Rechsstaat adé? Abschiebung trÀgt Kickls Handschrift!
In was fĂŒr einem Land leben wir inzwischen? Der Vorarlberger ĂGB-Vorsitzende Norbert Loacker nennt es zurecht âeine Sauereiâ, was da abgegangen ist. Trotz eines vernichtenden Urteils des Bundesverwaltingsgerichts (âgrob rechtswidriger Bescheidâ) wurde heute Nachmittag (Samstag, 27.11.) ein bestens integrierter und vom Arbeitgeber dringend benötigter Vorarlberger Lehrling abgeschoben (âQamar ist abgeschoben: Loacker nennt Verfahren „Sauerei“â).
Ich habe die Vorgeschichte zuletzt auf diesem Blog samt Link zum – fĂŒr die Behörde desaströsen – Urteil des BVwG nĂ€her beschrieben (Lehrlingsabschiebung: âgrob rechtswidrigâ). NatĂŒrlich ist in einem Rechtsstaat ein negativer Asylbescheid zu akzeptieren. In diesem Fall geht es darum, nach einem sechs Jahre dauernden Verfahren einem bestens integrierten Lehrling ein rechtskonformes Verfahren fĂŒr den weiteren Antrag auf eine Aufenthaltsberechtigung plus zu gewĂ€hrleisten. Das Bundesverwaltungsgericht sah das nicht gewĂ€hrleistet, das hatte rein rechtlich aber keine aufschiebende Wirkung fĂŒr eine Abschiedung. In ânormalen Zeitenâ wĂŒrde die Behörde das Verfahren abwarten. Heutzutage sind aber keine ânormalen Zeitenâ.
Das am Donnerstag in Windeseile durchgefĂŒhrte Verfahren und speziell die âAnhörungâ in Wien war nicht nur laut Anwalt Stefan Harg, sondern auch laut Loacker eine âFarceâ  und âzudem von Fehlern gespicktâ.
Derzeit sind Beschwerden anhĂ€ngig, die noch gar bearbeitet wurden. Loacker und mit ihm die breite Ăffentlichkeit hat den Eindruck, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Allein wegen des höchstgerichtlichen Urteils hĂ€tte es keine Abschiebung geben dĂŒrfen: âHier muss es eine Weisung von oben gegeben haben, dass Qamar auf jeden Fall das Land verlassen muss.â
Ich fĂŒge hinzu: Das trĂ€gt Kickls Handschrift!