Mayer_Mobbing_AktenvermerkAusgangspunkt der Geschichte ist das Jahr 2006. Damals weigerte sich Evelyn Mayer, Direktorin der HLW Biedermannsdorf in Niederösterreich, an einer „politischen Informationskette“ zum Landeshauptmann mitzuwirken („So funktioniert Erwin Prölls Spitzelsystem!“). Danach eskalierte die Situation.

Seither zieht sich ein Verfahren, das für die betroffene Schuldirektorin nur schwer auszuhalten war. Nun ist sie vor Gericht endlich letztinstanzlich zu ihrem Recht gekommen. Demnach wurde Mayer von ihrer Vorgesetzten über Jahre systematisch gemobbt, der Lüge bezichtigt, musste sich Sätze anhören wie „Ich habe schon zwei Direktoren in die Pension gelobt, sie sind die nächste“. Dies hatte ein Burn-out zur Folge und Mayer wurde arbeitsunfähig. Ich habe diesen Fall jahrelang politisch „begleitet“, parlamentarische Anfragen eingebracht und den Skandal sogar im Plenum diskutieren lassen („ÖVP-Spitzelsumpf in Niederösterreich trocken legen!“).

Ein brisantes Detail taucht erst jetzt auf: Ein Aktenvermerk und ein Mail aus dem Jahr 2011 belegen, dass Behörden beschlossen haben, „Mutmaßungen“ in den Raum zu stellen, um Evelyn Mayer „selbst nicht als Opfer, sondern Täterin von Mobbing“ dastehen zu lassen. Das muss man sich vorstellen: Offizielle Dienststellen beschließen, vor Gericht eine von ihrer Vorgesetzten gemobbte Beamtin systematisch noch einmal zu mobben, um einer Schadenersatzforderung zu entgehen. Das oberste Gericht ist darauf zum Glück nicht eingestiegen.

Ich werde an dem Fall dran bleiben, denn es kann wohl nicht sein, dass nun die Steuerzahlerinnen und -zahler für den Schaden – die Wiedergutmachungszahlungen – aufzukommen haben. Ich erwarte mir, dass der Bund gegen die namentlich bekannten und vorsätzlich handelnden Beamten eine Regressforderung stellt!

Am Samstag ist das Thema beim Bürgeranwalt. Mit dabei auch der Ehegatte, Verfassungsrechtler Heinz Mayer.