Rechsstaat adé? Abschiebung trägt Kickls Handschrift!
In was für einem Land leben wir inzwischen? Der Vorarlberger ÖGB-Vorsitzende Norbert Loacker nennt es zurecht „eine Sauerei“, was da abgegangen ist. Trotz eines vernichtenden Urteils des Bundesverwaltingsgerichts („grob rechtswidriger Bescheid“) wurde heute Nachmittag (Samstag, 27.11.) ein bestens integrierter und vom Arbeitgeber dringend benötigter Vorarlberger Lehrling abgeschoben („Qamar ist abgeschoben: Loacker nennt Verfahren „Sauerei““).
Ich habe die Vorgeschichte zuletzt auf diesem Blog samt Link zum – für die Behörde desaströsen – Urteil des BVwG näher beschrieben (Lehrlingsabschiebung: „grob rechtswidrig“). Natürlich ist in einem Rechtsstaat ein negativer Asylbescheid zu akzeptieren. In diesem Fall geht es darum, nach einem sechs Jahre dauernden Verfahren einem bestens integrierten Lehrling ein rechtskonformes Verfahren für den weiteren Antrag auf eine Aufenthaltsberechtigung plus zu gewährleisten. Das Bundesverwaltungsgericht sah das nicht gewährleistet, das hatte rein rechtlich aber keine aufschiebende Wirkung für eine Abschiedung. In „normalen Zeiten“ würde die Behörde das Verfahren abwarten. Heutzutage sind aber keine „normalen Zeiten“.
Das am Donnerstag in Windeseile durchgeführte Verfahren und speziell die „Anhörung“ in Wien war nicht nur laut Anwalt Stefan Harg, sondern auch laut Loacker eine „Farce“ und „zudem von Fehlern gespickt“.
Derzeit sind Beschwerden anhängig, die noch gar bearbeitet wurden. Loacker und mit ihm die breite Öffentlichkeit hat den Eindruck, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Allein wegen des höchstgerichtlichen Urteils hätte es keine Abschiebung geben dürfen: „Hier muss es eine Weisung von oben gegeben haben, dass Qamar auf jeden Fall das Land verlassen muss.“
Ich füge hinzu: Das trägt Kickls Handschrift!