„Aula“ zum Widerruf und zur Übernahme der Verfahrenskosten gezwungen
„Volkswagens ewiggestriger Kult mit der Schuld […]. Die Volkswagen-Führung denkt nur an Auschwitz. Der Einstieg ins Buß-Busineß [sic!] erfolgte vor drei Jahrzehnten. Seither ist VW gemeinsam mit dem Internationalen Auschwitz-Komitee (IAK) auf den ‚Ort der Erinnerung und des Lernens‘ fixiert. […] Mit dem Engagement verbindet Volkswagen einen volkspädagogischen Auftrag. Viermal im Jahr fahren unschuldige VW-Lehrlinge für jeweils vierzehn Tage nach Auschwitz, um durch den ‚Kult mit der Schuld‘ (Heinz Nawratil) der Umerziehung unterworfen zu werden.“ (Fred Duswald, Die Aula 9/2015, S. 26 f.)*
Dieses Zitat ist eines von vielen, das die politische Stoßrichtung des Zentralorgans des Freiheitlichen Akademikerverbands (FAV) und ihres Autors Fred Duswald gut charakterisiert: Die ohnehin sehr spät erfolgte Aufarbeitung der unrühmlichen Geschichte des VW-Konzerns im Nationalsozialismus als Einstieg ins „Buß-Business“ zu diffamieren und den Besuch von Jugendlichen im Vernichtungslager Auschwitz zur „Umerziehung“ zu stilisieren, gehört zum geschichtsrevisionistischen Standardrepertoire von Fred Duswald und anderer Stammautoren der Aula.
Der gestrige Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens gegen die Aula, das ehemalige KZ-Häftlinge und die Tochter von Leon Zelman geführt haben, wird ein herber Schlag ins Gesicht der rechtsextremen Zeitschrift und ihrer Gefolgschaft sein, denn in der April-Nummer wird das zu lesen sein:
WIDERRUF
Wir haben in der Ausgabe Juli/August 2015 der „Die Aula – Das freiheitliche Monatsmagazin – unabhängig & unangepasst“ im Artikel mit dem Titel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ die falschen Behauptungen verbreitet, die ehemaligen Häftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/Außenlager oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder für die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plündernd, mordend und schändend geplagt und schwerste Verbrechen begangen.
Wir widerrufen hiermit diese Behauptungen als unwahr.
Dr. Manfred Werner Duswald, Aula Verlag Ges.m.b.H. (Martin Pfeiffer)
Ich bin sehr erleichtert über die nun gerichtlich erwirkte definitive Klärung, dass es in Österreich ab sofort nicht mehr erlaubt ist, Holocaust-Überlebende in einer derartig menschenverachtenden Weise zu beleidigen, wie es die Aula mehrfach getan hatte. Diese nun erzwungene Klarstellung ist eine überaus notwendige Korrektur der seinerzeitigen skandalösen Begründung der Einstellung des Verfahrens gegen die Aula und den Autor des Artikels durch die Grazer Staatsanwaltschaft, die national und international viel Schaden angerichtet hat.
Überprüfung der Aula nach dem Verbotsgesetz
Es ist aber auch klar, dass es mit dem nunmehrigen Ausgang des Verfahrens nicht zu Ende sein kann. Jetzt ist dringend zu klären, ob die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands nicht nur als rechtsextrem, sondern auch als antisemitisch und sogar geschichtsrevisionistisch eingestufte Zeitschrift nicht dem Verbotsgesetz zu unterwerfen ist. Gleichzeitig sollte sich die FPÖ sehr genau überlegen, ob sie diese widerwärtige Zeitschrift weiterhin als das Zentralorgan der ihr nahestehenden Burschenschaften halten und mit Inseraten und Wortspenden unterstützen will.
Dass die Aula den diffamierenden Artikel als unwahr widerrufen muss und zudem die Kosten für das Verfahren zu tragen hat, ist auch eine Genugtuung für die Kläger und für die Klägerin. Es ist überaus anerkennenswert, dass die neun KZ-Überlebenden und die Tochter von Leon Zelman, Caroline Shklarek-Zelman, nach der verheerenden ursprünglichen Einstellung des Verfahrens den Gang vors Gericht gewagt haben. Wir sind ihnen zu großem Dank verpflichtet, denn ohne sie wäre diese gerichtliche Klärung nicht möglich gewesen. Gleichzeitig ist auch dem Bund sozialdemokratischer Freiheitskämpfer/innen und der SPÖ für die Unterstützung der Klage zu danken.
* zitiert nach: http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/rechtsextreme-organisationen/die-aula/zitate-ab-2011

Im vorletzten Jahr habe ich anlässlich der Landtagswahlen in Oberösterreich und Wien das Bildungsprogramm jener Partei näher angesehen, die unentwegt den Niedergang der Bildung beklagt.
Wir erfahren nicht, was die FPÖ unter „fremdsprachigen Volksschulkindern“ versteht. Vermutlich sind alle gemeint, in deren Elternhaus auch noch eine andere Sprache als Deutsch gesprochen werden könnte, also auch alle Kinder, die vielleicht perfekt mehrsprachig aufwachsen. Und, so suggeriert es die FPÖ, die seien ein Sicherheitsrisiko, das „zu einer Katastrophe führen“** würde: „Tatsächlich aber werden viele Kinder und Jugendliche bereits in der Familie im Stich gelassen und auf dem späteren Bildungsweg mit Parallelgesellschaften, Ghetto- und Bandenbildung, Kriminalität und Drogen konfrontiert. Wir stehen dafür ein, dass die Jugend gerade in den sensiblen Jahren in Sicherheit und Geborgenheit aufwachsen kann. (…) Daher dürfen wir uns gewissen Wahrheiten nicht verschließen.“
Nun hat die Letztinstanz, der Oberste Gerichtshof (OGH), über unseren Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen die FPÖ-nahe Zeitschrift Aula entschieden: zugunsten der KlägerInnen. Wir freuen uns mit den KlägerInnen, acht Überlebende des KZ Mauthausen, Rudolf Gelbard als Überlebender des KZ Theresienstadt und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Überlebenden Leon Zelman.