30. Januar 2017

RegierungsĂŒbereinkommen: thumbs down!

2017-01-30T18:12:08+01:0030.01.17, 17:30 |Kategorien: Bildung, Nationalrat, Parteien|Tags: , , , |


Insgesamt liest sich das RegierungsĂŒbereinkommen wie ein ÖVP-Parteiprogramm, das zuvor mit der FPÖ abgestimmt wurde. Die SPÖ scheint jeglichen Anspruch auf sozialdemokratische Politik versenkt zu haben. Das Thema Modellregion Gemeinsame Schule ist nicht einmal angesprochen worden.

Das zentrale Problem im Bildungsbereich, nĂ€mlich die hohe AbhĂ€ngigkeit zwischen Herkunft und Bildungserfolg, wird bestenfalls gestreift. Im Schulautonomiepaket findet sich nichts, was nicht ohnehin schon vorher bekannt gewesen wĂ€re. In wesentlichen Bereichen wie dem seit Monaten groß angekĂŒndigten „Chancenindex“ gibt es nur schwammige Formulierungen. Und die „Digitalisierungsstrategie“? Anstatt Geld in die Hand zu nehmen, soll die Wirtschaft massiv in die Schulen geholt werden, um die digitale Ausstattung zu bezahlen. Diverse Firmen wie der von Regierungsmitgliedern hofierte Bertelsmann-Konzern werden in die HĂ€nde klatschen. Wie SchĂŒlerInnen hierbei auch noch ein kritisches Bewusstsein als KonsumentInnen entwickeln sollen, ist mir schleierhaft. Die Neoliberalisierung findet auch auf den Unis statt, die ZugangsbeschrĂ€nkungen sind als vehemente Attacke auf die Studierenden zu werten.

Der Rest des Arbeitsabkommens ist dominiert vom Weg zum Überwachungsstaat, der die Rechte von BĂŒrgern und BĂŒrgerinnenrechte massiv einschrĂ€nkt, aber keineswegs mehr an Sicherheit bringen wird. Dazu passt auch die „Law and Order“-Politik gegenĂŒber GeflĂŒchteten und MigrantInnen.

Eine umweltpolitische Katastrophe ist die Halbierung der Flugabgabe: Dass Bundeskanzler Kern als ehemaliger Chef der ÖBB nun die Fluggesellschaften fördert, anstatt in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu investieren, ist fast schon als Treppenwitz der Geschichte zu bezeichnen. Insgesamt ist das Regierungepaket bis auf ganz wenige Ausnahmen mit Nicht genĂŒgend zu beurteilen.

29. Dezember 2016

FPÖ-Deimek und der Verhetzungsparagraph

2016-12-28T19:20:07+01:0029.12.16, 10:48 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Nationalrat, Parteien|Tags: , |

deimek_pirincciGestern habe ich an dieser Stelle eine „NachtrĂ€gliche Mitteilung“ des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Gerhard Deimek veröffentlicht. Das hat nichts damit zu tun, dass ich eine falsche Behauptung aufgestellt oder sonst irgendetwas falsch gemacht hĂ€tte. Es hat ausschließlich mit dem Mediengesetz zu tun. Nach § 10 MedienG besteht nach Einstellung eines Strafverfahrens ein Anspruch, dass darĂŒber berichtet wird.

Soweit ist dem Gesetz also GenĂŒge getan: Ich werde die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen, denn die BegrĂŒndung der Staatsanwaltschaft ist abenteuerlich. Ich habe das auch öffentlich unmissverstĂ€ndlich deutlich gemacht („Verfahrenseinstellung gegen FPÖ-Deimek wegen Verhetzung nicht nachvollziehbar“).

Meine Kritik an der Staatsanwaltschaft habe ich schon vor zwei Wochen öffentlich gemacht: Der Statsanwalt meinte, es sei nicht erwiesen, dass Deimek den Hassartikel ĂŒber „dauergeile Barbaren“ zur GĂ€nze gelesen habe, den er zur LektĂŒre fĂŒr alle, „die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen und nicht Wegbereiter der Araber“, weiterempfahl.

Nun habe ich gemeinsam mit unserem Justizsprecher Albert Steinhauser auch eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister gerichtet. Ich möchte von diesem insbesondere wissen, welche konkreten UmstĂ€nde trotz dieser ausdrĂŒcklichen Leseaufforderung daran zweifeln lassen, dass Deimek den Artikel gelesen hat. Der Minister sollte auch beantworten, warum die Staatsanwaltschaft die Beweisfragen nicht im Rahmen der Hauptverhandlung von einem unabhĂ€ngigen Gericht klĂ€ren lassen wollte.

Schließlich verweise ich auch auf den neu eingefĂŒhrten § 283 Abs. 4 StGB: Er wurde auch deshalb eingefĂŒhrt, weil zuvor die Vorsatzfragen im Zusammenhang mit dem Verhetzungstatbestand vielfach Probleme bereitet haben. Mit der neuen Bestimmung wurde daher speziell die gutheißende Weiterverbreitung verhetzenden Materials unter Strafe gestellt. Wie sich jetzt herausstellt, steht die Justiz mit der vorliegenden Interpretation dieses Paragraphen neuerlich vor einer nahezu unlösbaren Beweisfrage. Ein Beschuldigter muss nur bestreiten, die von ihm verbreiteten, verhetzenden Texte gelesen zu haben. Wenn das wirklich so sein sollte, braucht es eine neuerliche Reform des Verhetzungsparagraphen.

Gemeinsam mit Albert Steinhauser werde ich diesbezĂŒglich im JĂ€nner aktiv werden.

28. Dezember 2016

NachtrÀgliche Mitteilung

2016-12-28T17:02:47+01:0028.12.16, 10:53 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Medien, Nationalrat|Tags: |

deimek_pirincciGerhard Deimek begehrt folgende

NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG:

Sie  haben  am  21.  Februar  2016  auf  Ihrer  unter https://haraldwalser.at  erreichbaren Website  in  einem  Beitrag  mit  der  Überschrift  „Schluss  mit  lustig,  Herr  Deimek!“ Folgendes berichtet:

Ich  habe  am  14.  JĂ€nner  eine  Sachverhaltsdarstellung  an  die  Staatsanwaltschaft Steyr  geschickt,  mit  dem  Ersuchen  zu  ĂŒberprĂŒfen,  ob  sich  der  FPÖ-Nationalratsabgeordnete  Gerhard  Deimek  „insbesondere  dadurch  der  Verhetzung strafbar gemacht hat, als er im Sinne des § 283 Abs 4 StGB schriftliches Material, das  Hass  gegen  Muslime  befĂŒrwortet,  in  einem  Medium  in  gutheißender  oder rechtfertigender  Weise  verbreitet  hat.  Auf  eine  Verbreitung  in  gutheißender  oder rechtfertigender  Weise  kann  insofern  geschlossen  werden,  als  es  im  unmittelbar danach  veröffentlichten  Kommentar,  der  ebenfalls  in  Zusammenhang  mit  dem betreffenden Artikel verfasst wurde, heißt: ‚Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber.’” [
] Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil der von Deimek fĂŒr gut befundene  und  retweetete  Beitrag  „stark  auslĂ€nderfeindliche  Formulierungen  und Theorie“ aufweise und beantragt daher die Aufhebung von Deimeks ImmunitĂ€t. Der Nationalrat  wird  vermutlich im MĂ€rz  darĂŒber  entscheiden,  ob  diesem Antrag stattgegeben wird.

Die Staatsanwaltschaft Steyr fĂŒhrte gegen Gerhard Deimek auf Grund einer Anzeige ein  Ermittlungsverfahren  (AZ  2  St  13/16x),  in  dem  die  wegen  §  283  StGB (Verhetzung) erhobenen VorwĂŒrfe geprĂŒft wurden. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat dieses  Ermittlungsverfahren  nunmehr  eingestellt,  weil  kein  tatsĂ€chlicher  Grund  zur weiteren Verfolgung bestand.

WofĂŒr ich stehe?

Ich stehe fĂŒr soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

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Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles ĂŒber meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, AntrĂ€ge und Ausschussarbeit.


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