nach dem Verbotsgesetz

Es ist aber auch klar, dass es mit dem nunmehrigen Ausgang des Verfahrens nicht zu Ende sein kann. Jetzt ist dringend zu klĂ€ren, ob die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands nicht nur als rechtsextrem, sondern auch als antisemitisch und sogar geschichtsrevisionistisch eingestufte Zeitschrift nicht dem Verbotsgesetz zu unterwerfen ist. Gleichzeitig sollte sich die FPÖ sehr genau ĂŒberlegen, ob sie diese widerwĂ€rtige Zeitschrift weiterhin als das Zentralorgan der ihr nahestehenden Burschenschaften halten und mit Inseraten und Wortspenden unterstĂŒtzen will.

Dass die Aula den diffamierenden Artikel als unwahr widerrufen muss und zudem die Kosten fĂŒr das Verfahren zu tragen hat, ist auch eine Genugtuung fĂŒr die KlĂ€ger und fĂŒr die KlĂ€gerin. Es ist ĂŒberaus anerkennenswert, dass die neun KZ-Überlebenden und die Tochter von Leon Zelman, Caroline Shklarek-Zelman, nach der verheerenden ursprĂŒnglichen Einstellung des Verfahrens den Gang vors Gericht gewagt haben. Wir sind ihnen zu großem Dank verpflichtet, denn ohne sie wĂ€re diese gerichtliche KlĂ€rung nicht möglich gewesen. Gleichzeitig ist auch dem Bund sozialdemokratischer FreiheitskĂ€mpfer/innen und der SPÖ fĂŒr die UnterstĂŒtzung der Klage zu danken.
* zitiert nach: http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/rechtsextreme-organisationen/die-aula/zitate-ab-2011

10. Januar 2017

Oberster Gerichtshof entscheidet gegen rechtsextreme Aula

2017-01-10T22:24:06+01:0010.01.17, 18:44 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , |

hofer_aula_kleinNun hat die Letztinstanz, der Oberste Gerichtshof (OGH), ĂŒber unseren Antrag auf eine Einstweilige VerfĂŒgung gegen die FPÖ-nahe Zeitschrift Aula entschieden: zugunsten der KlĂ€gerInnen. Wir freuen uns mit den KlĂ€gerInnen, acht Überlebende des KZ Mauthausen, Rudolf Gelbard als Überlebender des KZ Theresienstadt und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Überlebenden Leon Zelman.

Ein kurzer Überblick: Die KlĂ€gerInnen fĂŒhren mit GrĂŒner UnterstĂŒtzung zwei Verfahren gegen die rechtsextreme Aula und deren Autor Manfred Duswald, der in einem Artikel KZ-Überlebende pauschal als Massenmörder und Landplage bezeichnete: ein medienrechtliches und zivilrechtliches. Im zivilrechtlichen Verfahren wurde nun der Antrag auf Unterlassung der Wiederholung dieser und Ă€hnlicher Aussagen bis zum Ende des Verfahrens in zwei Instanzen gewonnen. Der OGH bestĂ€tigte nun als Letztinstanz die vorhergehende Entscheidung.

Es wurde uns nicht nur in der Auslegung des Bedeutungsinhalts des Duswald-Artikels recht gegeben – also wie der Artikel inhaltlich zu verstehen ist –, sondern explizit auch die sogenannte „Aktivlegitimation“ der zehn KlĂ€gerInnen anerkannt: Bislang war es in der österreichischen Rechtsprechung sehr schwierig, eine Klagslegitimation von einzelnen Mitgliedern eines sehr großen beschuldigten Kollektiv zu bekommen. Im Fall der Mauthausen-Befreiten wĂ€ren das ca. 17.000 betroffene Mitglieder eines Kollektivs. Der OGH stellte in seiner stĂ€ndigen Rechtssprechung darauf ab, dass es einem so großen Kollektiv an der Überschaubarkeit und damit an der Betroffenheit der einzelnen Mitglieder mangle.

In unserem Fall ist es nun jedoch gelungen, fĂŒr alle KlĂ€gerInnen eine persönliche Betroffenheit von der konkreten Diffamierung durch den Aula-Artikel unter Beweis zu stellen, in dem deren jeweiliges Lebensschicksal (WiderstandskĂ€mpfer bzw. aus politischen oder rassischen GrĂŒnden Verfolgte bzw. eine Nachfahrin eines aus rassischen GrĂŒnden Verfolgten) ins Treffen gefĂŒhrt wurde. Diese persönliche Betroffenheit wurde vom OGH ausdrĂŒcklich anerkannt, womit das Kriterium der Überschaubarkeit in den Hintergrund rĂŒckte.

Wir gehen nun zusammen mit unserer AnwĂ€ltin Maria Windhager davon aus, dass wir auch das zivilrechtliche Hauptverfahren gewinnen werden, weil die entscheidende Rechtsfrage bereits vom OGH beantwortet wurde. Der Umstand, dass der OGH die persönliche Betroffenheit der KlĂ€ger anerkennt, hat wohl eine historische Dimension, denn dadurch wird es kĂŒnftig mehr Klagen in Ă€hnlich gelagerten FĂ€llen geben können.

Hochrangie FPÖ-PolitikerInnen, wie zuletzt der gescheiterte BundesprĂ€sidentschaftskandidat Norbert Hofer, sollten es sich zukĂŒnftig genau ĂŒberlegen, ob sie mit einer Zeitschrift posieren, ĂŒber deren Artikel zuletzt der OHG sagt, dass es hierbei „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an IntensitĂ€t kaum zu ĂŒberbietende VorwĂŒrfe von kriminellem Verhalten“ handelt.

WofĂŒr ich stehe?

Ich stehe fĂŒr soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles ĂŒber meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, AntrĂ€ge und Ausschussarbeit.


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