10. Januar 2017

Oberster Gerichtshof entscheidet gegen rechtsextreme Aula

2017-01-10T22:24:06+01:0010.01.17, 18:44 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , |

hofer_aula_kleinNun hat die Letztinstanz, der Oberste Gerichtshof (OGH), über unseren Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen die FPÖ-nahe Zeitschrift Aula entschieden: zugunsten der KlägerInnen. Wir freuen uns mit den KlägerInnen, acht Überlebende des KZ Mauthausen, Rudolf Gelbard als Überlebender des KZ Theresienstadt und Caroline Shklarek-Zelman, die Tochter des Mauthausen-Überlebenden Leon Zelman.

Ein kurzer Überblick: Die KlägerInnen führen mit Grüner Unterstützung zwei Verfahren gegen die rechtsextreme Aula und deren Autor Manfred Duswald, der in einem Artikel KZ-Überlebende pauschal als Massenmörder und Landplage bezeichnete: ein medienrechtliches und zivilrechtliches. Im zivilrechtlichen Verfahren wurde nun der Antrag auf Unterlassung der Wiederholung dieser und ähnlicher Aussagen bis zum Ende des Verfahrens in zwei Instanzen gewonnen. Der OGH bestätigte nun als Letztinstanz die vorhergehende Entscheidung.

Es wurde uns nicht nur in der Auslegung des Bedeutungsinhalts des Duswald-Artikels recht gegeben – also wie der Artikel inhaltlich zu verstehen ist –, sondern explizit auch die sogenannte „Aktivlegitimation“ der zehn KlägerInnen anerkannt: Bislang war es in der österreichischen Rechtsprechung sehr schwierig, eine Klagslegitimation von einzelnen Mitgliedern eines sehr großen beschuldigten Kollektiv zu bekommen. Im Fall der Mauthausen-Befreiten wären das ca. 17.000 betroffene Mitglieder eines Kollektivs. Der OGH stellte in seiner ständigen Rechtssprechung darauf ab, dass es einem so großen Kollektiv an der Überschaubarkeit und damit an der Betroffenheit der einzelnen Mitglieder mangle.

In unserem Fall ist es nun jedoch gelungen, für alle KlägerInnen eine persönliche Betroffenheit von der konkreten Diffamierung durch den Aula-Artikel unter Beweis zu stellen, in dem deren jeweiliges Lebensschicksal (Widerstandskämpfer bzw. aus politischen oder rassischen Gründen Verfolgte bzw. eine Nachfahrin eines aus rassischen Gründen Verfolgten) ins Treffen geführt wurde. Diese persönliche Betroffenheit wurde vom OGH ausdrücklich anerkannt, womit das Kriterium der Überschaubarkeit in den Hintergrund rückte.

Wir gehen nun zusammen mit unserer Anwältin Maria Windhager davon aus, dass wir auch das zivilrechtliche Hauptverfahren gewinnen werden, weil die entscheidende Rechtsfrage bereits vom OGH beantwortet wurde. Der Umstand, dass der OGH die persönliche Betroffenheit der Kläger anerkennt, hat wohl eine historische Dimension, denn dadurch wird es künftig mehr Klagen in ähnlich gelagerten Fällen geben können.

Hochrangie FPÖ-PolitikerInnen, wie zuletzt der gescheiterte Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer, sollten es sich zukünftig genau überlegen, ob sie mit einer Zeitschrift posieren, über deren Artikel zuletzt der OHG sagt, dass es hierbei „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten“ handelt.

12. August 2016

Rechtsextreme „Aula“ erhält Einstweilige Verfügung!

2016-08-12T10:11:22+02:0012.08.16, 9:45 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , |

Aula_EinstweiligeIst es ein juristischer Befreiungsschlag? Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz hat eine „Einstweilige Verfügung“ erlassen: Die Zeitschrift „Aula“ und ihr Autor Manfred Duswald dürfen nicht mehr schreiben, im Jahre 1945 befreite ehemalige KZ-Häftlinge seien „Massenmörder“ und von der Bevölkerung als „Landplage“ empfunden worden. Auch ähnliche Aussagen sind verboten. Zur Vorgeschichte: Mauthausen-Überlebende klagen „Aula“: „Es reicht“

Es ist eine bemerkenswerte Begründung der Richterin. „Zur Sicherung des mit Klage vom 30.6.2016 zu 39 Cg 79/16s beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz erhobenen Unterlassungsanspruches wird den beklagten Parteien, bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptverfahren verboten, die wörtliche und/oder sinngleiche Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die ehemaligen Häftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/ Außenlager oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder für die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plündernd, mordend und schändend geplagt und schwerste Verbrechen begangen.“

Einige bedeutsame Sätze aus der Begründung durch das Gericht:

  • „Der Aufbau und die Formulierung dieses Absatzes lassen keinen Zweifel daran offen, dass die im dritten Satz aufgelisteten Straftaten allen befreiten Mauthausen-Häftlingen zugerechnet werden.“
  • „Das kann nur so gelesen und vom durchschnittlichen Leser verstanden werden, dass er [Duswald] die Straftaten, die Kriminalität und das Plagen den im Mai 1945 befreiten KZ-Häftlingen im Allgemeinen zuschreibt.“
  • „Verstärkt wird die Unterstellung, die Mauthausen-Häftlinge seien sozusagen aus gutem Grund wegen Straftaten inhaftiert gewesen, noch dadurch, dass der Zweitbeklagte „Befreiung“ und „Befreiern“ unter Anführungszeichen setzt.“
  • „Damit lässt er keinen Zweifel daran, dass die Freilassung der in Mauthausen gefangen Gehaltenen für die Bevölkerung negativ gewesen sei, was, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang wiederum ergibt, darauf zurückzuführen sei, dass es sich bei den Mauthausen-Häftlingen um Kriminelle gehandelt habe, die das Land mit Straftaten heimgesucht hätten.“
  • „Mit den inkriminierten Äußerungen werden der Gruppe der ehemaligen KZ-Häftlinge, die 1945 befreit wurden, Straftaten wie Mord, Raub, Plünderung und Schändung unterstellt und sie werden als Landplage und (schon vor der Inhaftierung) Kriminelle bezeichnet. Damit wird diese Gruppe von Menschen im Sinne des § 1330 Abs 1 und Abs 2 ABGB beleidigt und in ihrem Ruf beeinträchtigt. Der Umstand, dass es unter den Befreiten möglicherweise auch Straftäter gab, berechtigt nicht dazu, die gesamte Gruppe derartiger Verbrechen zu bezichtigen.“

Damit gibt das Gericht uns in allen Punkten recht: Der Artikel von Duswald ist als Pauschaldiffamierung ehemaliger KZ-Häftlinge zu werten. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Aula bzw. Duswald, der Grazer Staatsanwältin mit ihrer skandalösen Einstellungsbegründung im Strafverfahren gegen Duswald und jener Kreise, die der Aula nahe stehen.

Ein Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz hat die Staatsanwaltschaft Graz noch eingestellt – mit der umstrittenen Begründung: Es sei „nachvollziehbar“, dass die 1945 aus dem KZ Mauthausen befreiten Häftlinge eine „Belästigung für die Bevölkerung“ dargestellt hätten. Dabei wollten die juristisch von uns Grünen unterstützten KZ-Opfer nicht belassen.

Die jetzige Entscheidung kann man gut und gerne als juristischen Durchbruch bezeichnen und als klare Ansage der österreichischen Justiz in Richtung der Ewiggestrigen.

Innerhalb von 14 Tagen können „Aula“ und ihr Autor Duswald Einspruch erheben, das Verbot durch das Landesgericht gilt aber ab sofort. Würden sie sich darüber hinwegsetzen, dann könnte eine Beugestrafe beantragt werden.

12. Februar 2016

Gastbeitrag: „Landplage“ (Sabine Wallinger)

2016-02-17T12:43:57+01:0012.02.16, 11:54 |Kategorien: Geschichte und Rechtsextremismus|Tags: , , , , , |

gusen_befreiung

Mai 1945. Nach der Befreiung des Mauthausener Nebenlagers Gusen irren ausgemergelte und völlig erschöpfte Häftlinge, leicht zu erkennen an gestreifter Uniform und skelettartiger Auszehrung, durch die Felder rund um Sankt Georgen an der Gusen. Sie suchen Schutz bei den umliegenden Bauernhöfen, bitten um Essen. Viele Türen bleiben verschlossen, andere Bäuerinnen und Bauern zeigen Barmherzigkeit und reichen den vom Tode Gezeichneten Suppe und Kartoffeln. Tragischer Weise werden etliche von ihnen gerade daran sterben, weil ihr Körper mit der ungewohnten Nahrung nach langer Entbehrung nicht mehr fertig wird.

Im Lager Gusen, einer der betriebswirtschaftlichen Dependancen des KZ Mauthausen, wurden Kriegsgefangene aus vielen europäischen Ländern, Spanier, Slowenen, Tschechen, Belgier, Franzosen, Italiener, Polen, Russen, Ungarn, aber auch Juden und andere verfolgte Gruppen systematisch durch Schwerstarbeit zu Tode geschunden, vorwiegend im Steinbruch und im viele Kilometer langen Stollenbau „Bergkristall“, wo das deutsche Jagdflugzeug Messerschmitt 262 gefertigt wurde, sowie im Bahn-, Hafen- und Straßenbau. Es sind Straßen, die wir heute noch befahren, Bahnlinien, die noch in Betrieb sind. Nur die Me 262 fliegt nicht mehr. Durch das Prinzip „Vernichtung durch Arbeit“ war im Lager Gusen bis auf eine improvisierte Vergasungsbaracke keine Gaskammer vonnöten, dafür ein umso größeres Krematorium mit mehreren Brennöfen. Die Zahl der in Gusen Ermordeten beläuft sich auf etwa 35.000, das sind etwa 50% der dort inhaftierten Menschen.

Diese vielen Tausend haben kein Grab. Ihre Asche wurde in die Gusen gekippt und auf den Feldern als Dünger verstreut, weswegen der Verband „Schwarzes Kreuz“, welcher der Kriegsopfer gedenkt, sie zur St. Georgener Allerheiligenfeier mit keinem Wort erwähnt. Genauso wenig, wie sich für sie am dortigen Friedhof eine Gedenktafel fände. Tafeln, die an die Ermordeten erinnern, sieht man nur beim Krematorium, der einzigen Stelle, wo die Angehörigen den Tod ihrer Lieben verorten können. Das Krematorium befindet sich am Eingang der Wohnsiedlung, die nach dem Krieg auf den Fundamenten der Häftlingsbaracken errichtet wurde. Viele Kerzen brennen rund um die rostenden Brennöfen, viele Blumen und Kränze werden hingelegt, nicht nur zu Allerheiligen. Auch die Gedenktafeln wurden von den Angehörigen und den wenigen Überlebenden angebracht, nicht von offizieller Seite.

Doch wenigstens ein Grab eines Gusener KZ-Opfers existiert tatsächlich, und das kam so: Am Tag nach der Befreiung, es muss der 6. Mai 1945 gewesen sein, wankt ein Häftling den Uferweg an der Gusen entlang, weg vom Lager. Auf der Höhe eines Bauerngehöftes, wo er vermutlich Unterstand suchen wollte, wird er von einem SS-ler, noch in Bewaffnung und Uniform, erschossen. Der Bauernsohn, damals ein Kind, beobachtet den Vorfall: Gemächlich dahingetrabt sei er, der Schütze, habe, ohne seinen Lauf merklich zu verlangsamen, die Pistole gezogen und abgedrückt. Und gut gezielt. Der Schuss trifft den Häftling direkt über der Nasenwurzel, er ist sofort tot. Der SS-ler setzt seinen Lauf fort und verschwindet von der Bildfläche. Ob er noch sein gewohntes Lauftraining absolvierte oder schon auf der Flucht war, weiß man nicht. Ob er den Mann aus verspäteter „Pflichterfüllung“ oder aus sportlichen Motiven erschoss, wird nie zu klären sein, geschweige denn die Identität des Mörders. Man kann davon ausgehen, dass es ihm jedenfalls auf einen Mord mehr oder weniger nicht mehr ankam. Vielleicht wollte er einen Zeugen beseitigen oder nur die Gegend von der „Landplage“ der umherirrenden KZ-Häftlinge befreien. Auch die Identität des Ermordeten bleibt unbekannt. Später, erzählt der Bauer, kamen ein paar andere Häftlinge dazu und betrauerten ihn in einer fremden Sprache. Sie habe nach Polnisch geklungen, darum könnte es sich um einen Polen gehandelt haben. Oder auch nicht. Beide, der Mörder und sein Opfer, sind untergetaucht, jeder auf seine Weise, der eine im Zivilleben, der andere in der Erde.

grab_unbekannter haeftling_gusenSein Vater, erzählt der Bauer, habe seine Kinder, die das Loch in der Stirn des Mannes anstarrten, weggescheucht und den Erschossenen zusammen mit den dazugekommenen KZ-lern an Ort und Stelle begraben. Gebete wurden gesprochen. Später habe er darauf einen Stein setzen und eine Inschrift hineinmeißeln lassen „Zum Gedenken dem hier begr. KZ-Häftling, erschossen am Tag nach der Befreiung“. Das Grab befindet sich heute noch dort, im Gestrüpp am Uferweg der Gusen. Kein Angehöriger des Toten weiß davon.

Doch vielleicht trägt seine Erwähnung dazu bei, die Erinnerung des Rechtsschutzbeauftragten Herrn Dr. Gottfried Strasser an die „Landplage“ der befreiten KZ-Häftlinge in Mauthausen und Umgebung ein wenig zurecht zu rücken. Am Weltbild der „Aula“ wird wohl nicht zu rütteln sein.

© Sabine Wallinger 11. Feber 2016

Foto 1: Befreiter KZ-Häftling des Lagers Gusen am 12.5.1945 (http://www.archives.gov/press/press-kits/picturing-the-century-photos/images/sam-gilbert-camp-gusen.jpg)
Foto 2: Sabine Wallinger, Grab unbekannter KZ-Häftling, erschossen am Tag nach der Befreiung

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