Gewessler und die inferiore ÖVP
Da tut eine Grüne Ministerin, was sie tun muss und zuvor angekündigt hat: Sie stimmt auch auf EU-Ebene für den Klima- und Naturschutz. Und die ÖVP ist schon wieder völlig aus dem Häuschen, weil sie die Interessen der Agrar-Lobby und der Partei mit der Gesamtverantwortung für Österreich verwechselt. Unter dem Titel „Die Natur hat gewonnen!“ habe ich dazu in den Vorarlberger Nachrichten diesen Kommentar veröffentlicht:
Die Grünen haben sich im Vorfeld der EU-Wahlen alles andere als mit Ruhm bekleckert. Leonore Gewessler hat am Montag mit der Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz einiges von der verlorenen Glaubwürdigkeit zurückgewonnen.
An dieser Stelle wurde schon ausführlich darauf hingewiesen, warum dieses Gesetz so wichtig ist. Über 80 Prozent der Lebensräume in Europa sind ökologisch in einem schlechten Zustand. Die EU will das ändern. Dafür war Österreichs Zustimmung entscheidend, denn nur dadurch gab es die erforderliche „qualifizierte Mehrheit“.
Laut Finanzminister Magnus Brunner hat Gewessler damit „gegen Bundesinteressen“ gehandelt. Definiert wirklich nur die ÖVP, was „Bundesinteressen“ sind? Sind die Interessen des Bauernbundes gleichzeitig auch die Interessen des Bundes und der naturnah arbeitenden Bauern? Ein Großteil der Menschen in Österreich sieht das anders. Laut einer repräsentativen Umfrage des market-Instituts sind 82 Prozent der Bevölkerung für die Zustimmung Österreichs.
Die ÖVP beziehungsweise ihre Landeshauptleute hingegen verweisen auf eine ablehnende Stellungnahme der Landeshauptleute, an welche die Ministerin auf EU-Ebene gebunden sei. Ob diese bindend ist, klären jetzt Juristen.Einerseits wurden viele von den Landeshauptleuten vorgebrachte Bedenken inzwischen im Gesetz berücksichtigt. Deshalb sind ja zwei Bundesländer vom früheren „Njet“ abgerückt. Zudem wird in einem von Johannes Huber auf „diesubstanz.at“ zitierten Gutachten das Zustandekommen des LH-Beschlusses als nicht rechtskonform bezeichnet, weil eine derart weitreichende Stellungnahme nur der „Integrationskonferenz der Länder“ zustehe, dort hätten auch die Landtagspräsidenten ein Stimmrecht. Die aber hat gar nicht getagt.
Weiters bestätigen viele Rechtswissenschaftler das rechtskonforme Handeln Gewesslers. Etwa Daniel Ennöckl, Vorstand des Instituts für Rechtswissenschaften der BOKU Wien, oder der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Sie argumentieren damit deutlich anders als die von der ÖVP ins Treffen geführten Juristen und der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt.
International wurde Österreich zur Lachnummer. Die renommierte Süddeutsche Zeitung beispielsweise bezeichnete unter der Überschrift „Das Gezetere der ÖVP“ deren Vorgangsweise als „Lächerlichkeit“.
Bei alledem geht fast unter, worum es eigentlich geht: Das Renaturierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt raus aus der Biodiversitätskrise, stärkt die Artenvielfalt ebenso wie die Ernährungssicherheit und trägt zum Klimaschutz bei. Eine deutliche Mehrheit in der EU sieht das so.
In Österreich argumentieren konservative Gegner der Zustimmung, dass es für wirksamen Klima- und Umweltschutz „keine Zurufe aus Brüssel“ brauche. Die Bundesländer würden ihre Verantwortung schon jetzt wahrnehmen. Umso besser! Warum aber, so fragt man sich, gibt es dann so vehementen Widerstand gegen das Gesetz?