18. Januar 2021

Sorgt die „Digital-Oligarchie“ fĂŒr Ordnung?

2021-01-18T12:53:43+01:0018.01.21, 11:18 |Kategorien: Medien|Tags: , , , , |

Herbert Kickls unsĂ€gliche Rede im Nationalrat hat letzte Woche dazu gefĂŒhrt, dass YouTube sein Video gesperrt hat. Auch Donald Trum hat mit Ungemach zu kĂ€mpfen: FĂŒnf Tote hat seine auf Twitter veröffentlichte Aufforderung zum Sturm aufs Kapitol und somit de facto zum Putsch verursacht. Daraufhin hat Twitter seinen Account gelöscht.

Beide haben unverantwortlich gehandelt. Warum ich dennoch glaube, dass das anders gelöst werden muss und man solche Entscheidungen nicht einfach Konzernen ĂŒberlassen darf, habe ich unter dem Titel „Kickl und Trump“ in einem Kommentar in den „Vorarlberger Nachrichten“ verdeutlicht.

Hier zum Nachlesen:

Die FPÖ hat letzte Woche eine Rede von Klubobmann Herbert Kickl auf YouTube gestellt. Darin behauptet er, in einem „großen Feldversuch der Pharmaindustrie“ wĂŒrden mit der Corona-Impfung „gesunde Österreicher zu Versuchskaninchen gemacht“. Es handle sich um ein „Massenexperiment“, bei dem „die Erprobung fehlt“.

Das ist blanker Unsinn, in der gegenwĂ€rtigen Situation unverantwortlich und leicht zu widerlegen. Um die Zulassung ihres Impfstoffs zu erreichen, musste BioNTech/Pfizer eine Testreihe mit 44.000 Freiwilligen durchfĂŒhren, bei Moderna waren es rund 30.000. Ihre Studien belegen eine Wirksamkeit von deutlich ĂŒber 90 Prozent.

YouTube hat das Video deshalb wegen der Verbreitung medizinischer Falschinformationen mit Berufung auf die seit Mai letzten Jahres geltenden Konzern-Richtlinien gelöscht.

BrĂŒder im Geiste

Noch gefĂ€hrlicher als Kickl irrlichtert seit Jahren sein „geistiger Bruder“ Donald Trump durch die sozialen Medien. Die Sperrung seines Twitter-Accounts hat viel Beifall erhalten – vorangegangen war der Sturm eines rechtsextremen Mobs auf das Kapitol mit fĂŒnf Todesopfern. Es sei richtig, dass private Firmen frei entscheiden können, wer ihre Dienste nutzen darf und wer nicht.

Das klingt zwar vernĂŒnftig, unterschlĂ€gt aber, dass diese Konzerne de facto ein Monopol haben und ihre Kunden ihnen somit ausgeliefert sind. Es gibt in diesem Bereich keinen „freien Markt“. Angela Merkel oder der französischen Wirtschaftsminister Bruno Le Maire haben die Entscheidung von Twitter daher zurecht kritisiert.

Die Sperre Trumps auf Twitter und das Löschen des Kickl-Videos auf YouTube sind inhaltlich nachvollziehbar. Solche Maßnahmen mĂŒssen aber auf einer fĂŒr alle verbindlichen rechtlichen Basis erfolgen und dĂŒrfen nicht vom GutdĂŒnken mĂ€chtiger Konzerne abhĂ€ngig sein.

„Facebook-Gesetz“

Deutschland hat letztes Jahr das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ beschlossen, von vielen schlicht „Facebook-Gesetz“ genannt. Damit hat man eine Handhabe gegen „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte, gegen Volksverhetzung und HasskriminalitĂ€t. So eine Regulierung soll noch in diesem Jahr in ganz Europa kommen – und dann die SchwĂ€chen des im Dezember beschlossenen österreichischen „Hass-im-Netz-Gesetzes“ beseitigen. Dass sich die EU durchsetzen kann, hat sie durch Milliardenstrafen gegen Microsoft und Google schon mehrfach bewiesen.

Wer Volksverhetzung betreibt und Beleidigungen verbreitet, hat kein Recht auf die Veröffentlichung. Die Beurteilung darf aber nicht einer „Digital-Oligarchie“ (@Le Maire) ĂŒberlassen werden. Twitter, YouTube oder Facebook sind mehr als nur „Privatunternehmen“, sie sind De-facto-Monopolisten. Ihnen darf man nicht die Entscheidung darĂŒber ĂŒberlassen, wer welche Meinung verbreiten darf und wer nicht. Das ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe und betrifft uns alle.

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21. Januar 2019

„Blau angestrichenes Braun“

2019-01-21T13:42:46+01:0021.01.19, 13:39 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus, Gesellschaft, Menschenrechte|Tags: |

Hut ab vor den vielen Vorarlberger Geistlichen, die sich in diesen Zeiten so klar positionieren. Die Zuhörer beim Neujahrsempfang der Gewerkschaft etwa staunten nicht schlecht, als sie die Stellungnahmen des 87-jĂ€hrigen Monsignore Eugen Giselbrecht oder von Pfarrer Wilfried Blum hörten, die Empathielosigkeit der Regierenden ebenso brandmarkten wie das Schweigen der eigenen Bischöfe. Am Samstag dann monierte der Bregenzer Pfarrer Arnold Feurle in einem Leserbrief in den „Vorarlberger Nachrichten“ in Bezug auf den Besuch von Kickl in Vorarlberg: „Abgesehen davon, dass ich mehr als genug von der Farbe TĂŒrkis habe, stimmt es mich viel bedenklicher, dass es so viel blau umgefĂ€rbtes Braun gibt.“

Auch ich habe – aus weltlicher Sicht – in meiner Kolumne in den „Vorarlberger Nachrichten“ zu diesem Thema Stellung bezogen: „Kickls Rechtsstaat“.

Der Besuch des Innenministers in Vorarlberg mutierte nĂ€mlich – ganz typisch fĂŒr das Staats-VerstĂ€ndnis der Blauen – zur reinen Parteiveranstaltung. Da stellt sich natĂŒrlich auch die Frage, ob der Innenminister die Reise nach Vorarlberg aus der Parteikasse oder ĂŒbers Innenministerium bezahlt hat. Solche Aktionen könnten zum Bumerang werden, denn im LĂ€ndle regt sich immer mehr Widerstand gegen Kickls (rechts)extreme Vorstellungen von einem Rechtsstaat. Gleichzeitig mit dem Leserbrief von Pfarrer Feurle haben nĂ€mlich auch andere Stellung bezogen – positiv beurteilt hat den Kickl-Besuch dabei niemand.

 

27. Oktober 2018

Rechsstaat adé? Abschiebung trÀgt Kickls Handschrift!

2018-10-28T09:28:26+01:0027.10.18, 17:16 |Kategorien: Gesellschaft, Integration|Tags: , , |

In was fĂŒr einem Land leben wir inzwischen? Der Vorarlberger ÖGB-Vorsitzende Norbert Loacker nennt es zurecht „eine Sauerei“, was da abgegangen ist. Trotz eines vernichtenden Urteils des Bundesverwaltingsgerichts („grob rechtswidriger Bescheid“) wurde heute Nachmittag (Samstag, 27.11.) ein bestens integrierter und vom Arbeitgeber dringend benötigter Vorarlberger Lehrling abgeschoben („Qamar ist abgeschoben: Loacker nennt Verfahren „Sauerei““).

Ich habe die Vorgeschichte zuletzt auf diesem Blog samt Link zum – fĂŒr die Behörde desaströsen – Urteil des BVwG nĂ€her beschrieben (Lehrlingsabschiebung: „grob rechtswidrig“). NatĂŒrlich ist in einem Rechtsstaat ein negativer Asylbescheid zu akzeptieren. In diesem Fall geht es darum, nach einem sechs Jahre dauernden Verfahren einem bestens integrierten Lehrling ein rechtskonformes Verfahren fĂŒr den weiteren Antrag auf eine Aufenthaltsberechtigung plus zu gewĂ€hrleisten. Das Bundesverwaltungsgericht sah das nicht gewĂ€hrleistet, das hatte rein rechtlich aber keine aufschiebende Wirkung fĂŒr eine Abschiedung. In „normalen Zeiten“ wĂŒrde die Behörde das Verfahren abwarten. Heutzutage sind aber keine „normalen Zeiten“.

Das am Donnerstag in Windeseile durchgefĂŒhrte Verfahren und speziell die „Anhörung“ in Wien war nicht nur laut Anwalt Stefan Harg, sondern auch laut Loacker eine „Farce“  und „zudem von Fehlern gespickt“.

Derzeit sind Beschwerden anhĂ€ngig, die noch gar bearbeitet wurden. Loacker und mit ihm die breite Öffentlichkeit hat den Eindruck, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Allein wegen des höchstgerichtlichen Urteils hĂ€tte es keine Abschiebung geben dĂŒrfen: „Hier muss es eine Weisung von oben gegeben haben, dass Qamar auf jeden Fall das Land verlassen muss.“

Ich fĂŒge hinzu: Das trĂ€gt Kickls Handschrift!

WofĂŒr ich stehe?

Ich stehe fĂŒr soziale Gerechtigkeit, bessere Schulen, Klimaschutz, Antirassismus, Integration, Grundrechte und Tierschutz.

Hier erfahren sie mehr


Meine Arbeit

Hier veröffentliche politische Kommentare. Sie erfahren auch alles ĂŒber meine Arbeit aus meiner Zeit im Nationalrat (2008-2017): Reden, AntrĂ€ge und Ausschussarbeit.


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