12. August 2016

Rechtsextreme „Aula“ erhält Einstweilige Verfügung!

2016-08-12T10:11:22+02:0012.08.16, 9:45 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

Aula_EinstweiligeIst es ein juristischer Befreiungsschlag? Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz hat eine „Einstweilige Verfügung“ erlassen: Die Zeitschrift „Aula“ und ihr Autor Manfred Duswald dürfen nicht mehr schreiben, im Jahre 1945 befreite ehemalige KZ-Häftlinge seien „Massenmörder“ und von der Bevölkerung als „Landplage“ empfunden worden. Auch ähnliche Aussagen sind verboten. Zur Vorgeschichte: Mauthausen-Überlebende klagen „Aula“: „Es reicht“

Es ist eine bemerkenswerte Begründung der Richterin. „Zur Sicherung des mit Klage vom 30.6.2016 zu 39 Cg 79/16s beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz erhobenen Unterlassungsanspruches wird den beklagten Parteien, bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptverfahren verboten, die wörtliche und/oder sinngleiche Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die ehemaligen Häftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/ Außenlager oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder für die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plündernd, mordend und schändend geplagt und schwerste Verbrechen begangen.“

Einige bedeutsame Sätze aus der Begründung durch das Gericht:

  • „Der Aufbau und die Formulierung dieses Absatzes lassen keinen Zweifel daran offen, dass die im dritten Satz aufgelisteten Straftaten allen befreiten Mauthausen-Häftlingen zugerechnet werden.“
  • „Das kann nur so gelesen und vom durchschnittlichen Leser verstanden werden, dass er [Duswald] die Straftaten, die Kriminalität und das Plagen den im Mai 1945 befreiten KZ-Häftlingen im Allgemeinen zuschreibt.“
  • „Verstärkt wird die Unterstellung, die Mauthausen-Häftlinge seien sozusagen aus gutem Grund wegen Straftaten inhaftiert gewesen, noch dadurch, dass der Zweitbeklagte „Befreiung“ und „Befreiern“ unter Anführungszeichen setzt.“
  • „Damit lässt er keinen Zweifel daran, dass die Freilassung der in Mauthausen gefangen Gehaltenen für die Bevölkerung negativ gewesen sei, was, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang wiederum ergibt, darauf zurückzuführen sei, dass es sich bei den Mauthausen-Häftlingen um Kriminelle gehandelt habe, die das Land mit Straftaten heimgesucht hätten.“
  • „Mit den inkriminierten Äußerungen werden der Gruppe der ehemaligen KZ-Häftlinge, die 1945 befreit wurden, Straftaten wie Mord, Raub, Plünderung und Schändung unterstellt und sie werden als Landplage und (schon vor der Inhaftierung) Kriminelle bezeichnet. Damit wird diese Gruppe von Menschen im Sinne des § 1330 Abs 1 und Abs 2 ABGB beleidigt und in ihrem Ruf beeinträchtigt. Der Umstand, dass es unter den Befreiten möglicherweise auch Straftäter gab, berechtigt nicht dazu, die gesamte Gruppe derartiger Verbrechen zu bezichtigen.“

Damit gibt das Gericht uns in allen Punkten recht: Der Artikel von Duswald ist als Pauschaldiffamierung ehemaliger KZ-Häftlinge zu werten. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Aula bzw. Duswald, der Grazer Staatsanwältin mit ihrer skandalösen Einstellungsbegründung im Strafverfahren gegen Duswald und jener Kreise, die der Aula nahe stehen.

Ein Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz hat die Staatsanwaltschaft Graz noch eingestellt – mit der umstrittenen Begründung: Es sei „nachvollziehbar“, dass die 1945 aus dem KZ Mauthausen befreiten Häftlinge eine „Belästigung für die Bevölkerung“ dargestellt hätten. Dabei wollten die juristisch von uns Grünen unterstützten KZ-Opfer nicht belassen.

Die jetzige Entscheidung kann man gut und gerne als juristischen Durchbruch bezeichnen und als klare Ansage der österreichischen Justiz in Richtung der Ewiggestrigen.

Innerhalb von 14 Tagen können „Aula“ und ihr Autor Duswald Einspruch erheben, das Verbot durch das Landesgericht gilt aber ab sofort. Würden sie sich darüber hinwegsetzen, dann könnte eine Beugestrafe beantragt werden.

3. August 2016

Einfach mehrmals „Präsident Norbert Hofer“ sagen!

2017-12-21T16:27:14+01:0003.08.16, 18:51 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Nationalrat, Wahlkampf|Tags: , , |

Update 21.12.2017
Im Kabinett von Infrastruktur-Minister Norbert Hofer sind zu finden:
René Schimanek (Kabinettchef)
Herwig Götschober, Irmgard Fischer und Arndt Praxmarer.

 

hofer_stracheMichael Moore hat die USA mit einem ganz einfachen Mittel aufgerüttelt: Die Menschen sollen einfach mehrmals hintereinander „President Donald Trump“ sagen, dann werde die Dramatik der jetzigen Situation klar.

Damit sind wir schon bei den Bundespräsidentschaftswahlen in Österreich. Der „Falter“ berichtet über die Mitarbeiter Norbert Hofers im Parlament, die er – wie Hofer selbst im Fernsehen angekündigt hat – in die Hofburg mitnehmen möchte. Hier in Kürze, um wen es sich dabei handelt:

  • Büroleiter René Schimanek hatte enge Kontakte zu den bekanntesten österreichischen Rechtsextremisten, „Wehrsportübungen“ inklusive. Selbst die deutsche „Bild“ veröffentlichte jüngst das berühmt-berüchtigte Foto aus dem Jahr 1987, das ihn in Springerstiefeln und mit Schlagstock bewaffnet hinter dem Neonazi Gottfried Küssel zeigt.
  • Herwig Götschober ist Sprecher der Verbindung „Bruna Sudetia“ und Co-Sprecher der „Deutschen Burschenschaft“, 2009 marschierte er gemeinsam mit Rechtsextremisten wie Wolfgang Lechner oder „Identitären“-Chef Martin Sellner am Grab des Nazi und Luftwaffen-Major Walter Nowotny auf.
  • Irmgard Fischer war Mitglied der rechtsextremen „Mädelschaft Freya“, die gegen die „Zerstückelung des Reiches“ und die „Umerziehung der Deutschen in Österreich“ nach 1945 auftritt. Sie will angeblich 2013 ausgetreten sein, weigert sich aber zu sagen, warum.
  • Arndt Praxmarer ist Mitglied der Burschenschaft Suevia, die Teil der rechtsextremen „Burschenschaftlichen Gemeinschaft“ ist.
  • Konrad Belakowitsch ist Hofers Pressesprecher und Mitglied der Burschenschaft „Silesia“, die Österreich als Teil Deutschlands sieht. “. Er ist übrigens Ehemann von FPÖ-Nationalrätin Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

All diese Herrschaften ab Herbst in der Hofburg? Falls jemandem die Dramatik der jetzigen Situation nicht klar sein sollten, könnte er ja dem Rat von Michael Moore folgen und mehrmals hintereinander „Präsident Norbert Hofer“ sagen. Wem das nicht hilft, dem ist nicht zu helfen.

30. Juli 2016

Norbert Hofer, der Nazi?

2016-07-30T13:03:59+02:0030.07.16, 12:18 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , |

hofer_stracheNun ist’s quasi offiziell: Norbert Hofer darf als „Nazi“ bezeichnet werden – zumindest unter bestimmten Umständen, wie es gestern an einem Innsbrucker Gericht in erster Instanz festgestellt wurde*. Die Richterin ortet als Begründung ein „Tatsachensubstrat“, da sich die FPÖ nicht nur nicht von rechtsextremen Gruppierungen distanziere, sondern auch den Kontakt zu diesen suche. Nun, da ist der Richterin uneingeschränkt zuzustimmen. Aber macht etwa der Kontakt zu Rechtsextremen aus Hofer nun schon einen „Nazi“?

Karl Öllinger hat sich das von Norbert Hofer endredigierte „Handbuch freiheitlicher Politik“ genau angesehen und findet darin eindeutig rechtsextreme Positionen. Da ist auch die Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Burschenschaft, die in einer Festschrift die österreichische Nation leugnet, da sind von Hofer verfasste Beiträge in rechtsextremen Zeitschriften, da sind die Rassismen, deren sich Hofer vehement im Wahlkampf bediente. Und ja, da sind auch Elemente, die durchaus am nationalsozialistischen Gedankengut streifen. Das reicht bis zur mangelnden Abgrenzung von neonazistischen Aktivitäten rund um die FPÖ oder auch in der FPÖ, wenn etwa ehemals ausgeschlossene Mitglieder über die Hintertür wieder in den Schoß der Partei zurückkehren. Und, um auch das klar auszusprechen, nazistisches Gedankengut ist wohl auch einigen aus der höherrangigen FPÖ-Riege nicht fremd.

Aber wenn das, was Hofer charakterisiert, einen „Nazi“ definiert, was sind dann Holocaustleugner wie Honsik und Küssel, Neonazis, die ideologisch motiviert gewalttätig werden und nicht zuletzt: Was ist dann strafrechtlich auf Basis des Verbotsgesetzes zu verfolgen, wenn nicht (neo)nazistische Aktivitäten?

Nicht, dass ich Hofer nun nach dem Innsbrucker Urteil bedauern würde, denn seine Mittel der Diffamierung und jene der FPÖ sowie ihrer Gefolgschaft sind nicht mehr zählbar. Dennoch sollten wir Begrifflichkeiten wie „rechtspopulistisch“, „rechtsextrem“, „faschistisch“ und „(neo)nazistisch“ klar voneinander abgrenzen und sie nicht pauschal und unhinterfragt handhaben. Die inflationäre und unreflektierte Anwendung bedingt nicht nur den Verlust ihrer Tauglichkeit als Bedeutungserklärung, sondern verwischt und verharmlost letztlich das, was mit einem „Nazi“ zu verbinden ist, nämlich die Akzeptanz oder sogar Gutheißung der Gräueltaten des Nationalsozialismus.

Mein Plädoyer ist nun keine Bagatellisierung des Gedankenguts von Norbert Hofer, denn rechtsextreme Politik hebelt viel von dem aus, was gesellschaftliches Fundament unserer Republik ist oder zumindest war: das rechtsstaatliche Prinzip, die demokratischen Werte, die Menschenrechte und die sozialstaatliche Absicherung. Alles das stellt die FPÖ infrage. Reden wir also darüber, was das genau für unsere Gesellschaft zur Folge hat und was es bedeutet, wenn sich ÖVP und SPÖ mit einer rechtsextremen Partei ins Bett legen.

Eine trennscharfe ideologische Einordnung macht Sinn, sie beschreibt in Falle von Hofer das politische Gerüst, auf das er und die FPÖ bauen. Es reicht, dass wir mit Hofer einen rechtsextremen Bundespräsidenten bekommen könnten – alleine dieses Schreckensszenario sollte uns in die Knochen fahren!

*Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Rechtsanwalt von Hofer Berufung einlegte.

Wofür ich stehe?

Ich stehe für soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles über meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, Anträge und Ausschussarbeit.


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