Die mit dem grĂŒnen Winkel
Heute erhĂ€lt das âPersonenkomitee fĂŒr Opfer der NS-MilitĂ€rjustizâ im Parlament den renommierten âMargarethe-Lupac-Preisâ. Nach der im Parlament verabschiedeten gesetzlichen Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure und dem 2014 eröffneten Deserteursdenkmal in Wien ein weiteres Highlight (âEinsatz fĂŒr Opfer wird geehrtâ).
Es ist aber noch einiges zu tun. Beispielsweise die Rehabilitierung sogenannter âBerufsverbrecherInnenâ, die in Konzentrationslager eingeliefert wurden und den grĂŒnen Winkel erhielten. Frank Nonnenmacher beschreibt die juristischen âWinkelzĂŒge der Nazisâ und warum diese heute endlich ĂŒberwunden werden mĂŒssen: âEine formal-juristische Anerkennung der âGrĂŒnwinkligenâ als Opfer des Nationalsozialismus ist eine Voraussetzung fĂŒr adĂ€quate Formen des Erinnerns.â Viel besser als mit der Lebensgeschichte seines Onkels kann man kaum verdeutlichen:
âMein Onkel Ernst Nonnenmacher wurde 1908 als Kind einer ledigen WeiĂbĂŒglerin geboren, er wuchs in Stuttgart unter elenden sozialen Bedingungen auf. FrĂŒh war er darauf angewiesen, durch kleinkriminelle Taten zum Unterhalt beizutragen. Als junger Mann verstand er sich als Proletarier und emotional der kommunistischen Bewegung zugehörig. Im sogenannten Berliner Blutmai 1929 entkam er knapp der Verhaftung. Er wurde mehrfach zu Kurzstrafen wegen (damals strafbarer) Bettelei, Diebstahl, VerstoĂ gegen die Meldegesetze und schlieĂlich 1939 â er lebte in Notgemeinschaft mit Maria zusammen, die zeitweilig âanschaffenâ ging â wegen ZuhĂ€lterei in einem Verfahren ohne eigenen Rechtsbeistand zu zwei Jahren GefĂ€ngnis verurteilt.â
Nonnemacher saĂ seine Haft ab und wurde anschlieĂend im Mai 1941 ohne weiteres Verfahren ins KZ FlossenbĂŒrg eingeliefert â zuerst als âAsozialerâ und dann als âBerufsverbrecherâ gebrandmarkt. Dem Tod entging er nur knapp, die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus wurde ihm nach 1945 ânatĂŒrlichâ verweigert.
Wir sind gefordert â nicht nur in Deutschland. Sylvia Köchl und Andreas Kranebitter haben jĂŒngst im âRepublikanischen Klubâ in Wien zum Thema eindrucksvoll referiert, verweisen möchte ich auch auf Köchls Buch âDas BedĂŒrfnis nach gerechter SĂŒhneâ.
Nun hat die Letztinstanz, der Oberste Gerichtshof (OGH), ĂŒber unseren Antrag auf eine Einstweilige VerfĂŒgung gegen die FPĂ-nahe Zeitschrift Aula entschieden: zugunsten der KlĂ€gerInnen. Wir freuen uns mit den KlĂ€gerInnen, acht Ăberlebende des KZ Mauthausen, Rudolf Gelbard als Ăberlebender des KZ Theresienstadt und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Ăberlebenden Leon Zelman.
Gestern habe ich an dieser Stelle eine âNachtrĂ€gliche Mitteilungâ des FPĂ-Nationalratsabgeordneten Gerhard Deimek veröffentlicht. Das hat nichts damit zu tun, dass ich eine falsche Behauptung aufgestellt oder sonst irgendetwas falsch gemacht hĂ€tte. Es hat ausschlieĂlich mit dem Mediengesetz zu tun. Nach 