25. November 2016

Norbert Hofer: mit der Aula „auf Du und Du“

2016-11-25T12:18:58+01:0025.11.16, 11:02 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , |

hofer_aulaDieses Bild ist in der November-Ausgabe der rechtsextremen Aula erschienen. Dort erfahren wir, Norbert Hofer „schĂ€tze“ das „freiheitliche Magazin des Dritten Lagers sehr“. So sehr, dass er mit der Aula „auf Du und Du“ sei.

In Interviews aus der letzten Zeit hatte Hofer sein VerhĂ€ltnis zur Aula noch etwas kĂŒhler beschrieben: Anfang Februar meinte er auf die Aula angesprochen, die FPÖ habe mit der Zeitschrift nichts zu tun („Weder habe ich die Zeitschrift gelesen, noch ist diese ein Organ der FPÖ“). Das aber, nachdem die Aula und ihr Autor Manfred Duswald massiv in die öffentliche Kritik gekommen waren und in Folge dessen sowohl zivil- als auch medienrechtliche Klagen eingereicht wurden. Inzwischen verfĂŒgten Gerichte in zwei Instanzen, dass die Aula ihre diffamierenden Bemerkungen ĂŒber befreite ehemalige KZ-HĂ€ftlinge bis auf Weiteres nicht mehr wiederholen darf. Die BegrĂŒndung ist eindeutig: „Das Rekursgericht schließt sich weiters den AusfĂŒhrungen des österreichischen Presserats dahin an, dass es dem Autor offensichtlich darum gegangen ist, die KZ-Opfer generell als Verbrecher zu stigmatisieren.“ Weiters heißt es: „Mit den inkriminierten Äußerungen werden der Gruppe der ehemaligen KZ-HĂ€ftlinge, die 1945 befreit wurden, Straftaten wie Mord, Raub, PlĂŒnderung und SchĂ€ndung unterstellt und sie werden als Landplage und (schon vor der Inhaftierung) Kriminelle bezeichnet. Damit wird diese Gruppe von Menschen im Sinne des § 1330 Abs 1 und Abs 2 ABGB beleidigt und in ihrem Ruf beeintrĂ€chtigt.“

So ist es auch gut nachvollziehbar, wenn der im medienrechtlichen Verfahren zustĂ€ndige Richter wĂ€hrend des Prozesses im September 2016 Ă€ußerte, es könne einem bei der LektĂŒre des Artikels das Essen hochkommen.

Die Aula, in einer Selbstbezeichnung das Flaggschiff des Dritten Lagers, war jedoch mit der FPÖ immer sehr eng verbunden. Zarte Distanzierungsversuche waren zwar dort und da zu hören, aber erst nachdem die Aula durch den Skandalartikel zum Schmuddelkind unter den rechtsextremen und neonazistischen Publikationen wurde. Nicht jedoch fĂŒr Hofer und vermutlich mehrere seiner Parteikameraden. Denn die Verbindungen der Aula mit der FPÖ sind ĂŒber Hofer hinaus immer dauerhaft und sehr eng gewesen: Heinz-Christian Strache hat bereits im Jahr 2003 bekrĂ€ftigt, dass die Aula in ihm „immer einen verlĂ€sslichen Ansprechpartner finden [wird]“. Dies trotz der Tatsache, dass sich das „freiheitliche Magazin“ (Eigenbezeichnung) klar rechtsextrem war und im Grunde die Frage zu stellen ist, ob sie nicht als neonazistisch zu klassifizieren ist. Das Blatt radikalisierte sich unter der „Schriftleitung“ von Otto Scrinzi und Martin Pfeiffer seit 2004 zunehmend.
Gering waren dennoch die BerĂŒhrungsĂ€ngste von FPÖ-Kadern und -MandatarInnen, die fortan wieder regelmĂ€ĂŸig mit Interviews und auch Artikeln vertreten waren und Inserate schalteten. Einen Anstieg der FPÖ-Beteiligung erleben wir freilich durch die BundesprĂ€sidentschaftswahl.

Nicht verwunderlich daher, dass zum 60-jĂ€hrigen Bestehen der Aula Ende 2011 eine illustre Schar aus der blauen Parteiriege zur Gratulation antrat: neben Strache auch Barbara Rosenkranz, Johann Gudenus, Manfred Haimbuchner, Mario Eustacchio, Detlef Wimmer … Und man hatte quasi ein passendes Geburtstagsgeschenk in der Tasche: Das 1998 aus dem FPÖ-Parteiprogramm gestrichene Bekenntnis zur „deutschen Volksgemeinschaft“ wurde – wohl zur Freude des Aula-Klientels – ins FPÖ-Parteiprogramm aufgenommen. Hofer bezeichnete dies gegenĂŒber der Aula als RĂŒcknahme des Haiderschen „Kniefall[s]“.* Er war es schließlich auch, der als stellvertretender FPÖ-Obmann verantwortlich fĂŒr das neue Programm zeichnete.

*vgl. http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/neues-von-ganz-rechts/archiv/februar-2016/die-fpoe-und-das-freiheitliche-magazin

12. August 2016

Rechtsextreme „Aula“ erhĂ€lt Einstweilige VerfĂŒgung!

2016-08-12T10:11:22+02:0012.08.16, 9:45 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

Aula_EinstweiligeIst es ein juristischer Befreiungsschlag? Das Landesgericht fĂŒr Zivilrechtssachen in Graz hat eine „Einstweilige VerfĂŒgung“ erlassen: Die Zeitschrift „Aula“ und ihr Autor Manfred Duswald dĂŒrfen nicht mehr schreiben, im Jahre 1945 befreite ehemalige KZ-HĂ€ftlinge seien „Massenmörder“ und von der Bevölkerung als „Landplage“ empfunden worden. Auch Ă€hnliche Aussagen sind verboten. Zur Vorgeschichte: Mauthausen-Überlebende klagen „Aula“: „Es reicht“

Es ist eine bemerkenswerte BegrĂŒndung der Richterin. „Zur Sicherung des mit Klage vom 30.6.2016 zu 39 Cg 79/16s beim Landesgericht fĂŒr Zivilrechtssachen Graz erhobenen Unterlassungsanspruches wird den beklagten Parteien, bis zur rechtskrĂ€ftigen Entscheidung im Hauptverfahren verboten, die wörtliche und/oder sinngleiche Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die ehemaligen HĂ€ftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/ Außenlager oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder fĂŒr die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plĂŒndernd, mordend und schĂ€ndend geplagt und schwerste Verbrechen begangen.“

Einige bedeutsame SĂ€tze aus der BegrĂŒndung durch das Gericht:

  • „Der Aufbau und die Formulierung dieses Absatzes lassen keinen Zweifel daran offen, dass die im dritten Satz aufgelisteten Straftaten allen befreiten Mauthausen-HĂ€ftlingen zugerechnet werden.“
  • „Das kann nur so gelesen und vom durchschnittlichen Leser verstanden werden, dass er [Duswald] die Straftaten, die KriminalitĂ€t und das Plagen den im Mai 1945 befreiten KZ-HĂ€ftlingen im Allgemeinen zuschreibt.“
  • „VerstĂ€rkt wird die Unterstellung, die Mauthausen-HĂ€ftlinge seien sozusagen aus gutem Grund wegen Straftaten inhaftiert gewesen, noch dadurch, dass der Zweitbeklagte „Befreiung“ und „Befreiern“ unter AnfĂŒhrungszeichen setzt.“
  • „Damit lĂ€sst er keinen Zweifel daran, dass die Freilassung der in Mauthausen gefangen Gehaltenen fĂŒr die Bevölkerung negativ gewesen sei, was, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang wiederum ergibt, darauf zurĂŒckzufĂŒhren sei, dass es sich bei den Mauthausen-HĂ€ftlingen um Kriminelle gehandelt habe, die das Land mit Straftaten heimgesucht hĂ€tten.“
  • „Mit den inkriminierten Äußerungen werden der Gruppe der ehemaligen KZ-HĂ€ftlinge, die 1945 befreit wurden, Straftaten wie Mord, Raub, PlĂŒnderung und SchĂ€ndung unterstellt und sie werden als Landplage und (schon vor der Inhaftierung) Kriminelle bezeichnet. Damit wird diese Gruppe von Menschen im Sinne des § 1330 Abs 1 und Abs 2 ABGB beleidigt und in ihrem Ruf beeintrĂ€chtigt. Der Umstand, dass es unter den Befreiten möglicherweise auch StraftĂ€ter gab, berechtigt nicht dazu, die gesamte Gruppe derartiger Verbrechen zu bezichtigen.“

Damit gibt das Gericht uns in allen Punkten recht: Der Artikel von Duswald ist als Pauschaldiffamierung ehemaliger KZ-HĂ€ftlinge zu werten. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Aula bzw. Duswald, der Grazer StaatsanwĂ€ltin mit ihrer skandalösen EinstellungsbegrĂŒndung im Strafverfahren gegen Duswald und jener Kreise, die der Aula nahe stehen.

Ein Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz hat die Staatsanwaltschaft Graz noch eingestellt – mit der umstrittenen BegrĂŒndung: Es sei „nachvollziehbar“, dass die 1945 aus dem KZ Mauthausen befreiten HĂ€ftlinge eine „BelĂ€stigung fĂŒr die Bevölkerung“ dargestellt hĂ€tten. Dabei wollten die juristisch von uns GrĂŒnen unterstĂŒtzten KZ-Opfer nicht belassen.

Die jetzige Entscheidung kann man gut und gerne als juristischen Durchbruch bezeichnen und als klare Ansage der österreichischen Justiz in Richtung der Ewiggestrigen.

Innerhalb von 14 Tagen können „Aula“ und ihr Autor Duswald Einspruch erheben, das Verbot durch das Landesgericht gilt aber ab sofort. WĂŒrden sie sich darĂŒber hinwegsetzen, dann könnte eine Beugestrafe beantragt werden.

7. Juli 2016

Mauthausen-Überlebende klagen „Aula“: „Es reicht“

2016-07-08T09:27:34+02:0007.07.16, 16:14 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , |

harald_justizpalastWir haben den Artikel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ in der Aula, dem aus meiner Sicht klar neonazistischen Zentralorgan der blauen Burschenschafter, in Erinnerung. Ich habe damals Anzeige erstattet. Die Grazer Staatsanwaltschaft hat das Verfahren im Dezember 2015 eingestellt, dies mit einer Skandal-BegrĂŒndung, die ihresgleichen sucht. Es ist ungeheuerlich: Vom Justizminister abwĂ€rts haben sich PolitikerInnen vom Artikel distanziert und die EinstellungsbegrĂŒndung der Grazer Staatsanwaltschaft als „menschenverachtend“ massiv kritisiert. Trotzdem waren meine juridischen Möglichkeiten, gegen die Impertinenz der Aula und des Autors Fred Duswald vorzugehen, ausgeschöpft.

Nun haben jedoch acht ehemalige HĂ€ftlinge des Lagerkomplexes Mauthausen Klage gegen die Aula eingereicht. Dem haben sich Rudolf Gelbard (ehemaliger HĂ€ftling Theresienstadt) und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Überlebenden Leon Zelmann, angeschlossen. Möglich war dies, weil auch in Folgenummern der Aula und in Briefen an ihre Abonnenten die braune Diffamierungskampagne fortgesetzt wurde.

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Brief der Aula an Abonnenten (Febr. 2016, Ausschnitt)

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Jan Topolewski 1946

Da ist unter den KlĂ€gern beispielsweis Jan Topolewski: Verhaftet 1944 wĂ€hrend des Warschauer Aufstandes, fĂŒhrte sein Martyrium von Auschwitz ĂŒber Mauthausen nach Gusen, wo er am 5. Mai 1945 befreit wurde. Seine Mutter wurde in Auschwitz ermordet, sein Vater in Mauthausen. Er konnte nach einem lĂ€ngeren Krankenhausaufenthalt erst Ende 1946 nach Polen zurĂŒckkehren. „Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung bin ich entrĂŒstet ĂŒber den Inhalt des Artikels ‚Mauthausen-Befreite als Massenmörder‘ von Fred Duswald. (…) Ich fĂŒhle mich persönlich durch die Verallgemeinerungen im Artikel betroffen. In meinem Empfinden ist das eine historische Verdrehung der Geschichte und verletzt die WĂŒrde der unschuldig Ermordeten.“

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Jan Topolewski (re) in poln. Botschaft Wien

Oder Pavel Branko, dessen „KriminalitĂ€t“ darin bestand, in der Slowakei politischen Widerstand gegen das NS-Regime geleistet zu haben. Er verbrachte „nur“ die letzten drei Monate in der Hölle von Mauthausen und kehrte zehn Tage nach seiner Befreiung von 65 auf 39 Kilo abgemagert nach Bratislava zurĂŒck: „Meine Empörung gilt der unzumutbaren Aufbauschung und Verallgemeinerung, die der Autor des Beitrags ‚Mauthausen-Befreite als Massenmörder‘ Fred Duswald der Öffentlichkeit bietet. (…) Massenmord war die gezielte Vernichtungspolitik, die das KZ-System des Dritten Reiches gegen die Millionen von HĂ€ftlingen betrieb, wodurch sie Massenhaß erzeugte. Und noch grĂ¶ĂŸere Empörung erweckt in mir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwalt in Graz, die hiermit der Neonaziszene Vorschub leistet.“

Wir GrĂŒne unterstĂŒtzen zusammen mit unserer RechtsanwĂ€ltin Maria Windhager diese Klage mit allen uns zur VerfĂŒgung stehenden Mitteln: Wenn Justitia – so wie in Graz – versagt, sehen wir es als unsere Verpflichtung an, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen – fĂŒr die Überlebenden und im Gedenken an die Ermordeten.

WofĂŒr ich stehe?

Ich stehe fĂŒr soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles ĂŒber meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, AntrĂ€ge und Ausschussarbeit.


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