3. Juli 2016

Nachwehen der Wahl – können Verfassungsrichter irren?

2016-07-03T12:08:36+02:0003.07.16, 13:32 |Kategorien: Nationalrat, Wahlkampf|Tags: , |

BPW_ErgebnisJetzt haben wir den Salat! Ursache ist die schludrige DurchfĂŒhrung der BundesprĂ€sidentenwahl. War das notwendig?

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist selbstverstĂ€ndlich zu respektieren und in Zukunft ohne Wenn und Aber zu beachten.“ Das schreibt Anwalt Georg BĂŒrstmayr zu Beginn seiner sachlichen EinschĂ€tzungen des VfGH-Spruchs („Anmerkungen zur Wahlanfechtungs-Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes“).

Er weist auf die sehr unterschiedliche EinschĂ€tzung der Sachlage durch die Verfassungsexperten Heinz Mayer, Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk hin: „Drei Spitzenjuristen, und sie hatten, wie in dem ur-alten Juristenwitz, tatsĂ€chlich: vier verschiedene Meinungen.“

Da darf auch ich als einfacher StaatsbĂŒrger meine Zweifel an der Entscheidung haben. Denn eines ist klar: Es gibt keinen einzigen Hinweis darauf, dass das hier abgedruckte Ergebnis nicht richtig ist.

Im „Standard“ gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid ist sich in ihrem Kommentar „Die schlampige Republik“ sicher: „Die Aufhebung der Stichwahl war zwingend.“ Sie hat ernstzunehmende Argumente. Mich ĂŒberzeugt aber ihre Schlussfolgerung nicht.

Einige Fragen und Hinweise seien gestattet: Der VfGH hat VerstĂ¶ĂŸe gegen die Wahlordnung in 14 Bezirken festgestellt, es geht also um 77.926 Stimmen – darunter die wenigen, in denen Hofer vorne lag. Bei 31.000 Stimmen RĂŒckstand ist daher nicht vorstellbar, dass Hofer hier seinen RĂŒckstand hĂ€tte aufholen können. Spielt PlausibilitĂ€t eigentlich gar keine Rolle? Etwa bei der Frage, wer denn die FĂ€lschungen in wessen Auftrag hĂ€tte durchfĂŒhren können? Warum hat der VfGH nicht schlicht eine NeuauszĂ€hlung oder auch ein Neuaustragung der Wahl in diesen 14 Bezirken angeordnet?

Die klagende Partei FPÖ war an allen (!) inkriminierten Sachverhalten durch Wahlzeugen oder ihr nahestehende Bezirkshauptleute selbst beteiligt. Ist es normal, dass sie durch das von ihr selbst verschuldete Fehlverhalten nun profitiert? Haben die Verfassungsrichter auch daran gedacht, dass sie Hofer und der FPÖ jetzt massive Vorteile sichern? Immerhin erhĂ€lt die FPÖ im Vergleich zu den GrĂŒnen fast die doppelte staatliche Parteienförderung und ist im Genuss von massiven Zuwendungen seitens der Industrie.

Ich halte es daher eher mit Eric Frey, der auf seinem Blog meint: „Kein Applaus fĂŒr die Verfassungsrichter“. Er spricht von „Rechtsfundamentalismus“ und verweist darauf, dass die Annahmen der Höchstrichter „auf realitĂ€tsfremden Fiktionen“ beruhen. Zudem betont Frey etwas sehr Wichtiges: „In der Verfassung selbst steht dezidiert, dass eine Wahl nur dann aufzugeben ist, wenn eine Verletzung auf das Ergebnis „von Einfluss war“ – nicht „von Einfluss hĂ€tte sein können“.“

Und belieben die Mitglieder des VfGH zu scherzen, wenn sie als zweiten Grund fĂŒr die Aufhebung die Tatsache nennen, dass das Innenministerium Ergebnisse schon vor Wahlschluss mit einer Sperrfrist (!) an Medien und Institutionen weitergeben hat? Wie bei allen frĂŒheren Wahlen ĂŒblich. Wie bei allen frĂŒheren Wahlen wurde die Sperrfrist tadellos eingehalten. Wer soll dadurch beeinflusst werden? Die Journalisten?

Herbert Lackner („Ein wenig weltfremd“): „Die Verfassungsrichter haben eine drastische Entscheidung getroffen – wirklich nachvollziehbar ist sie nicht.“

Und ich fĂŒge hinzu: Wenn Verfassungsrichter in anderen LĂ€ndern gleiche MaßstĂ€be anlegen wĂŒrden, wĂ€re etwa in den USA wohl noch keine einzige PrĂ€sidentenkĂŒr durchgegangen. Daher ist fĂŒr mich klar, dass die Verfassungsrichter mitverantwortlich dafĂŒr sind, dass sich Österreich international der LĂ€cherlichkeit preisgegeben hat.

24. April 2016

BundesprĂ€sidenschaftswahlkampf: Es geht um Österreich!

2016-04-25T10:55:21+02:0024.04.16, 20:21 |Kategorien: Gesellschaft, Wahlkampf|Tags: , , , |

JobbikIch will nicht demnĂ€chst in Ungarn oder Polen aufwachen. Jetzt sind alle gefordert. In den kommenden Wochen geht es im BundesprĂ€sidentschaftswahlkampf nicht um Blau oder GrĂŒn, es geht um das StaatsverstĂ€ndnis. Denn eine Antwort von Norbert Hofer in der „Elefantenrunde“ auf die Frage nach der MachtfĂŒlle des PrĂ€sidenten lĂ€sst Schlimmes erahnen: „Sie werden sich noch wundern, was alles geht!“

Wollen wir ein weltoffenes, liberales und solidarisches Österreich – oder sollen wir das Land den blau-braunen „WutbĂŒrgerInnen“ ĂŒberlassen. Alle sind unabhĂ€ngig von ihrer parteipolitischen PrĂ€ferenz gut beraten, das ernst zu nehmen. Wollen wir Teil sein eines offenen Europa oder einen Weg beschreiten wie Ungarn unter Viktor OrbĂĄn oder Polen unter JarosƂaw KaczyƄski. Dort werden „traditionelle Werte“ beschworen und Presse sowie Verfassungsgerichte in ihren Möglichkeiten so beschnitten, dass sie als Kontrollorgane ausscheiden. Da mischt sich Rassismus mit Nationalismus, wenn etwa der polnische Außenminister vor einem „neuen Mix von Kulturen und Rassen“ warnt. Das alles markiert kein vorĂŒbergehendes Übel, das alles ist Teil eines reaktionĂ€ren Staatsumbaus.

Ein BundesprĂ€sident Norbert Hofer und ein Bundeskanzler „Heinrich“ Strache machen keinen Hehl aus ihrer Sympathie fĂŒr diese Entwicklungen, wie sie es ganz offen kommunizieren. Nicht wenige erkennen das jetzt, darunter Prominente wie der ehemalige ÖVP-Abgeordnete und Sparkassen-Chef Michael Ikrath heute Abend in der ZiB1. Wir – und da sind alle gemeint – mĂŒssen aber noch sehr viele ĂŒberzeugen und parteipolitische ErwĂ€gungen hintanstellen. Es geht um Österreich.

24. MĂ€rz 2016

Herr Khol, ohne Demokratie gibt es keine Freiheit!

2016-03-24T16:32:05+01:0024.03.16, 13:24 |Kategorien: Gesellschaft, Parteien, Wahlkampf|Tags: , , |

Khol-PlakatAndreas Khol versucht angesichts schlechter Umfragewerte verzweifelt, Aufmerksamkeit zu generieren. Das gelingt ihm. Und wie. Mit diesem gestern prĂ€sentierten Bild schrammt er haarscharf am Rande des von ihm beschworenen „Verfassungsbogens“.

„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Das Zitat taucht in vielerlei Form auf und wird Benjamin Franklin zugeschrieben, einem der GrĂŒndervĂ€ter der Vereinigten Staaten.

Was will uns Andreas Khol, der ÖVP-Kandidat fĂŒr die BundesprĂ€sidentenwahl, mit der Botschaft „Demokratie allein sichert die Freiheit nicht.“ sagen? Wir erinnern uns schmerzlich daran, dass die VorlĂ€uferpartei der ÖVP in den Neunzehndreißiger-Jahren der Überzeugung war, die „Demokratie“ opfern zu mĂŒssen, um „Freiheit“ zu gewinnen, nĂ€mlich ihre eigene Freiheit von unliebigen Arbeiterinnen und Arbeitern, die um ihre Rechte und gerechte Löhne kĂ€mpften, „Freiheit“ von Gewerkschaften und auch vor der politischen Konkurrenz. Der Austrofaschismus bedeutete schlussendlich nicht nur das Ende der Demokratie, sondern auch das Ende jeglicher „Freiheit“. Das Ende der Pressefreiheit. Das Ende der Meinungsfreiheit. Eine massiv eingeschrĂ€nkte Religionsfreiheit. Das Ende des Demonstrationsrechts …

Die Khol-Sprecherin behauptet nun laut Standard, Khol habe nur gemeint, es brauche mehr Geld fĂŒr Polizei und Bundesheer. Nun ja, ich bin zwar kein Kampagnenspezialist, aber hĂ€tte das man dann nicht dementsprechend ausdrĂŒcken können? Oder war die Koketterie mit einem autoritĂ€ren System unter dem Deckmantel von mehr Sicherheit doch beabsichtigt?

Khol war ĂŒbrigens jener Politiker, der in die PrĂ€ambel unserer Verfassung einen „Gottesbezug“ festschreiben wollte. Auch das gab es schon einmal – in der austrofaschistischen Verfassung von 1934.

Ich hĂ€tte fĂŒr ihn und seiner ÖVP einen Vorschlag fĂŒr das nĂ€chste Plakat: „Ohne Demokratie gibt es keine Freiheit!“

WofĂŒr ich stehe?

Ich stehe fĂŒr soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles ĂŒber meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, AntrĂ€ge und Ausschussarbeit.


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