13. Februar 2017

Die mit dem grĂŒnen Winkel

2017-02-13T14:02:30+01:0013.02.17, 10:34 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Gesellschaft|Tags: , , , |

Heute erhĂ€lt das „Personenkomitee fĂŒr Opfer der NS-MilitĂ€rjustiz“ im Parlament den renommierten „Margarethe-Lupac-Preis“. Nach der im Parlament verabschiedeten gesetzlichen Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure und dem 2014 eröffneten Deserteursdenkmal in Wien ein weiteres Highlight („Einsatz fĂŒr Opfer wird geehrt“).

Es ist aber noch einiges zu tun. Beispielsweise die Rehabilitierung sogenannter „BerufsverbrecherInnen“, die in Konzentrationslager eingeliefert wurden und den grĂŒnen Winkel erhielten. Frank Nonnenmacher beschreibt die juristischen „WinkelzĂŒge der Nazis“ und warum diese heute endlich ĂŒberwunden werden mĂŒssen: „Eine formal-juristische Anerkennung der ‚GrĂŒnwinkligen‘ als Opfer des Nationalsozialismus ist eine Voraussetzung fĂŒr adĂ€quate Formen des Erinnerns.“ Viel besser als mit der Lebensgeschichte seines Onkels kann man kaum verdeutlichen:

„Mein Onkel Ernst Nonnenmacher wurde 1908 als Kind einer ledigen WeißbĂŒglerin geboren, er wuchs in Stuttgart unter elenden sozialen Bedingungen auf. FrĂŒh war er darauf angewiesen, durch kleinkriminelle Taten zum Unterhalt beizutragen. Als junger Mann verstand er sich als Proletarier und emotional der kommunistischen Bewegung zugehörig. Im sogenannten Berliner Blutmai 1929 entkam er knapp der Verhaftung. Er wurde mehrfach zu Kurzstrafen wegen (damals strafbarer) Bettelei, Diebstahl, Verstoß gegen die Meldegesetze und schließlich 1939 – er lebte in Notgemeinschaft mit Maria zusammen, die zeitweilig „anschaffen“ ging – wegen ZuhĂ€lterei in einem Verfahren ohne eigenen Rechtsbeistand zu zwei Jahren GefĂ€ngnis verurteilt.“

Nonnemacher saß seine Haft ab und wurde anschließend im Mai 1941 ohne weiteres Verfahren ins KZ FlossenbĂŒrg eingeliefert – zuerst als „Asozialer“ und dann als „Berufsverbrecher“ gebrandmarkt. Dem Tod  entging er nur knapp, die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus wurde ihm nach 1945 „natĂŒrlich“ verweigert.

Wir sind gefordert – nicht nur in Deutschland. Sylvia Köchl und Andreas Kranebitter haben jĂŒngst im „Republikanischen Klub“ in Wien zum Thema eindrucksvoll referiert, verweisen möchte ich auch auf Köchls Buch „Das BedĂŒrfnis nach gerechter SĂŒhne“.

10. Januar 2017

Oberster Gerichtshof entscheidet gegen rechtsextreme Aula

2017-01-10T22:24:06+01:0010.01.17, 18:44 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , |

hofer_aula_kleinNun hat die Letztinstanz, der Oberste Gerichtshof (OGH), ĂŒber unseren Antrag auf eine Einstweilige VerfĂŒgung gegen die FPÖ-nahe Zeitschrift Aula entschieden: zugunsten der KlĂ€gerInnen. Wir freuen uns mit den KlĂ€gerInnen, acht Überlebende des KZ Mauthausen, Rudolf Gelbard als Überlebender des KZ Theresienstadt und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Überlebenden Leon Zelman.

Ein kurzer Überblick: Die KlĂ€gerInnen fĂŒhren mit GrĂŒner UnterstĂŒtzung zwei Verfahren gegen die rechtsextreme Aula und deren Autor Manfred Duswald, der in einem Artikel KZ-Überlebende pauschal als Massenmörder und Landplage bezeichnete: ein medienrechtliches und zivilrechtliches. Im zivilrechtlichen Verfahren wurde nun der Antrag auf Unterlassung der Wiederholung dieser und Ă€hnlicher Aussagen bis zum Ende des Verfahrens in zwei Instanzen gewonnen. Der OGH bestĂ€tigte nun als Letztinstanz die vorhergehende Entscheidung.

Es wurde uns nicht nur in der Auslegung des Bedeutungsinhalts des Duswald-Artikels recht gegeben – also wie der Artikel inhaltlich zu verstehen ist –, sondern explizit auch die sogenannte „Aktivlegitimation“ der zehn KlĂ€gerInnen anerkannt: Bislang war es in der österreichischen Rechtsprechung sehr schwierig, eine Klagslegitimation von einzelnen Mitgliedern eines sehr großen beschuldigten Kollektiv zu bekommen. Im Fall der Mauthausen-Befreiten wĂ€ren das ca. 17.000 betroffene Mitglieder eines Kollektivs. Der OGH stellte in seiner stĂ€ndigen Rechtssprechung darauf ab, dass es einem so großen Kollektiv an der Überschaubarkeit und damit an der Betroffenheit der einzelnen Mitglieder mangle.

In unserem Fall ist es nun jedoch gelungen, fĂŒr alle KlĂ€gerInnen eine persönliche Betroffenheit von der konkreten Diffamierung durch den Aula-Artikel unter Beweis zu stellen, in dem deren jeweiliges Lebensschicksal (WiderstandskĂ€mpfer bzw. aus politischen oder rassischen GrĂŒnden Verfolgte bzw. eine Nachfahrin eines aus rassischen GrĂŒnden Verfolgten) ins Treffen gefĂŒhrt wurde. Diese persönliche Betroffenheit wurde vom OGH ausdrĂŒcklich anerkannt, womit das Kriterium der Überschaubarkeit in den Hintergrund rĂŒckte.

Wir gehen nun zusammen mit unserer AnwĂ€ltin Maria Windhager davon aus, dass wir auch das zivilrechtliche Hauptverfahren gewinnen werden, weil die entscheidende Rechtsfrage bereits vom OGH beantwortet wurde. Der Umstand, dass der OGH die persönliche Betroffenheit der KlĂ€ger anerkennt, hat wohl eine historische Dimension, denn dadurch wird es kĂŒnftig mehr Klagen in Ă€hnlich gelagerten FĂ€llen geben können.

Hochrangie FPÖ-PolitikerInnen, wie zuletzt der gescheiterte BundesprĂ€sidentschaftskandidat Norbert Hofer, sollten es sich zukĂŒnftig genau ĂŒberlegen, ob sie mit einer Zeitschrift posieren, ĂŒber deren Artikel zuletzt der OHG sagt, dass es hierbei „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an IntensitĂ€t kaum zu ĂŒberbietende VorwĂŒrfe von kriminellem Verhalten“ handelt.

29. Dezember 2016

FPÖ-Deimek und der Verhetzungsparagraph

2016-12-28T19:20:07+01:0029.12.16, 10:48 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Nationalrat, Parteien|Tags: , |

deimek_pirincciGestern habe ich an dieser Stelle eine „NachtrĂ€gliche Mitteilung“ des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Gerhard Deimek veröffentlicht. Das hat nichts damit zu tun, dass ich eine falsche Behauptung aufgestellt oder sonst irgendetwas falsch gemacht hĂ€tte. Es hat ausschließlich mit dem Mediengesetz zu tun. Nach § 10 MedienG besteht nach Einstellung eines Strafverfahrens ein Anspruch, dass darĂŒber berichtet wird.

Soweit ist dem Gesetz also GenĂŒge getan: Ich werde die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen, denn die BegrĂŒndung der Staatsanwaltschaft ist abenteuerlich. Ich habe das auch öffentlich unmissverstĂ€ndlich deutlich gemacht („Verfahrenseinstellung gegen FPÖ-Deimek wegen Verhetzung nicht nachvollziehbar“).

Meine Kritik an der Staatsanwaltschaft habe ich schon vor zwei Wochen öffentlich gemacht: Der Statsanwalt meinte, es sei nicht erwiesen, dass Deimek den Hassartikel ĂŒber „dauergeile Barbaren“ zur GĂ€nze gelesen habe, den er zur LektĂŒre fĂŒr alle, „die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen und nicht Wegbereiter der Araber“, weiterempfahl.

Nun habe ich gemeinsam mit unserem Justizsprecher Albert Steinhauser auch eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister gerichtet. Ich möchte von diesem insbesondere wissen, welche konkreten UmstĂ€nde trotz dieser ausdrĂŒcklichen Leseaufforderung daran zweifeln lassen, dass Deimek den Artikel gelesen hat. Der Minister sollte auch beantworten, warum die Staatsanwaltschaft die Beweisfragen nicht im Rahmen der Hauptverhandlung von einem unabhĂ€ngigen Gericht klĂ€ren lassen wollte.

Schließlich verweise ich auch auf den neu eingefĂŒhrten § 283 Abs. 4 StGB: Er wurde auch deshalb eingefĂŒhrt, weil zuvor die Vorsatzfragen im Zusammenhang mit dem Verhetzungstatbestand vielfach Probleme bereitet haben. Mit der neuen Bestimmung wurde daher speziell die gutheißende Weiterverbreitung verhetzenden Materials unter Strafe gestellt. Wie sich jetzt herausstellt, steht die Justiz mit der vorliegenden Interpretation dieses Paragraphen neuerlich vor einer nahezu unlösbaren Beweisfrage. Ein Beschuldigter muss nur bestreiten, die von ihm verbreiteten, verhetzenden Texte gelesen zu haben. Wenn das wirklich so sein sollte, braucht es eine neuerliche Reform des Verhetzungsparagraphen.

Gemeinsam mit Albert Steinhauser werde ich diesbezĂŒglich im JĂ€nner aktiv werden.

WofĂŒr ich stehe?

Ich stehe fĂŒr soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

Hier erfahren sie mehr


Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles ĂŒber meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, AntrĂ€ge und Ausschussarbeit.


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