15. Februar 2017

„Aula“ zum Widerruf und zur Übernahme der Verfahrenskosten gezwungen

2017-02-15T20:06:01+01:0015.02.17, 11:38 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

„Volkswagens ewiggestriger Kult mit der Schuld […]. Die Volkswagen-Führung denkt nur an Auschwitz. Der Einstieg ins Buß-Busineß [sic!] erfolgte vor drei Jahrzehnten. Seither ist VW gemeinsam mit dem Internationalen Auschwitz-Komitee (IAK) auf den ‚Ort der Erinnerung und des Lernens‘ fixiert. […] Mit dem Engagement verbindet Volkswagen einen volkspädagogischen Auftrag. Viermal im Jahr fahren unschuldige VW-Lehrlinge für jeweils vierzehn Tage nach Auschwitz, um durch den ‚Kult mit der Schuld‘ (Heinz Nawratil) der Umerziehung unterworfen zu werden.“ (Fred Duswald, Die Aula 9/2015, S. 26 f.)*

Dieses Zitat ist eines von vielen, das die politische Stoßrichtung des Zentralorgans des Freiheitlichen Akademikerverbands (FAV) und ihres Autors Fred Duswald gut charakterisiert: Die ohnehin sehr spät erfolgte Aufarbeitung der unrühmlichen Geschichte des VW-Konzerns im Nationalsozialismus als Einstieg ins „Buß-Business“ zu diffamieren und den Besuch von Jugendlichen im Vernichtungslager Auschwitz zur „Umerziehung“ zu stilisieren, gehört zum geschichtsrevisionistischen Standardrepertoire von Fred Duswald und anderer Stammautoren der Aula.

Der gestrige Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens gegen die Aula, das ehemalige KZ-Häftlinge und die Tochter von Leon Zelman geführt haben, wird ein herber Schlag ins Gesicht der rechtsextremen Zeitschrift und ihrer Gefolgschaft sein, denn in der April-Nummer wird das zu lesen sein:

WIDERRUF
Wir haben in der Ausgabe Juli/August 2015 der „Die Aula – Das freiheitliche Monatsmagazin – unabhängig & unangepasst“ im Artikel mit dem Titel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ die falschen Behauptungen verbreitet, die ehemaligen Häftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/Außenlager oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder für die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plündernd, mordend und schändend geplagt und schwerste Verbrechen begangen.
Wir widerrufen hiermit diese Behauptungen als unwahr.
Dr. Manfred Werner Duswald, Aula Verlag Ges.m.b.H. (Martin Pfeiffer)

Ich bin sehr erleichtert über die nun gerichtlich erwirkte definitive Klärung, dass es in Österreich ab sofort nicht mehr erlaubt ist, Holocaust-Überlebende in einer derartig menschenverachtenden Weise zu beleidigen, wie es die Aula mehrfach getan hatte. Diese nun erzwungene Klarstellung ist eine überaus notwendige Korrektur der seinerzeitigen skandalösen Begründung der Einstellung des Verfahrens gegen die Aula und den Autor des Artikels durch die Grazer Staatsanwaltschaft, die national und international viel Schaden angerichtet hat.

Überprüfung der Aula nach dem Verbotsgesetz

Es ist aber auch klar, dass es mit dem nunmehrigen Ausgang des Verfahrens nicht zu Ende sein kann. Jetzt ist dringend zu klären, ob die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands nicht nur als rechtsextrem, sondern auch als antisemitisch und sogar geschichtsrevisionistisch eingestufte Zeitschrift nicht dem Verbotsgesetz zu unterwerfen ist. Gleichzeitig sollte sich die FPÖ sehr genau überlegen, ob sie diese widerwärtige Zeitschrift weiterhin als das Zentralorgan der ihr nahestehenden Burschenschaften halten und mit Inseraten und Wortspenden unterstützen will.

Dass die Aula den diffamierenden Artikel als unwahr widerrufen muss und zudem die Kosten für das Verfahren zu tragen hat, ist auch eine Genugtuung für die Kläger und für die Klägerin. Es ist überaus anerkennenswert, dass die neun KZ-Überlebenden und die Tochter von Leon Zelman, Caroline Shklarek-Zelman, nach der verheerenden ursprünglichen Einstellung des Verfahrens den Gang vors Gericht gewagt haben. Wir sind ihnen zu großem Dank verpflichtet, denn ohne sie wäre diese gerichtliche Klärung nicht möglich gewesen. Gleichzeitig ist auch dem Bund sozialdemokratischer Freiheitskämpfer/innen und der SPÖ für die Unterstützung der Klage zu danken.
* zitiert nach: http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/rechtsextreme-organisationen/die-aula/zitate-ab-2011

10. Januar 2017

Oberster Gerichtshof entscheidet gegen rechtsextreme Aula

2017-01-10T22:24:06+01:0010.01.17, 18:44 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , |

hofer_aula_kleinNun hat die Letztinstanz, der Oberste Gerichtshof (OGH), über unseren Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen die FPÖ-nahe Zeitschrift Aula entschieden: zugunsten der KlägerInnen. Wir freuen uns mit den KlägerInnen, acht Überlebende des KZ Mauthausen, Rudolf Gelbard als Überlebender des KZ Theresienstadt und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Überlebenden Leon Zelman.

Ein kurzer Überblick: Die KlägerInnen führen mit Grüner Unterstützung zwei Verfahren gegen die rechtsextreme Aula und deren Autor Manfred Duswald, der in einem Artikel KZ-Überlebende pauschal als Massenmörder und Landplage bezeichnete: ein medienrechtliches und zivilrechtliches. Im zivilrechtlichen Verfahren wurde nun der Antrag auf Unterlassung der Wiederholung dieser und ähnlicher Aussagen bis zum Ende des Verfahrens in zwei Instanzen gewonnen. Der OGH bestätigte nun als Letztinstanz die vorhergehende Entscheidung.

Es wurde uns nicht nur in der Auslegung des Bedeutungsinhalts des Duswald-Artikels recht gegeben – also wie der Artikel inhaltlich zu verstehen ist –, sondern explizit auch die sogenannte „Aktivlegitimation“ der zehn KlägerInnen anerkannt: Bislang war es in der österreichischen Rechtsprechung sehr schwierig, eine Klagslegitimation von einzelnen Mitgliedern eines sehr großen beschuldigten Kollektiv zu bekommen. Im Fall der Mauthausen-Befreiten wären das ca. 17.000 betroffene Mitglieder eines Kollektivs. Der OGH stellte in seiner ständigen Rechtssprechung darauf ab, dass es einem so großen Kollektiv an der Überschaubarkeit und damit an der Betroffenheit der einzelnen Mitglieder mangle.

In unserem Fall ist es nun jedoch gelungen, für alle KlägerInnen eine persönliche Betroffenheit von der konkreten Diffamierung durch den Aula-Artikel unter Beweis zu stellen, in dem deren jeweiliges Lebensschicksal (Widerstandskämpfer bzw. aus politischen oder rassischen Gründen Verfolgte bzw. eine Nachfahrin eines aus rassischen Gründen Verfolgten) ins Treffen geführt wurde. Diese persönliche Betroffenheit wurde vom OGH ausdrücklich anerkannt, womit das Kriterium der Überschaubarkeit in den Hintergrund rückte.

Wir gehen nun zusammen mit unserer Anwältin Maria Windhager davon aus, dass wir auch das zivilrechtliche Hauptverfahren gewinnen werden, weil die entscheidende Rechtsfrage bereits vom OGH beantwortet wurde. Der Umstand, dass der OGH die persönliche Betroffenheit der Kläger anerkennt, hat wohl eine historische Dimension, denn dadurch wird es künftig mehr Klagen in ähnlich gelagerten Fällen geben können.

Hochrangie FPÖ-PolitikerInnen, wie zuletzt der gescheiterte Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer, sollten es sich zukünftig genau überlegen, ob sie mit einer Zeitschrift posieren, über deren Artikel zuletzt der OHG sagt, dass es hierbei „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten“ handelt.

25. November 2016

Norbert Hofer: mit der Aula „auf Du und Du“

2016-11-25T12:18:58+01:0025.11.16, 11:02 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , |

hofer_aulaDieses Bild ist in der November-Ausgabe der rechtsextremen Aula erschienen. Dort erfahren wir, Norbert Hofer „schätze“ das „freiheitliche Magazin des Dritten Lagers sehr“. So sehr, dass er mit der Aula „auf Du und Du“ sei.

In Interviews aus der letzten Zeit hatte Hofer sein Verhältnis zur Aula noch etwas kühler beschrieben: Anfang Februar meinte er auf die Aula angesprochen, die FPÖ habe mit der Zeitschrift nichts zu tun („Weder habe ich die Zeitschrift gelesen, noch ist diese ein Organ der FPÖ“). Das aber, nachdem die Aula und ihr Autor Manfred Duswald massiv in die öffentliche Kritik gekommen waren und in Folge dessen sowohl zivil- als auch medienrechtliche Klagen eingereicht wurden. Inzwischen verfügten Gerichte in zwei Instanzen, dass die Aula ihre diffamierenden Bemerkungen über befreite ehemalige KZ-Häftlinge bis auf Weiteres nicht mehr wiederholen darf. Die Begründung ist eindeutig: „Das Rekursgericht schließt sich weiters den Ausführungen des österreichischen Presserats dahin an, dass es dem Autor offensichtlich darum gegangen ist, die KZ-Opfer generell als Verbrecher zu stigmatisieren.“ Weiters heißt es: „Mit den inkriminierten Äußerungen werden der Gruppe der ehemaligen KZ-Häftlinge, die 1945 befreit wurden, Straftaten wie Mord, Raub, Plünderung und Schändung unterstellt und sie werden als Landplage und (schon vor der Inhaftierung) Kriminelle bezeichnet. Damit wird diese Gruppe von Menschen im Sinne des § 1330 Abs 1 und Abs 2 ABGB beleidigt und in ihrem Ruf beeinträchtigt.“

So ist es auch gut nachvollziehbar, wenn der im medienrechtlichen Verfahren zuständige Richter während des Prozesses im September 2016 äußerte, es könne einem bei der Lektüre des Artikels das Essen hochkommen.

Die Aula, in einer Selbstbezeichnung das Flaggschiff des Dritten Lagers, war jedoch mit der FPÖ immer sehr eng verbunden. Zarte Distanzierungsversuche waren zwar dort und da zu hören, aber erst nachdem die Aula durch den Skandalartikel zum Schmuddelkind unter den rechtsextremen und neonazistischen Publikationen wurde. Nicht jedoch für Hofer und vermutlich mehrere seiner Parteikameraden. Denn die Verbindungen der Aula mit der FPÖ sind über Hofer hinaus immer dauerhaft und sehr eng gewesen: Heinz-Christian Strache hat bereits im Jahr 2003 bekräftigt, dass die Aula in ihm „immer einen verlässlichen Ansprechpartner finden [wird]“. Dies trotz der Tatsache, dass sich das „freiheitliche Magazin“ (Eigenbezeichnung) klar rechtsextrem war und im Grunde die Frage zu stellen ist, ob sie nicht als neonazistisch zu klassifizieren ist. Das Blatt radikalisierte sich unter der „Schriftleitung“ von Otto Scrinzi und Martin Pfeiffer seit 2004 zunehmend.
Gering waren dennoch die Berührungsängste von FPÖ-Kadern und -MandatarInnen, die fortan wieder regelmäßig mit Interviews und auch Artikeln vertreten waren und Inserate schalteten. Einen Anstieg der FPÖ-Beteiligung erleben wir freilich durch die Bundespräsidentschaftswahl.

Nicht verwunderlich daher, dass zum 60-jährigen Bestehen der Aula Ende 2011 eine illustre Schar aus der blauen Parteiriege zur Gratulation antrat: neben Strache auch Barbara Rosenkranz, Johann Gudenus, Manfred Haimbuchner, Mario Eustacchio, Detlef Wimmer … Und man hatte quasi ein passendes Geburtstagsgeschenk in der Tasche: Das 1998 aus dem FPÖ-Parteiprogramm gestrichene Bekenntnis zur „deutschen Volksgemeinschaft“ wurde – wohl zur Freude des Aula-Klientels – ins FPÖ-Parteiprogramm aufgenommen. Hofer bezeichnete dies gegenüber der Aula als Rücknahme des Haiderschen „Kniefall[s]“.* Er war es schließlich auch, der als stellvertretender FPÖ-Obmann verantwortlich für das neue Programm zeichnete.

*vgl. http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/neues-von-ganz-rechts/archiv/februar-2016/die-fpoe-und-das-freiheitliche-magazin

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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