Konservative reden ja gerne davon, sie seien für das „Leistungsprinzip“. Abgesehen davon, dass uns die Pandemie wieder gelehrt hat, dass die „Leistungsträger_innen“ vor allem in Krankenhäusern, Altersheimen usw. zu finden sind, besteht diese Aussage auch beim Steuersystem die Nagelprobe nicht. Österreich ist in Bezug auf vermögensbezogene Steuern im europäischen Hintertreffen. Unter dem Titel „Gilt das Leistungsprinzip?“ habe ich in meiner Kolumne in den „Vorarlberger Nachrichten“ am Beispiel „Erbschaftssteuer“ dazu Stellung bezogen. Hier zum Nachlesen:

Studienabbrecher können es in Österreich weit bringen. Bundeskanzler beispielsweise oder Milliardär. Das Vermögen von Red-Bull-Vermarkter Dietrich Mateschitz wird auf 24 Milliarden Euro geschätzt. Erben wird das sein einziger Sohn. Nach jetziger Rechtslage steuerfrei.

Ist es gerecht, dass jemand ohne jede Leistung ein Milliardenvermögen erhält und keine Steuer zahlt? Und ist es gerecht, dass eine nach Kollektivvertrag bezahlte und in Vollzeit beschäftigte Reinigungskraft mit 1.600 € Bruttolohn bereits 20 Prozent Lohnsteuer zahlen muss?

Leistungsprinzip?

Konservative reden gerne vom Leistungsprinzip. Dietrich Mateschitz hat große unternehmerische Leistungen erbracht. Aber warum soll sein Sohn keine Steuer zahlen für ein ererbtes Vermögen, das auch dank der − von uns allen bezahlten − hervorragenden Infrastruktur in Österreich zustande kam?

Etwa zwei Drittel der EU-Staaten heben − nach Freibeträgen − Erbschaftssteuern ein. In den Niederlanden sind das bis zu 20 Prozent, in Deutschland bis zu 30 Prozent, in Frankreich und Großbritannien gar bis zu 40 Prozent. Auch die keineswegs kommunistisch regierte Schweiz erhebt in den meisten Kantonen eine Erbschaftssteuer.

Niemand kann wollen, dass ein sauer verdientes Eigenheim der Erbschaftssteuer unterliegt. Und natürlich muss es beim Vererben von Klein- und Mittelunternehmen oder einer Landwirtschaft Sonderregelungen geben. Aber bei Millionenerbschaften darf die Allgemeinheit einen − mit der Höhe der Erbschaft steigenden − Anteil erwarten.

Schon einmal versteuert?

Was spricht gegen eine moderate Erbschaftssteuer? Ein Argument wird immer wieder vorgebracht, ist aber trotz ständiger Wiederholung nicht wirklich schlüssig: Durch die Erbschaftssteuer würden versteuerte Werte noch einmal besteuert.

Was soll die erwähnte Reinigungskraft sagen, wenn sie nach ihrer Arbeit einkaufen geht und ihr bereits versteuerter Lohn noch einmal besteuert wird? Neben der Umsatzsteuer fallen je nach Produkt ja sogar noch weitere Steuern an, etwa bei Tabak oder Benzin. Dagegen hat der Erbe selbst für die Erbschaft noch nie Steuern bezahlt.

Konjunkturmotor

Gerade zur Überwindung der Krise wäre eine Erbschafts- und Vermögenssteuer sinnvoll, denn im Gegensatz zur Regierungspropaganda sind wir nicht gut durch die Pandemie gekommen: Innerhalb der EU gehören wir derzeit in Sachen Wirtschaftswachstum zu den Schlusslichtern.

Dabei verweisen Expertinnen wie etwa Margit Schratzenstaller vom WIFO darauf, dass vermögensbezogene Steuern zum Wachstums- und Beschäftigungsmotor werden können, wenn man gleichzeitig Leistung belohnt und Abgaben auf Arbeit senkt.

Und die Erben der derzeit rund 160.000 österreichischen Millionäre könnten eine Erbschaftssteuer wohl verschmerzen.