deimek_pirincciGerhard Deimek begehrt folgende

NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG:

Sie  haben  am  21.  Februar  2016  auf  Ihrer  unter http://haraldwalser.at  erreichbaren Website  in  einem  Beitrag  mit  der  Überschrift  „Schluss  mit  lustig,  Herr  Deimek!“ Folgendes berichtet:

Ich  habe  am  14.  Jänner  eine  Sachverhaltsdarstellung  an  die  Staatsanwaltschaft Steyr  geschickt,  mit  dem  Ersuchen  zu  überprüfen,  ob  sich  der  FPÖ-Nationalratsabgeordnete  Gerhard  Deimek  „insbesondere  dadurch  der  Verhetzung strafbar gemacht hat, als er im Sinne des § 283 Abs 4 StGB schriftliches Material, das  Hass  gegen  Muslime  befürwortet,  in  einem  Medium  in  gutheißender  oder rechtfertigender  Weise  verbreitet  hat.  Auf  eine  Verbreitung  in  gutheißender  oder rechtfertigender  Weise  kann  insofern  geschlossen  werden,  als  es  im  unmittelbar danach  veröffentlichten  Kommentar,  der  ebenfalls  in  Zusammenhang  mit  dem betreffenden Artikel verfasst wurde, heißt: ‚Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber.’” […] Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil der von Deimek für gut befundene  und  retweetete  Beitrag  „stark  ausländerfeindliche  Formulierungen  und Theorie“ aufweise und beantragt daher die Aufhebung von Deimeks Immunität. Der Nationalrat  wird  vermutlich im März  darüber  entscheiden,  ob  diesem Antrag stattgegeben wird.

Die Staatsanwaltschaft Steyr führte gegen Gerhard Deimek auf Grund einer Anzeige ein  Ermittlungsverfahren  (AZ  2  St  13/16x),  in  dem  die  wegen  §  283  StGB (Verhetzung) erhobenen Vorwürfe geprüft wurden. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat dieses  Ermittlungsverfahren  nunmehr  eingestellt,  weil  kein  tatsächlicher  Grund  zur weiteren Verfolgung bestand.