jarmer_pk_16-12-2016Vor fast auf den Tag genau zehn Jahren, am 13. Dezember 2006, hat in New York die UN-Generalversammlung die „Behindertenrechtskonvention“ verabschiedet. Inzwischen sind 167 Staaten und die EU in Form eines völkerrechtlichen Vertrags beigetreten. Seither werden Menschen mit besonderen Bedürfnissen nicht mehr als Kranke betrachtet, sondern als gleichberechtigte Menschen. Besser: Es sollte so sein.

Dazu habe ich heute gemeinsam mit unserer Behindertensprecherin Helene Jarmer in einer Pressekonferenz Stellung bezogen. Einige Fakten:

  • Im Schuljahr 2015/16 lag der Anteil an SchülerInnen mit SPF (sonderpädagogischer Förderbedarf) zwischen 4,1 (Tirol)  und 6,8% (Vorarlberg).
  • In ganz Österreich sind 30.700 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren (Pflichtschule) betroffen.
  • In Sonderschulklassen sind zwischen 17,1 % (Kärnten) und 48,9% (Tirol) der SchülerInnen mit SPF. Im Durchschnitt sind es ca. 35%

Im zuletzt beschlossenen Budget beziehungsweise im sogenannten „Finanzausgleich“ zwischen Bund und Ländern wird unverändert ein Wert von 2,7% angenommen. Abgelehnt wurde meine mehrfach eingebrachte Forderung, die Quote zu verdoppeln. Meilenweit entfernt sind wir vom Ziel eines bedarfsgerechten individuellen Anspruchs.

Kleiner Fortschritt: Die Regierung schafft „Inklusive Modellregionen“ in Kärnten, der Steiermark und in Tirol. Dafür gibt es ingesamt ganze 180.000 € „Projektförderung“. Fortschritt? Eigentlich eine Provokation.

Im Parlament wurde vorgestern der weitere Ausbau ganztägiger Schulen beschlossen. SchülerInnen mit SPF sind dabei nicht berücksichtigt. Die im Gesetz verankerte Pro-Kopf-Förderung wird zur Falle, da bei der Schaffung von Plätzen für Kinder und Jugendliche mit SPF höhere Kosten anfallen (z.B. Adaptierung Infrastruktur, zusätzliches Personal nötig …). Unser Abänderungsantrag, der zumindest eine doppelte Förderung für SchülerInnen mit SPF garantieren sollte, wurde abgelehnt. Dies, obwohl keine zusätzlichen Mittel nötig gewesen wären, sondern nur deren gerechtere Verteilung nach Bedarf und nicht nach dem „Gießkannenprinzip“, das den unterschiedlichen Bedürfnissen nicht gerecht wird. Es hätte schon gereicht, von den beschlossenen 750 Mio. Euro rund 20 Mio. Euro umzuschichten.

Inklusion_2Von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid haben wir daher heute gefordert, dass sie bis Ende 2017 eine Strategie für die Gleichberechtigung von behinderten und nicht-behinderten Kindern vorlegt.

Es bleibt viel zu tun. Vor allem in den Köpfen der Verantwortlichen!